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Auszug - Antrag "Stellen eines Antrages bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule nach § 4 Abs. 1 SchOrgVO, sollte die zur Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule erforderliche Anzahl an Schüler/innen für das Schuljahr 2019/2020 nicht erreicht werden" (Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP vom 13.05.2019, eingegangen am 14.05.2019)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.05.2019    
Zeit: 18:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8414/19 Antrag "Stellen eines Antrages bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule nach § 4 Abs. 1 SchOrgVO, sollte die zur Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule erforderliche Anzahl an Schüler/innen für das Schuljahr 2019/2020 nicht erreicht werden" (Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP vom 13.05.2019, eingegangen am 14.05.2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau NEUHAUS betont, dass es sich bei der Thematik um eine Fortführung und nicht um einen Neugründung der Förderschule L handele. Dafür würden auch schon fünf Schüler reichen und nicht 13, wie bisher gesagt. Zudem seien, anders als Frau Lotze es geäert habe, nicht nur die Lüneburger Grünen für den Erhalt von Förderschulen, sondern u.a. auch die in Ostfriesland vertretene Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hinsichtlich der UN-Menschenrechtskonvention merkt sie an, dass auch diese noch viel Arbeit vor sich habe, da z.B. Schüler mit dem Förderbedarf „G“, noch kein Wahlrecht zur Europawahl hätten. Dies sei ein Beispiel dafür, dass Inklusion noch Zeit brauche und der Erhalt der Förderschule sinnvoll sei.

 

Ratsherr SOLDAN erläutert den Antrag und zeigt sich verwundert über die unterschiedlichen Aussagen der Landesschulbehörde und der Verwaltung darüber, ob es sich um eine Neugründung oder eine Weiterführung handele. Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme auf Seite 6 zwar auf die erforderliche Schülerzahl gemäß § 4 Abs. 3 Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) Bezug, aber nicht auf den Ausnahmetatbestand nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO.

Er zitiert daraufhin die Drucksache 18/168 des Nds. Landtages Buchstabe B zu Ziffer 6 Abs. 2 Satz 2, welche sich, anders als von der Verwaltung dargestellt, nicht nur auf § 4 Abs. 3 der SchOrgVO beziehe.

Es sei s.E. vieles insbesondere der Informationsfluss, falsch gelaufen und das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltungsmitarbeitern schwierig.

 

Ratsfrau JAMME kritisiert die Verwaltung dafür, mehrfach ihr und Dritten gegenüber Zusagen nicht eingehalten zu haben und eine komplette Kehrtwende eingeleitet worden sei. Die Elternbefragung sei unzureichend durchgeführt worden; die Chronologie entspreche in einigen Punkten nicht der Wahrheit. Eine Demontierung verbittet sie sich aufs Schärfste..

Den Antrag hätte man wenigsten dem Schulausschuss zur Kenntnis geben müssen. Sie wolle weder der Verwaltung hinterhertelefonieren noch sehe sie es in ihrer Verantwortung, Mails des Schulleiters an die Verwaltung weiterzuleiten. Die im letzten Jahr zugesagt aber bisher nicht umgesetzte Zusammenlegung der Johannes-Rabeler-Schule mit der Oberschule am Wasserturm wolle sie bestmöglich unterstützen. Ebenso regt sie einen Austausch mit anderen Städten an, die positive Bescheide der Landesschulbehörde erhalten haben, obwohl die notwendige Schülerzahl nicht gegeben gewesen sei.

Abschließend verweist sie auf die Prognose des Schulleiters, dass erfahrungsgemäß mehrere Wechsel von anderen Schulen im Laufe des Schuljahres zu erwarten seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet Frau Jamme, dass Behauptungen auch nachgewiesen werden müssten. Ihm habe der Schulleiter der Oberschule beispielsweise gesagt, dass er für ein derartiges Experiment nicht bereit stehe. Die Stellungnahme entspreche den Tatsachen. Und man werde nun genau nachprüfen, wer was gemacht habe.

 

Ratsherr NEUBAUER wendet sich an Frau Jamme und erinnert hinsichtlich des Vorwurfes des schlechten Informationsflusses daran, dass sie es gewesen sei, die den TOP zur Johannes-Rabeler-Schule im Schulausschuss vom 10.05.2019 als Vorsitzende von der Tagesordnung genommen habe, sodass eine Sachstandsinformation durch die Verwaltung nicht möglich gewesen sei.

 

Ratsherr NEUMANN beantragt die Schließung der Rednerliste. Nach Verlesung der Rednerliste durch Ratsvorsitzende John (Herr Schulz und Frau Steinrücke), wird den Antrag mehrheitlich bei zwei Enthaltungen des Beigeordneten Pauly und des Ratsherrn Podstawa zugestimmt.

 

Ratsherr SCHULTZ richtet sich an Frau Jamme und erwartet von ihr, dass, wenn sie bei ihren Vorwürfen gegen die Verwaltung bleibe, sie konsequenterweise auch in den nächsten Tages rechtliche Schritte gegen die Verwaltung einleiten solle.

 

Stadträtin STEINRÜCKE geht auf die Frage von Herrn Soldan ein, inwieweit die Schulverordnung anwendbar sei. Sie habe Stellungnahmen des Nds. Städtetages sowie von der Nds. Landesschulberde angefordert. Beide sagen, dass die Rechtsauslegung von Herrn Soldan nicht anwendbar sei, da der von ihm zitierte Paragraf sich an Schulen richte, die erhalten bleiben sollen. Die Johannes-Rabeler-Schule bleibe trotz allem eine auslaufende Schule.

Des Weiteren verliest sie die diesem TOP beigefügte Mail von Frau Hoffmann (s. Anlage 2) und verweist auf die in 2018 geführten Gespräche im Schulausschuss, in denen Lerngruppen als Alternative nach § 183 c Schulgesetz vorgestellt, aber vom Leiter der Oberschule am Wasserturm nicht gewünscht worden seien.

Den Vorwurf, man habe unzureichend informiert, weist sie für sich und ihre Mitarbeiter entschieden zurück.

 

Oberbürgermeister MÄDGE schlägt als Kompromiss vor, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Schulleiter der Oberschule am Wasserturm noch einmal zu sprechen, ob eine Kooperation möglich sei.

 

Ratsherr SOLDAN nimmt den Kompromissvorschlag für die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU als Antragssteller an.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme LSchB vom 21.05.2019 (380 KB)