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Auszug - Integriertes Stadtentwicklungskonzept Lüneburg 2035  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.03.2019    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8246/19 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Lüneburg 2035
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann/Herr Dr. Rehbein, Stabstelle 03N
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN erläutert die Vorlage und wirbt für die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Er visualisiert seine Ausführungen mit einem Tintenklecks aus „Zukunftsstadt 2030+“ mit vielen Ideen, welcher eingerahmt werde vom ISEK. Dort wo sich Klecks und Rahmen nicht decken würden, müsse die Bürgerbeteiligung intensiviert werden. Er plädiere daher dafür, aus den 17 Visionen die Leitzielentwicklung voranzutreiben und dann im gemeinsamen Bürgerbeteiligungsprozess beides zusammenzuführen.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass seine Fraktion sich mit der Zustimmung schwer tue und Herr Moßmann ihr diese mithilfe des s.E. abschreckenden Tintenklecks-Beispiels fast ausgeredet habe. Ein ISEK dürfe keine Vorfestlegungen inhaltlicher Art haben. 17 Visionen vorzugeben, von denen eventuell eine gestrichen werden könne, sei keine Partizipation, sondern eine Bürgerinformation. Jeder Bürger und jede Bürgerin müsse künftig die gleiche Möglichkeit haben, sich in den Prozess miteinzubringen. Das ISEK sei kein rein akademisches Projekt. Unter dieser Prämisse stimme man der Vorlage mit Bauchschmerzen zu.

 

Stadtrat MOßMANN stellt klar, dass der Partizipationsprozess für das ISEK selbstverständlich komplett offen sei. Man dürfe allerdings das im Rahmen des Projektes „Zukunftsstadt 2030+“ Erarbeitete nicht einfach wegwischen bzw. unberücksichtigt lassen, sondern müsse es mit dem ISEK  zusammenhren. Sollten also Projekte wie das „Grünband Innenstadt“, die bereits entwickelt wurden, bei der Partizipation Unterstützung finden, werden diese aufgegriffen. Alles andere werde offen unter Beteiligung der Bürger und nicht nur der Universität erstellt.

 

Ratsherr NEUMANN ist gegen die Vorlage. Er bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion zu den Straßenausbaubeiträgen und kritisiert, dass man sich hier ein freiwilliges bürokratisches Konzept leiste, mit dem man die Bardowicker Straße ausbauen könne, ohne die Kosten dafür von den Anliegern zu fordern. Man sei zwar für Investitionen, aber gegen die Finanzierung weiterer freiwilliger Leistungen.

 

Beigeordneter BLANCK widerspricht Herrn Neumann. Das Geld, was man jetzt ausgebe, führe in der Zukunft dazu, dass viele Themen nicht mehr in dem Umfang diskutiert werden müssen, wie es aktuell der Fall sei. Durch den dann vorliegenden konzeptionellen Konsensrden die Verfahrenszeiten verkürzt, da man bereits besser vorbereitet sei. Zudem trage der Konsens zur Befriedung der Stadtgesellschaft bei. Stellt man diesem langfristigen Nutzen und den entstehenden Synergien die von Herrn Neumann angesprochenen Kosten entgegen, überwiege klar der Nutzen und die Kosten wirken klein.

Er stellt jedoch klar, dass seine Fraktion nicht zu allen Projekten (z.B. Digital-Campus) des Konzeptes „ja“ sage, nur weil man der Verschmelzung zustimme. Ebenso wie Herr Pauly sei ihm außerdem wichtig, dass es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren handle, an dem jeder sich beteiligen könne.

Den Änderungsantrag halte er weiterhin aufrecht. Der Nachhaltigkeitsaspekt solle in diesen breiten Prozess der Stadtentwicklung eingeflochten werden. Die beste Stelle sei dazu das Dezernat des Oberbürgermeisters.

 

Herr SORGER, Leiter des Rechtsamtes, erläutert auf Bitten des Oberbürgermeisters die Rechtslage hinsichtlich der Zuständigkeit des Rates für die innere Organisation der Verwaltung. Gemäß § 85 Abs. 3 NKomVG obliegt diese dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Ausnahme nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG läge hier nicht vor.

Laut Rechtsprechung könne der Rat grundsätzlich bestimmte Vorgaben machen, sofern es sich um die Ebene und den Zuschnitt der Dezernate handle. Dies läge hier allerdings nicht vor.

