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Auszug - Antrag "Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule" (Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 18:00 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.05.2019    
Zeit: 18:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8400/19 Antrag "Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule" (Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 18:00 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN erklärt, dass er, trotz des Wunsches die Förderschule zu erhalten und damit bestgliche Fördermöglichkeiten zu bieten, fest zur Inklusion stehe.

Laut „Kompass Inklusion 2017“, welchen alle Parteien unterschrieben hätten, bestehe nämlich durchaus die Möglichkeit, in einzelnen Fällen Kinder mit besonderen Bedarfen auf Förderschulen gehen zu lassen. Ideologie spiele für die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU keine Rolle.

Gemäß den Hinweisen für kommunale Schulträger und die Anwendung des § 183c Abs. 5 Nds. Schulgesetzes seien für die Entscheidung des Bedarfes allein die Prognosezahlen entscheidend. Bei deren Aufstellung dürften zudem nicht nur die Kinder aus dem städtischen Schulbezirk als Grundlage genommen werden. Vielmehr gelte die freie Schulwahl der Eltern auch über die Stadt- und wenn nötig auch die Landkreisgrenze hinaus.

Er bittet weiterhin um Stellungnahme der Landesschulbehörde zu der Frage wie es möglich sei, dass aus 17 angemeldeten Schülern zwei Klassen mit je acht und neun Schülern gebildet werden würden, mit 11 Schülern allerdings nicht die Mindestzahl der Klassengröße erreicht sein würde. Dies halt er für äert paradox und unsinnig.

Auch bittet er um Verständnis, dass die Antragsteller die skizzierten und zum Vorjahr stark gestiegenen Kostenprognosen für den Umbau der Räumlichkeiten für die Förderschule kritisch hinterfragen. In der Kostenaufstellung seien s.E. nicht alle Kosten aufgeführt. Da eine Sanierung sowieso erfolgen müsse, dürften die Kosten nicht voll der Weiterführung der Förderschule zugeordnet werden.

Hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Landkreisschüler verweist er auf die bestehenden Regelungen im Lüneburg-Vertrag, welche bereits für andere Schulen ebenfalls festgelegt worden seien. Er sehe die Verantwortung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht an der Stadtgrenze enden, sondern appelliert an den Rat, dem Kreistag zu zeigen, wie ernst man die soziale Verantwortung für die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft nehme.

Um ein langes Klageverfahren vor Gericht zu vermeiden, wolle er, dass die Stadt durch Nachreichung der aktuellen Zahlen (inkl. Interessenbekundungen aus dem Landkreis) bei der Landesschulbehörde die Revidierung des ablehnenden Bescheides beantrage.

 

Ratsfrau NEUHAUS stimmt Herrn Soldan in seinen Aussagen zu und betont, dass sie durchaus für inklusive Beschulung sei. Es sei ihr aber wichtig, dass daneben auch eine Förderschule L (genau wie eine IGS etc. auch) erhalten bleibe, da das inklusive Modell bisher leider viele Eltern nicht überzeugen konnte.

Man wolle jetzt helfen und sei daher darum bemüht, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Hinsichtlich der Kosten, die die Verwaltung in ihrer Stellungnahme dargestellt habe, korrigiert sie, dass diese für jeden Schüler der Förderschule nicht höher seien als für einen inklusiv beschulten Schüler. Dies sei falsch dargestellt worden. Ebenso ist sie der Meinung, dass man sich, in Hinblick auf die Aussagen des Landes, mehr Geld in Bildung und Kinder zu investieren, durchaus die anfallenden Zusatzkosten für Landkreiskinder leisten könne. Zudem würden durch den Wegfall der Integrationsassistenten Gelder frei werden.

Bezüglich der gelieferten Zahlen erklärt sie, dass die Überprüfung der Förderbedarfe der Kinder erst im Februar erfolge, weshalb im November noch keine abschließenden Zahlen vorliegen konnten.

 

Beigeordnete LOTZE spricht sich gegen zwei Systeme aus. Anstatt Ressourcen (u.a. Sonderpädagogen) für ein bald auslaufendes System zu investieren, solle man lieber alle Kraft in die Verbesserung und Entwicklung der Inklusion stecken. Eine Splittung der Mittel gehe auf Kosten der Kinder. Dies wolle man vermeiden. Inklusion sei ein Menschenrecht, in das alle eingeschlossen werden sollten. Andernorts würde die Partei Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls so denken.

