Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8395/19  

 
 
Betreff: Vorstellung des Landschaftsplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Uder, Miriam
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
24.05.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Anhörung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund der umfangreichen städtebaulichen Entwicklungen, den Veränderungen im Hinblick auf Konversionen von Militärliegenschaften, großräumiger infrastruktureller Verkehrsplanungen (A 39, 3. Gleis) und einem hohen Bevölkerungswachstum entstand das Erfordernis, den seit 1996 bestehenden Landschaftsplan der Hansestadt zu aktualisieren.

 

Im Vorfeld konnte bereits 2015 bis 2017 eine flächendeckende Biotoptypenkartierung für das Stadtgebiet erarbeitet werden. Gleichzeitig wurde der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg fertiggestellt.

 

Darüber hinaus wurde nahezu zeitgleich ein gesamtstädtisches Klimagutachten erarbeitet. Damit waren wesentliche Grundlagen zur Erarbeitung einer fachlich hochqualifizierten Planung gegeben.

 

Der Landschaftsplan gilt als gutachterlicher Fachplan. Mit ihm sollen, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung, u.a. folgende Ziele eine besondere Bedeutung erhalten:

 

  • Sicherung und Entwicklung von Freiflächen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die landschaftsbezogene Freizeit und Erholungsnutzung, die einer Bebauung nicht zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

  • Erhaltung, Entwicklung und Förderung der biologischen Vielfalt, insbesondere durch den Aufbau eines kommunalen Biotopverbundsystems.

 

  • Erhaltung der Funktionen der Kaltluftleitbahnen und Sicherstellung gesunder Wohnumfeldverhältnisse in Hinblick auf die bioklimatische Situation, insbesondere vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Veränderung des Klimas.

 

  • Flächensparsamkeit im Sinne einer angemessenen und nachhaltigen baulichen Entwicklung und Verdichtung.

 

  • Sicherung und Förderung von Entwicklungspotentialen für Natur und Landschaft zur Planung von Kompensationsflächen (Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen).

 

Mit der Erstellung des Landschaftsplans wurde im Februar 2017 das Lüneburger Landschaftsplanungsbüro “Entwicklung und Gestaltung von Landschaft“ (EGL) beauftragt.

 

In einer ersten Arbeitsphase wurden die vorliegenden Bestandsdaten der einzelnen naturschutzfachlichen Schutzgüter: Biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume), Boden, Wasser, Klima sowie Landschaft und Erholung erfasst und bewertet. Gleichzeitig wurde eine Auswertung der übergeordneten Fachplanungen vorgenommen.

 

Diese Arbeitsergebnisse wurden jeweils in Einzelkarten dargestellt. Eine Zusammenfassung wurde den Naturschutzverbänden und der Kommunalverwaltung im Juli 2018 vorgestellt.

 

Daraufhin erfolgte die Entwicklung eines Zielkonzeptes. Aus der Bestandsermittlung und Bewertung wurden zunächst Leitlinien für die Entwicklung von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung übergeordneter Fachplanungen wie dem Landschaftsprogramm (LAPRO) und dem Landschaftsrahmenplan (LRP) erarbeitet.

Daraus konnten konkrete Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in einer Zielkarte dargestellt werden.

 

Wesentliche Inhalte des Ziel- und Entwicklungskonzeptes betreffen dabei:

 

  • die Entwicklung eines Biotopverbundsystems
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt
  • ein Kompensationsflächenkonzept
  • die Entwicklung eines Naherholungskonzeptes, sowie
  • landschaftspflegerische Maßnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas und zum Klimaschutz.

 

Daraus resultierend können Aussagen des zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft bei zukünftigen Planungen abgeleitet werden, Konflikteinschätzungen abgegeben und Empfehlungen ausgesprochen werden.

 

Entsprechend den Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) erfolgt nach Beschlussfassung ein öffentliches Beteiligungsverfahren.

 

Der Landschaftsplan wird dann in digitaler Form in einem Geoportal über die Homepage der Hansestadt Lüneburg abrufbar sein.

 

Die Planung wird in der Sitzung durch das Büro EGL ausführlich anhand einer Powerpoint Präsentation vorgestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Landschaftsplanes Lüneburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   187 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: