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Beratungsinhalt:
Frau Johannes, Büro EGL, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Grundlagen und die Aufgaben des Landschaftsplans vor. Sie geht auf die eingeflossenen Daten ein, u.a. der Biotoptypenkartierung und der Klimaanalyse. Die unterschiedlichen Schutzgüter würden in verschiedenen Karten dargestellt und im Geoportal abrufbar sein. Maßnahmen zur Herstellung von Biotopverbünden durch Vernetzung der Landschaft würden herausgearbeitet. Frau Johannes stellt klar, dass im Landschaftsplan zahlreiche Maßnahmen aufgeführt werden, die nach Prioritäten umgesetzt werden sollten. Der Fokus liege auf Grünlandumwandlung und Entwicklungsflächen. Die Herstellung der Durchlässigkeit von Gewässern, der Erhalt von Erholungsflächen und Klimaleitbahnen, Landschafts- und Naturschutzgebiete würden betrachtet. Der Landschaftsplan befinde sich in der Endfassung und werde zeitnah online zur Verfügung gestellt.
Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, da der Landschaftsplan noch nicht vorgelegt werden konnte, diesen in ein Beteiligungsverfahren zu geben und erst nach einer zweiten Lesung zu beschließen.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Insbesondere wird von Frau Johannes bestätigt, dass Flächen von hoher Bedeutung aus dem Landschaftsplan ablesbar sein werden und bedingt ein Vergleich mit dem bisherigen Landschaftsplan möglich wäre. Die Biotoptypenkartierung sei von diesem Vergleich ausgeschlossen. Maßnahmenvorschläge für Bauleitplanverfahren würden ebenso erstellt wie Vorschläge auf anderen Flächen. Pflanzlisten für Gärten und Dachbegrünungen würde der Landschaftsplan enthalten, ebenso Vorschläge für Saatgut und Stadtklimabäume. Private Gärten und Kleingärten würden als Trittsteine im Biotopverbund betrachtet. Es wird klargestellt, dass die Ausweisung von Schutzgebieten durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt. Klimabelange gehörten nach geltendem Recht bisher nicht zu den Voraussetzungen für diese Gebiete. Durch Ankauf, Grünlandentwicklung und Aufwertung wolle man entsprechende Flächen sichern. Dies könne in kleinen Schritten nach finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen.
Der Landschaftsplan muss, um als Planungsgrundlage Bestand zu haben, von den Fachausschüssen, Verwaltungsausschuss und Rat beschlossen werden. Nach einem Beteiligungsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte eine weitere Lesung erfolgen. In das Beteiligungsverfahren würden die Ratsmitglieder, Ortsräte und Verbände einbezogen. Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fassen einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vortrag des Büro EGL zum Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen. Der Landschaftsplan wird zeitnah veröffentlicht. Den Ratsmitgliedern und den Ortsräten wird in einem Beteiligungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Verabschiedung des Landschaftsplans als Planungsgrundlage soll nach einer zweiten Lesung erfolgen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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