Sie bedankt sich auch bei den Eltern für ihre geäerten Meinungen vor der Sitzung. Die Angst vor einer Überforderung ihrer Kinder könne sie nachvollziehen und sieht sie begründet in den erst kurzen Inklusionserfahrungen. Durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen müsste man hier positivere Erfahrungen schaffen. Aus all dem sei für sie allerdings nicht ableitbar, dass eine Separation der Kinder besser sei als eine Inklusion.

 

Ratsfrau JAMME sieht aufgrund der aktuellen Defizite der Inklusion (u.a. massive Überforderung der Lehrkräfte) die Notwendigkeit, an einer Weiterführung der Förderschule festzuhalten. Dies bestätigen ihr auch viele Eltern von betroffenen Schülern. Die rot-schwarze Landesregierung sehe dies ähnlich und habe daher die rechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen.

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 20.12.2018 zum Erhalt der Johannes-Rabeler-Schule durch die Verwaltung sei für sie nicht tragbar und eine Aushebelung des Beschlusses. Anstatt den Beschluss im Sinne des Rates umzusetzen, habe die Verwaltung einen Antrag formuliert, der tendenziös und wertend sei und ausschließlich Gründe gegen den Erhalt der Förderschule beinhalte. Argumente der Politik würden fehlen. Sie sieht hier eine Kompetenzüberschreitung der Verwaltung, welche ihr Vertrauen in die Verwaltung zu diesem Thema erschüttert habe. Der Antrag konterkariere den Beschluss des Rates und gehe hinsichtlich der Formulierung am Gesetz vorbei. Der Rat sei das oberste Gremium, nicht die Verwaltung.

Ebenfalls sei die Elternbefragung, die als größtes Argument aufgeführt worden sei, nicht repräsentativ, sondern unvollständig.

Verbindliche Anmeldungen von Schülern könne es nicht geben, da der Fortbestand der Schule noch nicht gesichert sei. Man könne daher nur die Interessenbekundungen aufführen.

Unter Berücksichtigung von Aussagen des Schuldirektors sowie der Landesschulbehörde skizziert sie das Verfahren der letzten drei Monate. Dabei habe die Landesschulbehörde das Verfahren als ein sehr ungewöhnliches bezeichnet und der Schulleiter bestätigt, dass er seit Anfang April von der Verwaltung nicht mehr nach neuen Zahlen gefragt worden sei. Mittlerweile gebe es Meldungen von 15 Kindern aus der Stadt und 11 Kinder aus dem  Landkreis. Diese Zahlen hätten von der Verwaltung nicht analysiert, sondern lediglich an die Landesschulbehörde weitergegeben werden dürfen. Diese bestätigte ihr, dass die Berichte des Schulleiters, welche von der Verwaltung verifiziert worden seien, vollkommen für den Erhalt der Förderschule ausgereicht hätten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE geht auf die Aussagen von Frau Jamme ein. Eine Elternbefragung sei nicht vorgeschrieben und daher auf freiwilliger Basis der Eltern durchzuführen. Die Landesschulberde lege zudem eine eigene Prognose vor. Beide Informationen müsste sie im Dezember von der Landesschulbehörde erhalten haben, mit der sie nach eigenen Aussagen gesprochen hätte.

Man könne nur die Zahlen verwenden, die verifiziert werden können. Das Land sei diesbezüglich sehr restriktiv und mache seine eigene Prognose. Man sei zweimal aufgefordert worden, eine Einschätzung abzugeben. Dies habe er getan.

Wenn der Schulleiter die Unterlagen an Frau Jamme gebe, erwarte er von ihr als Schulausschussvorsitzenden, dass sie diese der Verwaltung weiterleite und mit ihr zusammenarbeite. Beides sei nicht geschehen. Stattdessen habe man die Zahlen später von der Landesschulbehörde bekommen.

Die genannten Zuzugskinder seien im Bürgeramt nicht gemeldet und könnten daher auch nicht von ihm weitergegeben werden.

Man habe die Grundlagen nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, weshalb er alle Vorwürfe zurückweist, die dahingehend gemacht worden seien.

Hinsichtlich der Unterstellung den Antrag tendenziös gefasst zu haben, erklärt er, dass dem Antrag sämtliche Protokollauszüge, Anträge etc. zu diesem Thema beigefügt worden seien, um genau diesem Vorwurf vorzubeugen.

 

Ratsfrau JAMME nimmt persönlich Stellung. Sie finde die Unterstellung fiktiver Kontakte unmöglich. Sie könne diese gerne im nichtöffentlichen Teil kundtun. Die Vorwürfe, Dinge aus der Luft zu greifen, weist sie zurück. Sie könne alles Gesagte belegen.

 

Ratsherr PODSTAWA ist von der Bildungspolitik frustriert. Da die Rahmenbedingungen so schlecht seien, könne man aktuell gar nicht über pädagogische Systeme reden. Er gibt einen Überblick über die bundesweiten Kosten pro Schüler pro Jahr, bei denen Niedersachsen unter dem Durchschnitt liege. Ratsvorsitzende JOHN ermahnt ihn zum Thema zurückzukehren.

Ratsherr PODSTAWA fasst die Auffassung der DIE LINKE.-Fraktion daraufhin wie folgt zusammen. Man kämpfe für bessere Rahmenbedingungen und lehne die Weiterführung derrderschule ab, da sie einen Rückschritt bedeute.

 

Ratsherr NEUMANN unterstützt die Anträge der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU. Die Förderschule sei eine bewährte Schulform, die gute Lernergebnisse erzielt habe. Zwangsinklusion hingegen habe, je weiter sie umgesetzt worden sei, immer mehr Frust bei Eltern und Lehrer verursacht. Sie sei nicht durchdacht, gehe von falschen Annahmen aus und verschlechtere das Lernfeld der Schüler. Sie wie Frau Lotze als Menschenrecht zu bezeichnen, sei ein Widerspruch in sich, da durch sie eine Möglichkeit genommen und nicht gegeben werde. Auch sei der von Herrn Podstawa erwähnte finanzielle Aspekt nur einer von vielen und könne nicht in direkten Zusammenhang mit Bildung gestellt werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung kritisiert er darin, dass man einen Bürobedarf nicht als Argument im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Einrichtungen (hier: Schulgebäude) nennen dürfe. Hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Landkreisschüler erklärt er die Unterstützung der AfD-Fraktion, bittet jedoch um Veranschlagung dieser freiwilligen Kosten als solche im Haushalt. Aus den Aussagen des Landrates entnehme er, dass auch dieser von der Inklusion nicht überzeugt sei, und sieht hier eventuellen Verhandlungsspielraum bzgl. der Kosten.

Als letztes sei auch die Effizienz der Förderschullehrer an einer Förderschule mehr gegeben als an inklusiven Schulen, an denen nur acht Kinder betreuen werden könnten.

 

r den Beigeordneten MENCKE sei die Gesellschaft so stark wie ihre berftigen Mitglieder. Hier gehe es nicht um Geld oder Zuständigkeit, sondern um Solidarität. Ebenfalls müsse man den Elternwillen akzeptieren, da die Eltern ihre Kinder am besten kennen würden. Die Politik dürfe hier nicht hundertprozentiges vorschreiben.

Die CDU-Fraktion sei nicht gegen Inklusion. Den Vorwurf, Förderschulkinder seien von der Inklusion ausgeschlossen, verstehe er nicht, da Inklusion nicht mit dem Schulschluss ende. Jeder Mensch sei verschieden und müsse dort abgeholt werden, wo er stehe. Besondere Umstände bräuchten besondere Alternativen. Er appelliert daher, für die Weiterführung der Förderschule zu stimmen.

 

Ratsherr DR. SCHARF geht auf einige Kernpunkte seiner Vorredner ein. Zum einen gelte zwar der UNO-Beschluss, d.h. aber nicht, dass die Inklusion direkt optimal umgesetzt werde. Zum andern könne er das Dilemma der Stadtverwaltung verstehen, welche die Räume als Büroräume nutzen wolle. Diese Gründe stünden allerdings in keinem Verhältnis zur Bedeutung des Kindeswohls. Selbst der Elternwille sei für ihn dahinter zu setzen.

Hinsichtlich der Einbeziehung der Landkreisschüler verstehe er nicht, weshalb die gute alte Tradition, dass Schüler aus dem Landkreis in städtischen Schulen unterrichtet werden dürfen und umgekehrt, hier nicht umgesetzt, sondern stattdessen von der Verwaltung abgelehnt werde.

