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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.05.2019    
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN begründet den vorliegenden Dringlichkeitsantrag (s. Anlage 1) vom 08.05.2019 wie folgt. Zum einen laufe die Frist zur Klageeinreichung nur noch 15 Tage (nächster Rat sei erst wieder am 25.06.2019) und zum anderen sei der Schaden einer eventuell falschen Entscheidung, die aufgrund fehlender Informationen und verpasster Fristen getroffen werde, bei den Jugendlichen groß und nicht mehr auszugleichen. Vertrauen sei gut, Kontrolle sei besser. Ein mahnendes Beispiel sei die Arena im Kreistag. Durch blindes Vertrauen der Kreistagsmitglieder in die Verwaltung, stehe man nun da, wo man jetzt sei. Diesen Fehler wolle man hier nicht begehen.

Da die Verwaltung den Antrag bei der Landesschulbehörde in konterkarierender Weise und nicht im Sinne des Auftrages des Rates gestellt habe, könne man sich nicht auf mündliche Zusicherungen der Verwaltung verlassen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt lägen dem Rat nicht alle Informationen vor, weshalb der Antrag unbedingt heute beraten und beschlossen werden müsse.

 

Stadtrat MOßMANN nimmt wie folgt rechtlich Stellung zu dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU. Eine Dringlichkeit bestehe seiner Ansicht nach nicht, da diese einen irreversiblen Schaden für die Kommune, eine Rechteverletzung bei Ratsmitgliedern oder Organen der Kommune voraussetze oder aber kraft Gesetzes eine Handlungsverpflichtung der Kommune voraussetze. Sollte dies der Fall sein, könne man per 2/3 Mehrheit in der Sitzung den Antrag auf die Tagesordnung setzen.

Um dem Öffentlichkeitsgrundsatz des § 64 NKomVG zu genügen, müsse im Übrigen unter Einhaltung der Fristen die Tagesordnung mit allen Tagesordnungspunkten veröffentlicht werden.

Da die als Begründung der Dringlichkeit herangezogene Klagefrist erst am 28.05.2019 (in 19 Tagen) ablaufe, bestehe durch Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Rates, welcher behelfsweise durch verkürzte Ladungsfrist eingeladen werden könne, die Möglichkeit zu einer ordnungsgemäßen Ladung unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes..

Er weist daraufhin, dass eine Beratung trotz fehlender Dringlichkeit die Unwirksamkeit des Beschlusses zur Folge habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE fordert gem. § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung ein, zum Gegenstand der Verhandlung zu sprechen. Er nehme das Problem von Herrn Soldan ernst. Es dürfe nicht sein, dass durch Nichthandeln bestimmte Rechtspflichten des Rates nicht mehr ausgeübt werden können. Um eine zweite Sitzung zu vermeiden, schlägt er daher vor, vorsorglich fristgerecht Klage zu erheben. Damit sei die Klagefrist gewahrt und die Dringlichkeit würde entfallen. Ebenfalls werde man versuchen, die Zahlen des Schulleiters, die nach Versand des Antrages und Eingang des Bescheides bei der Hansestadt eingegangen seien, nachzusenden. Allerdings könne er diese nicht verifizieren.

Hinsichtlich des Bescheides der Landesschulbehörde habe er umgehend nach Eingang und Kenntnisnahme verfügt, diesen an die Schulausschussmitglieder zur Kenntnis weiterzusenden.

Hinsichtlich des noch nicht zur Verfügung gestellten Schriftverkehrs habe die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen.

Er schlägt außerdem vor, ein externes Büro mit der Verfassung der Klagebegründung zu beauftragen und bittet die Politik um Inhalte, welche in die Stellungnahme mit einfließen sollen.

Sollte der Rat mit dem Angebot nicht einverstanden sein, werde er im Rahmen der Ladungsfrist zu einer weiteren Ratssitzung im Sinne der Darstellung von Herrn Moßmann einladen, um es dort zu diskutieren und zu beschließen.

 

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden VON NORDHEIM erklärt der Antragssteller, dass der Antrag weiterhin aufrechterhalten werde.

