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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.05.2019    
Zeit: 18:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Beratungsinhalt:

 

Stadträtin STEINRÜCKE verliest die diesem TOP beigefügten Einwohnerfragen (Anlage 1 3) und beantwortet sie wie folgt:

 

  1. Einwohnerfrage von Frau Silke Lubert (s. Anlage 1):

Man habe entsprechend dem Beschluss des Schulausschusses alle Kinder in städtischen Grundschulen, die einen reinen Förderbedarf „L“ haben, befragt. Sollten Kinder vergessen worden sein, bedaure sie es und erklärt, dass auch Kinder, die neben dem Förderbedarf „L“ das Fördermerkmal „kmE“ besitzen, das Recht hätten, an einer Förderschule beschult zu werden. Als ergänzende Information berichtet sie, dass aktuell 25 Kinder mit Förderbedarf „L“, unabhängig welche Förderbedarfe noch bestehen, in den 4. Klassen existieren würden.

 

  1. Einwohnerfrage von Frau Silke Lubert (s. Anlage 2):

Nur wenn Interessenbekundungen vorliegen, deren Anzahl gravierende Auswirkungen auf die Prognose gehabt hätte, sei eine Berücksichtigung möglich. Der Verwaltung seien lediglich vier Interessenbekundungen von Eltern bekannt. Diese Zahl sei nicht ausreichend. Auf den Hinweis von Frau Lubert, dass eine Liste mit viel mehr Namen existiere, erklärt sie, dass die Zahlen nur in die Prognose einfließen könnten, wenn sie verifiziert seien. Dies sei bei der zu dem damaligen Zeitpunkt vorliegenden Liste nicht möglich gewesen. Die von Frau Lubert angesprochene Liste des Schulleiters sei erst am 10.05.2019 in der Verwaltung angekommen.

 

  1. Einwohnerfrage von Herrn Dr. Thomas Felleckner (s. Anlage 3):

Man sei als Verwaltung verpflichtet, die zahlenmäßige Prognose darzustellen. Dies sei im Einvernehmen mit dem Stadtelternrat geschehen. Die Landesschulbehörde habe dann auf Grundlage einer eigenen Prognose, der Prognose der Verwaltung und den Ergebnissen der Elternbefragung einen ablehnenden Bescheid erstellt. Mehr Möglichkeiten habe sie mit ihrem Dezernat nicht.

Die Inklusion werde mit entsprechenden Räumlichkeiten und Qualitätsentwicklung umgesetzt, die man mit dem „Kompass Inklusion 2017“ in Gang gebracht habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verliest die diesem TOP beigefügten Einwohneranfragen (s. Anlage 4 und 5) und beantwortet sie wie folgt:

 

  1. Einwohnerfrage von Herrn Dr. Thomas Felleckner (s. Anlage 4)

Die Abrechnung des Finanzvertrages erfolge nach § 118 Schulgesetz. Vor zehn Jahren konnten auf dieser Grundlage 65 % an Erstattungen festgeschrieben werden. Allerdings handele es sich um eine Entscheidung des Kreistags. Bisher habe dieser erklärt, inklusiv zu beschulen. Die Frage von Herrn Dr. Felleckner stelle sich daher nicht, da es nur einseitig sei. Die 11 gemeldeten Schüler aus dem Landkreis seien nun alle mitgenannt worden. Eine detaillierte Beantwortung könne durch die Sachbearbeitung gegeben werden.

 

  1. Drei Einwohneranfragen eines Bürgers (s. Anlage 5)
    1. Die 900.000 € seien die Kosten für die Ertüchtigung des Gebäudes (z.B. Heizung, energetische Sanierung). Dies werde man auch teilweise mittels Gegenfinanzierung berechnen, da man ursprünglich Verwaltungsgebäude daraus machen wollte. Man habe hier die Gesamtkosten dargestellt, welche nach Quadratmeter hochgerechnet worden seien.
    2. Eine Neuverhandlung des Vertrages sei in der Vorbereitung. Ein Einklagen der Kosten gegenüber dem Landkreis sei aus rechtlicher Sicht nicht möglich, da eine Kostenübernahme für die Landkreisschüler der Entscheidung des Kreistages obliege.
    3. Man gehe nicht von einer Prognose von 11 Kindern aus, sondern habe die Zahl vom Schulleiter genannt bekommen. Man habe diese Zahl aber nicht verifizieren können, weshalb sie nicht Teil der Prognose der Landesschulbehörde geworden sei.

r den Kostenansatz könne man mit den 11 Kindern rechnen. Für die Prognose benötige man hingegen mehr Unterlagen, die der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Er verweist auch darauf, dass die Landesschulbehörde eine eigene Prognose erstellt habe, die das gleiche Ergebnis gebracht habe.

 

Rechtsamtsleiter SORGER verliest folgende Einwohnerfrage der Frau Silke Lubert:

 

Die Stadtverwaltung will eine externe Kanzlei mit der Durchführung des Klageverfahrens beauftragen. Rechtsanwälte unterstehen der Schweigepflicht. Wie stellt die Verwaltung hier die Transparenz für den Rat sicher?

 

Herr Sorger antwortet, dass das Schweigepflichts- und Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bestehe. Der Rechtsanwalt dürfe demnach nicht von sich aus Interna an Dritte weitergeben. Im Innenverhältnis ist er jedoch verpflichtet, die Verwaltung als seinen Mandanten über aktuelle Sachstände etc. zu informieren. Da die Verwaltung vom Rat beauftragt sei, werde dieser selbstverständlich ebenfalls informiert. Ratsmitglieder wiederum unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht nach § 54 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 1 NKomVG.

 

Ein Bürger formuliert folgende Einwohnerfrage an den Rat:

Er habe vor geraumer Zeit alle Fraktionen angeschrieben und um Stellungnahme zum Thema kostenloser Schülerverkehr gebeten. Dass bis heute keine einzige Antwort eingegangen sei, finde er sehr traurig.

 

Oberbürgermeister MÄDGEt dem Bürger den Fraktionen das Schreiben erneut zu schicken, da diese eigentlich immer alle Anfragen beantworten.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass er das Schreiben erhalten und es auch positiv per Mail beantwortet habe. Seine Fraktion stehe zu 100 % hinter der Forderung nach einem kostenfreien Schülerverkehr. Er bittet um Mitteilung einer E-Mail Adresse, an die er die Antwort senden könne.

Alle anderen Fraktionen erklären, dass sie das Schreiben nicht kennen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verliest die diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage der Bürgerinitiative Veloroute Buchholzer Bahn e.V. (s. Anlage 6). Da Herr Moßmann verhindert sei, werde man die Antworten zu den Fragen Nr. 1, 2 und 4 schriftlich nachreichen (s. Anlage 7).

Zu Nr. 3 erklärt Herr Mädge, dass man hier noch in der Prüfung sei.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1: Einwohnerfrage (487 KB)      
Anlage 5 2 Anlage 2: Einwohnerfrage (490 KB)      
Anlage 6 3 Anlage 3: Einwohnerfrage (552 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 4: Einwohnerfrage (542 KB)      
Anlage 3 5 Anlage 5: Einwohnerfrage (620 KB)      
Anlage 1 6 Anlage 6: Einwohnerfrage (530 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7: Einwohnerfrage BIBB - Antwort der Verwaltung (541 KB)