 

Beigeordneter PAULY bezieht für seine Fraktion Stellung zu den einzelnen Anträgen: Dem ersten Antrag werde seine Fraktion zustimmen, damit die Landesschulbehörde über die aktuellen Zahlen informiert werde, welche dem Wunsch des Rates und der Eltern Rechnung tragen würden. Ebenso sei der Ausschluss von Landkreiskindern eine Absurdität, welche er nicht unterstützen werde, weshalb seine Fraktion dem zweiten Antrag ebenfalls zustimmen werde.

Bezüglich des dritten Antrages erklärt er, dass nur, weil die Schule da sei, sie nicht auch weitergeführt werden müsse. Vielmehr zähle hier für ihn der Wille der Eltern. Seine Fraktion werde hier daher gegen den Antrag stimmen.

Als letztes kritisiere er die Entscheidung der Ratsvorsitzenden, Herrn Podstawa das Wort zu entziehen. Dieser habe über Bedingungen gesprochen, unter denen Inklusion gelingen könne und Gründe dafür genannt, weshalb es in Niedersachsen nicht gelinge. Den Wortentzug finde er ein Stück weit frech, denn so nah wie bei diesem Thema sei selten diskutiert worden. 

 

Ratsvorsitzende JOHN erwidert, dass sie Herrn Podstawa lediglich ermahnt und ihm nicht das Wort entzogen habe.

 

Ratsherr NEUBAUER unterstützt die Aussagen von Herrn Dr. Scharf. Allerdings sehe er nicht, dass die Entscheidung des Landkreises gegen die Förderschule gegen die Kinder getroffen worden sei. Der Landkreis vertrete hier nur eine klare Meinung.

Frau Jamme habe er so verstanden, dass wer ihrer Meinung nicht folge, seiner eigenen Ideologie folge. Er kann für SPD-Fraktion sagen, dass Inklusion eine Frage der Haltung sei. Für die SPD-Fraktion seien die Werte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. In diesem Sinne sei man der Überzeugung, dass inklusive Beschulung besser sei als exklusive.

Herrn Soldans Ansicht, dass die Förderung an inklusiven Schulen nicht optimal funktioniere, entgegnet er, dass dem so sei, es aber immer noch besser klappe als an rderschulen. Dies würde durch diverse Forschungsergebnisse bestätigt werden. Den Vorwurf der direkten oder indirekten Diskriminierung durch inklusive Beschulung sehe er nicht. Vielmehr könne sie durch diese überwunden werden.

 

Ratsherr SOLDAN beantragt ein Rederecht für Herrn Kohlstedt, Vorsitz des Behindertenbeirates, welcher sich zu diesem Thema äern wolle.

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

 

Herr KOHLSTEDT, Vorsitzender des Behindertenbeirates, zitiert den Art. 24 der vor über zehn Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Bildung.

Die Meinungen im Behindertenbeirat zur Frage der Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule würden auseinander gehen. Wichtig sei aber, dass Inklusion sichergestellt werde. Nicht der behinderte Mensch habe sich an das System anzupassen, sondern das System an ihn. Nicht Zählungen und Eingangsstempel seien wichtig für die Diskussion über Inklusion, sondern die Frage ob diese sinnvoll für die behinderten Menschen sei. Dies bejahe er. Eltern müssten ihre Kinder nicht vor Behinderten schützen. Vielmehr stärke ein gemeinsames Leben und Lernen alle Beteiligten. Eine separate Unterrichtung in einer Förderschule stehe der Inklusion entgegen.

Und auch wenn man die Ängste und Nöte der Eltern vor und durch die Inklusion verstehe, sehe man auch die Chancen der betroffenen Kinder auf echte selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Das Inklusion ein Prozess sei, der längst noch nicht abgeschlossen sei, sei ihm bewusst. Allerdings betont er auch, dass die UN-Behindertenrechtskonvention nicht vom Himmel gefallen sei, sondern man bereits viel Zeit gehabt habe, die darin festgelegten Dinge umzusetzen, das Geld jedoch lieber in andere Projekte investiert habe.

Er appelliert an den Rat, das Thema Inklusion nicht zu einem parteipolitischen Thema zu machen und keine Verantwortlichkeiten zu verschieben. Die Zukunft der Johannes-Raberler-Schule sei begrenzt, weshalb es wichtig sei, in die Inklusion zu investieren und diese voranzutreiben.