 

Beigeordneter BLANCK nimmt Bezug auf die Dringlichkeitsgründe, die von Herrn Moßmann genannt worden sind. Es sei auf Antrag die Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule beschlossen worden. Die Antragsteller fühlen sich nun, da der Antrag bei der Landesschulbehörde von der Verwaltung nicht ausreichend und so wie sie es beschlossen hätten, verfolgt worden sei, in ihren Rechten verletzt. Aus diesem Grund bestehe s.E. eine Dringlichkeit des Antrages. Eine mögliche Heilung durch die Ladung zu einer Sondersitzung liege zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.

 

Oberbürgermeister MÄDGE sieht keine Rechtsverletzung der Ratsmitglieder. Des Weiteren kündigt er die Ladung zu einer Sitzung des Rates am 18.05.2019 um 10 Uhr am morgigen Tag ein. Andere Terminvorschläge seien möglich.

 

Der Antrag wird von den Antragstellern trotzdem aufrechterhalten und die Dringlichkeit bei 24 Ja-Stimmen (29 Stimmen wären für eine2/3 Mehrheit erforderlich gewesen) abgelehnt.

 

Ratsherr SOLDAN übergibt Herrn Mädge einen Antrag mit den notwendigen Unterschriften zur Einforderung einer zusätzlichen Ratssitzung (s. Anlage 2).

 

Beigeordneter PAULY begründet die Dringlichkeit des diesem TOP beigefügten Antrags der Fraktion DIE LINKE. vom 09.05.2019 (s. Anlage 3).

Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes sei eine politisch relevante Entscheidung des Rates und dort vor Erstellung der Löschungsbewilligung zu behandeln. Da dies aufgrund der gestrigen Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss jederzeit möglich sei, sei der Antrag dringend und konnte nicht früher gestellt werden. Zudem sei der Preis eine wichtige Entscheidungsgrundlage, da die Räumlichkeiten, ggf. zur Herstellung neuen Wohnraumes, genutzt werden könnten. 

 

Rechtsamtsleiter SORGERhrt zur Frage der Dringlichkeit aus, dass diese aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Rates abzulehnen sei. Für die Entscheidung der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes sei gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG der Oberbürgermeister zuständig, welcher dem Verwaltungsausschuss nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG die Angelegenheit zur Beschlussfassung vorgelegt habe. Dieser habe gestern in seiner Sitzung abschließend beraten und beschlossen. Damit sei das Verfahren beendet. Herr Sorger legt dar, warum juristisch keine Möglichkeit mehr gebe, dass der Rat die Entscheidung ändern könne.

 

Beigeordneter PAULY erwidert, laut Kommentarliteratur könne der Rat einzelne Kompetenzen des Oberbürgermeisters an sich ziehen. Insofern sei es unerheblich, bei wem die Zuständigkeit gelegen habe. Da aktuell noch keine Löschungsbewilligung vorliege, sei das Verfahren s.E. nicht abgeschlossen, weshalb einer Heranziehung durch den Rat nichts entgegenstehe.

Behelfsweise verweist er auf § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat über die Belastung von Grundstücken entscheide, wozu auch eine grundbuchrechtliche Eintragung gehöre. Eine Aufhebung einer solchen Belastung müsse im selben Gremium entschieden werden und dies sei ausschließlich der Rat.

 

Die Dringlichkeit wird daraufhin mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen, 23 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion und damit dem Nichterreichen der geforderten 2/3-Mehrheit abgelehnt.

 

Ratsherr MORGENSTERN beantragt den TOP 8.3 (Antrag "Abberufung des amtierenden Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 2 NKomVG und Neuwahl einer/eines Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 1 NKomVG") auf TOP 7 zu setzen.