 

Ratsherr DR. BULLER bezieht sich auf Herrn Paulys Redebeitrag und erwidert, dass die Beteiligung durch die Universität und Herrn Prof. Lang keineswegs akademisch und theoretisch sei. Stattdessen seien sie praktisch und konkret (s. z.B. Wandelwoche o.ä.). Für die Stadt sei es ein Glücksfall, dass die Universität vor Ort sei, da man so deren Ideen und Know-How integrieren könne.

Den Denkansatz von Herrn Neumann halte er für sehr kurzsichtig und die Investition in das ISEK für sehr sinnvoll. Bei der Schnelllebigkeit der aktuellen Entwicklungen müsse man Geld in ein derartiges Konzept investieren, da man nur so die Zukunft der Stadt adäquat planen könne.

 

Ratsherr NEUMANN erwidert, dass sich der Rat auch in der Vergangenheit bereits immer Gedanken gemacht und in einem intensiven Bürgerbeteiligungsverfahren Bebauungspläne erstellt habe. Nur durch den akademischen Anstrich der Universität werde das Ganze nicht gehaltvoller.

 

Beigeordneter SALEWSKI stimmt der Vorlage zu, welche Teil der Fraktionsvorsitzenden-Gespräche gewesen sei. Darin wurde sich auf Braunschweig als Vorbildkommune geeinigt. Dort sei Nachhaltigkeit ein Schwerpunkt des Konzeptes, weshalb er keine Gefahr sehe, dass dieser Aspekt in Lüneburg verloren gehe. Ebenso wie Herr Blanck sei ihm ein ergebnisoffener und breiter Bürgerbeteiligungsprozess wichtig.

Den Änderungsantrag werde seine Fraktion nicht mittragen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN schließt sich dem Redebeitrag von Herrn Dr. Buller an. Den Änderungsantrag habe sie eher als Bitte verstanden. Wenn etwas eine besondere Bedeutung haben sollte, habe Herr Mädge oft das Thema zu sich herangezogen. Erst dann habe es den Drive bekommen, den es brauchte, um fortzuschreiten. Man sei sich über seine Belastung im Klaren. Nichtsdestotrotz sei eine Schirmherrschaft durch ihn sehr wünschenswert.

Der Ursprungsvorlage werde man auf jeden Fall zustimmen.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN beruhigt, dass das ganze Vorhaben nicht akademisch und kopfmäßig abgehandelt werde. Auch er als normaler Bürger sei im Bereich Gesundheit und Ernährung beteiligt worden.

 

Stadtrat MOßMANN erklärt, dass eine Beschlussfassung des Änderungsantrages rechtwidrig wäre, da der Rat seine Kompetenz damit überschreite und in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters eingreifen würde. Er würde Herrn Mädge daher bei Beschluss des Änderungsantrages empfehlen, der Kommunalaufsicht zu berichten.

 

Beigeordneter BLANCK ändert den Antrag ab, indem vor die Worte „Die Stabstelle“ die Worte „Wir bitten den Oberbürgermeister“ eingefügt werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass er der Bitte nicht nachkommen werde. Eine weitere Belastung von Frau Kibscholl als seiner Stabsstellenleiterin könne er nicht vertreten. Ebenso sehe er keinen Sinn in einer Verschiebung der Zuständigkeit weg von Herrn Stadtrat Moßmann, welcher bereits in den Themen stecke und eine gute Arbeit leiste.

 

Der Änderungsantrag wird daraufhin mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen der DIE LINKE. Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie sechs Enthaltungen abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

a)      Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept „neburg 2030+“. Dieses soll in 2 Stufen erfolgen.

 

b)      Das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ und die Erarbeitung des ISEK werden miteinander verzahnt.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Organisationsstruktur für beide Prozesse einzurichten (Stabsstelle, 3 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter).

 

d)      Der Rat bildet für den Gesamtprozess einen neuen Begleitausschuss.

 

e)      In den Jahren 2020 und 2021 werden jeweils 100.000 € in dem Haushalt eingeplant, um die nach heutigem Stand geschätzten Kosten für die 1. Stufe decken zu können.

 

f)        Die Verwaltung wird beauftragt, das oben dargestellte Projekt mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung im Herbst 2019 zu beginnen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantragt die Verlängerung der Ratssitzung um 30 Minuten gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Dem Antrag wird mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 0