 

Stadträtin STEINRÜCKE verliest die Stellungnahme der Verwaltung, welche der Vorlage beigefügt ist. Im Anschluss trägt sie die diesem TOP beigefügte Präsentation vor (s. Anlage 1). Sie habe als Schulverwaltung die Aufgabe, das, was politischer Wunsch sei, fachlich und sachlich korrekt zu bewerten. Dies habe man getan, allerdings mit einem anderen als dem politisch gewünschten Ergebnis. Egal welche Zahlen man zugrunde legen würde, die notwendige Mindestgröße kann nicht seriös prognostiziert werden. Auch in der dieser Sitzung beigefügte Chronologie könne dies nachgelesen werden.

Da weder im Schul- noch im Schulgrundsatzausschuss eine Aufnahme von Landkreiskindern beantragt worden sei, seien diese nicht mit in die Prognose aufgenommen worden.

Von dem Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung, welche die bestehenden Prognosen untermauert habe, sei die Schulausschussvorsitzende informiert worden.

Zur Kritik, der Antrag sei tendenziös von der Verwaltung verfasst worden, betont sie nochmals, dass dem Antrag mtliche Protokollauszüge, Anträge etc. als Anlagen beigefügt worden seien. Das dieser paradox und als besonders dargestellt worden sei, habe sie immer deutlich gemacht. Man habe hier einen Antrag gestellt, obwohl keine Prognose lieferbar sei. Letztlich sei von der Landesschulbehörde die politische Meinung nicht berücksichtigt worden, da eine fachlich fundierte Entscheidung zu treffen gewesen sei.

Sie weise ausdrücklich zurück, dass die Verwaltung nicht ordentlich gearbeitet habe bzw. gar etwas verschleiert habe.

Abschließend fasst sie die vom Rat zu treffenden Entscheidungen und deren finanzielle Auswirkungen, welche ebenfalls der Stellungnahme zu entnehmen seien, zusammen. Sollte der Rat diese beschließen, sei ein positiver Bescheid der Landesschulbehörde und damit die Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule zu erwarten.

 

Ratsherr MEYN empfindet die Diskussion als sehr undifferenziert gegenüber dem Aspekt des Kindeswohls. Herr Soldan habe sich in diesem Zuge hinreißen lassen, zu sagen, dass denjenigen, die nicht der Weiterführung zustimmen würden, soziale Belange nicht am Herzen liegen würden. Das weise er für die gesamte SPD-Fraktion aufs Schärfste zurück. Binnendifferenzierung in den inklusiven Klassen sei viel verlangt. Sein Ziel sei „Teamteaching“ zu erreichen. Eine weitere Fortführung sei dar ressourcenineffizient, da die Förderschullehrer weiter an der Johannes-Rabeler-Schule gebunden seien.

 

Ratsherr E. MANZKE fragt die Verwaltung, ob es tatsächlich sinnvoll sei, anstelle der Kosten für eine Weiterführung der Förderschule L“, Mehrkosten in Kauf zu nehmen, die durch die Finanzierung der Kinder entstehen würden, deren Eltern sich entscheiden würden, ihre Kinder andernorts in einer Förderschule unterrichten zu lassen.

 

Stadträtin STEINRÜCKE antwortet, dass der Schulträger der Hansestadt über die Aufnahme von auswärtigen Kindern entscheide. Gleiches gelte bei anderen Schulen. In den genannten Landkreisen habe man sich entschieden, keine auswärtigen Schüler aufzunehmen. Wäre dies nicht so hätte trotzdem nicht die Hansestadt Lüneburg die Pflicht der Finanzierung der Fahrkosten.

 

Ratsherr SOLDAN betont erneut, dass man lediglich die Wahlfreiheit der Eltern erhalten wolle und der Antrag sich nicht gegen die Inklusion richte. Zwar seien Prognosen immer etwas unsicher, jedoch rechne er damit, dass bei Weiterführung der Förderschule einige Kinder noch an die Schule wechseln werden würden.

Den Informationsfluss zwischen Rat und Verwaltung sehe er als katastrophal und verbesserungswürdig an und fordert mehr Transparenz durch die Verwaltung. Anhand einiger Beispiele erklärt er, dass sie zwar immer politische Fragen beantworte und Akteneinsichten gewähre, allerdings in mehreren Situationen nicht die Informationen weitergeben würde, die eine Transparenz schaffen würden.

tte man die nun vorliegenden Informationen vor dem 16.05.2019 bekommen, hätte sich s.E. vieles entspannter darstellen lassen. Auch die Botenzustellung des Schreibens der Landesregierung vom 24.04.2019; welches laut Eingangsstempel der Hansestadt am 28.04.2019 dort eingegangen sei, finde er ausgesprochen lang.