Dem Antrag wird mehrheitlich bei 30 Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Im Anschluss an die Abstimmung verkündet Ratsvorsitzender VON NORDHEIM folgende künftige Regelung bei Redebeiträgen der Verwaltung, die nach dem Schlusswort des Antragsstellers gegeben werden und einzelne Personen ansprechen. Diese Situation sei bisher nicht geregelt gewesen und habe zu wiederholten Problemen in der Sitzung geführt. Zur Vermeidung habe er sich an die Kommunalaufsicht gewandt, welche die bindende Regelungsbefugnis dem Ratsvorsitzenden zugesprochen habe. In dieser Funktion entscheide er für die Behandlung aller Anträge dieser und weiterer Sitzungen, dass, sollte die Verwaltung nach dem Schlusswort noch Ausführungen geben, die Aussprache wieder eröffnet sei. Er richte sich hier nach dem landes- und bundesrechtlichen Vorgaben (s. § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nds. Landtages und § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages). Diese von ihm als Ratsvorsitzendem getroffene Entscheidung könne durch Einschaltung der Kommunalaufsicht angefochten werden. Bis zu deren schriftlichem Bescheid bleibe sie in Kraft.

 

Abschließend nimmt Ratsvorsitzender VON NORDHEIM persönlich Stellung zu TOP 8.3 (neu TOP 7), in dem es um die Abberufung des Ratsvorsitzenden gehe und verkündet, dass er auf das Amt des Ratsvorsitzenden mit sofortiger Wirkung verzichte (s. Anlage 4). Bis zur Neuwahl eines Nachfolgers, bestimmt er Bürgermeister Kolle als kommissarischen Ratsvorsitzenden.

 

Ratsherr FAHRENWALDT erklärt, dass seine Fraktion die Anträge zu TOP 8.4 (Antrag "Wettbewerb zur Gestaltung der weißen Außenwände um die beiden Dreifeldhallen in Kaltenmoor mit Streetart") und 8.5 (Antrag "Alternativer Kulturpreis der Hansestadt Lüneburg") zurückziehe. Hinsichtlich TOP 8.4 bitte er darum, dass die Vielfalt wieder so gewährleistet werde wie sie bisher bestand.

 

Beigeordneter BLANCK fragt, ob die SPD-Fraktion ihren Antrag weiter aufrechterhalte, da die beantragte Abberufung des Ratsvorsitzenden durch den Verzicht von Herrn von Nordheim obsolet geworden sei. Die Neuwahl sei s.E. ein eigener TOP. Er bitte hier auch um eine rechtliche Auskunft.

 

Auf Bitten von Oberbürgermeister MÄDGE wird die Sitzung von 18:57 Uhr bis 19:05 Uhr für eine rechtliche Prüfung der Frage unterbrochen.

 

Beigeordneter SALEWSKI erklärt, dass die SPD-Fraktion den ersten Teil ihres Antrages (Abberufung des Ratsvorsitzenden) zurückziehe.

 

Ratsherr GORALCZYK bittet darum, die Anfrage TOP 9.2 (Anfrage " Kanuverordnung Landkreis Lüneburg") auf die nächste Sitzung zu verschieben, da der Kreistag in seiner nächsten Sitzung über das Thema entscheide und man die Ergebnisse in die Anfrage miteinbeziehen wolle.


Beschluss:

 

Die Tagesordnung wird mehrheitlich bei einer Enthaltung des Beigeordneten Blanck unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen festgestellt:

 

  1. TOP 8.3 (Antrag "Abberufung des amtierenden Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 2 NKomVG und Neuwahl einer/eines Ratsvorsitzenden entsprechend § 61 Abs. 1 NKomVG") wird auf TOP 7 vorgezogen,
  2. TOP 8.4 (Antrag "Wettbewerb zur Gestaltung der weißen Außenwände um die beiden Dreifeldhallen in Kaltenmoor mit Streetart") und TOP 8.5 (Antrag "Alternativer Kulturpreis der Hansestadt Lüneburg" ) werden vom Antragssteller zurückgezogen,
  3. Der erste Teil des Antrages zu TOP 8.3 wird vom Antragssteller zurückgezogen
  4. TOP 9.2 (Anfrage " Kanuverordnung Landkreis Lüneburg") wird auf die nächste Sitzung verschoben

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Dringlichkeitsantrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU (159 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Antrag Einberufung Rat nach 59 II NKomVG (769 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. (85 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: persönliche Erklärung des Ratsvorsitzenden von Nordheim (149 KB)