 

Oberbürgermeister MÄDGE geht auf die Fragen von Herrn Soldan ein und erklärt; dass der Zusammenlegung zweier Schulbezirke beide Schulträger ihr Einverständnis geben müssten. Dies sei bei der IGS der Fall gewesen. Bei der Förderschule „L“ habe der Landkreis sich allerdings dagegen entschieden.

Hinsichtlich des Eingangs des Bescheides sei dieses, nachdem es am Sonntag eingegangen sei, über Frau Steinrücke an ihn weitergegeben worden und auf seine Anweisung am Dienstag hin an die Politik weitergeleitet worden. Den Eingangsstempel falsch gesetzt zu haben, weist er zurück.

Die Informationen der Landesschulbehörde seien immer direkt an die Verwaltung und die Schulausschussvorsitzende gesandt worden. Als solche habe sie auch die Möglichkeit und die Aufgabe, diese an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten. Zumal die Verwaltung bei den Zahlen keine Abweichungen gesehen habe. Diese seien erst in der Mail des Landkreises vom 03.05.2019 aufgetreten, die bei der Verwaltung allerdings nicht eingegangen sei.

tte der Rat zudem bereits im Dezember beschlossen, Landkreiskinder mit aufzunehmen, hätte man von vorneherein eine andere Grundlage gehabt.

Bei den dargestellten Kosten handele es ich um Bruttokosten, denen natürlich die sowieso anfallenden Kosten gegengerechnet werden.

 

Ratsherr SOLDAN erwidert, dass es der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU nicht klar gewesen sei, dass für die Aufnahme von Landkreiskindern ein extra Beschluss nötig sei. Man habe dies als gegeben vorausgesetzt. Man werde daher das Angebot der Verwaltung annehmen und sich künftig öfter mit Frau Steinrücke zusammensetzen und die Dinge besprechen.

 

Abschließend gibt Ratsvorsitzende JOHN folgende Erklärung der Verwaltung zu Protokoll:

Die Mail vom 03.05.2019 ist Grundlage des neuen Antrages. Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Forderung der Landesschulbehörde, diese Zahlen zu verifizieren nicht umgesetzt werden kann. Eine Konkretisierung der beiden Zahlen wurde vom kommissarischen Schulleiter nicht vorgelegt. Lediglich Schulausschussvorsitzende Jamme hat die Mail vom 03.05.2019 erhalten. Nachgeschickt hat der Schulleiter diese erst nach Aufforderung der Nds. Landesschulbehörde, sodass sie am 10.05.2019 in der Schulverwaltung der Hansestadt Lüneburg eingegangen ist.


Beschluss:

 

  1. Der Absatz 1 des Antrages wird vom Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen wie folgt beschlossen:

 

Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg stellt umgehend bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde den Antrag, den Bescheid vom 24.04.2019, LG 1 R.10-81027/80252/4 LG, dahingehend zu korrigieren, dass die Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule antragsgemäß sichergestellt wird. Die von der Schulleitung der Johannes-Rabeler-Schule an die Niedersächsische Landesregierung übermittelten sowie die aktuellen Zahlen sind dem Antrag als Grundlage beigefügt.

 

  1. Dem Änderungsantrag (ehemals TOP 5.4; s. Anlage 2) wird vom Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen wie folgt zugestimmt:

 

Da es keinen Schulbezirk gibt genausowenig wie auch an anderen weiterführenden Schulen in der Hansestadt Lüneburg sind die Interessenbekundungen aus dem Landkreis Lüneburg usw. zu berücksichtigen.

 

  1. Die Absätze 2 und 3 werden vom Antragsteller zurückgezogen.

 

  1. Dem Absatz 4 des Antrages wird vom Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen wie folgt zugestimmt:

 

Die Hansestadt Lüneburg stimmt im Falle einer Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule als Schulträger der Aufnahme von Schülern aus dem Landkreis zu.


Abstimmungsergebnis:

 

  1. Abstimmung

   Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 12

  Enthaltungen: 0

 

  1. Abstimmung

   Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 12

  Enthaltungen: 0

 

  1. Abstimmung

   Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 12

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: PPP Dez. V zu Stellungnahme der Verwaltung (253 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Änderungsantrag Gruppe (ursprünglich TOP 5.4) (421 KB)