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Auszug - Anfrage "Notfallversorgung im Städtischen Klinikum Lüneburg und der Kassenärztlichen Vereinigung" (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/FDP/CDU vom 21.01.2019 eingegangen am 06.02.2019 um 15:48 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.03.2019    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8230/19 Anfrage "Notfallversorgung im Städtischen Klinikum Lüneburg und der Kassenärztlichen Vereinigung" (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/FDP/CDU vom 21.01.2019 eingegangen am 06.02.2019 um 15:48 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Hinweis
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Der TOP wird aufgrund des Beschlusses zu TOP 4 als TOP 5 der Tagesordnung behandelt.

 

Die Darstellung der Tagesordnung bleibt zur besseren Übersicht in ihrer Reihenfolge unverändert.

 

Herr DR. MOORMANN, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Lüneburg, beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Städtische Klinikum (SKL) hat der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bereits vor zwei Jahren Räumlichkeiten zur Nutzung als Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis sowohl für den allgemeinen als auch für den kinderärztlichen Notdienst angeboten. Aus internen Gründen hat die KV das Angebot abgelehnt und den Wunsch geäert, Räumlichkeiten im Neubau mitnutzen zu dürfen und den Umzug bis dahin zu verschieben.

Sobald dies geschehen sei, werde man mit der KV zwar kooperieren (Patienten werden am Empfang des Klinikums beraten, welche Notfallversorgung für sie besser geeignet sei), allerdings gebe es keinen gemeinsamen Tresen und damit auch keine gemeinsame Notfallpraxis.

 

Zu Frage 2:

Der Geschäftsführer des SKL und der Geschäftsführer der KV, Dr. Christoffers, stehen dazu in Kontakt und beabsichtigen, bis Ende des Jahres die KV-Bereitschaftsdienstpraxis in den Räumlichkeiten des SKL unterzubringen.

 

Zu Frage 3:

Mit dem Bezug des Erweiterungsbaus wird die Notaufnahme des Klinikums um Aufnahme- und Überwachungsbetten erweitert, um eine Entzerrung zwischen ambulanter Behandlung und stationärer sowie tagesstationärer Aufnahme zu bewirken. Dazu sind 12 neue Stellen in der Pflege geschaffen worden. Die ärztliche Kapazität sowohl im chirurgischen wie auch im internistischen Bereich ist bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert worden. Im internistischen Bereich werden zukünftig die Elektivaufnahmen aerhalb der Notaufnahme vollzogen, so dass es hier zu einer weiteren Entlastung der Ärzte in der Notaufnahme kommt.

Zu Frage 4:

Die intersektorale Kooperation ist das Ziel dieser Zusammenlegung. Dabei schränkt jedoch die sehr komplizierte Rechtslage im Hinblick auf Patientensicherheit, Arzthaftung, Datenschutz und sozialrechtliche Abrechnungsbestimmungen  das Ausmaß der Zusammenarbeit ein.

 

Ratsherr DR. BULLER beantragt Aussprache zu diesem Punkt. Dem Antrag wird mehrheitlich entsprochen.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN fragt, ob eine Beteiligung der Hausärzte an der Notfallbehandlung vorgesehen sei.

 

Dem sei, so Herr DR. MOORMANN, nicht so und es bestehe auch keine Notwendigkeit dafür. In der Regel könne erst „ex post“, d.h. nach vollständiger Diagnostik, festgestellt werden, ob ein Patient in der Notaufnahme richtig sei oder nicht. Durch die künftige KV auf dem Klinikgelände könne man Patienten einfach dort hinschicken, da sie das Gelände nicht verlassen müssen.

Allerdings bestehe ein grundsätzliches gesellschaftliches Problem, welches zu überfüllten Notfallpraxen und KV führe.

 

Beigeordneter BLANCK fragt, welche Möglichkeiten organisatorischer oder struktureller Art Herr Dr. Moormann sehe, um die Situation der Patienten, insbesondere die langen Wartezeiten, unter diesen Umständen zu verkürzen.

 

Herr DR. MOORMANN erklärt, dass die Wartezeiten nur verkürzt werden könnten, wenn sich die Gesellschaft vom System der Beitragsstabilität, nach dem nur die Leistung vergütet werde, die tatsächlich erbracht werde, verabschieden würde. Sobald die Angestellten ein festes Gehalt vom Staat bekommen würden, egal wie viele Patienten sie behandeln, könne es eine Verbesserung, wie von Herrn Blanck gefragt, geben.

 

Ratsherr DR. BULLER fragt, ob das Modell vorgeschalteter Notfallpraxen aus dem niedergelassenen Bereich, welches eine Filterfunktion für die Kliniken erfülle, indem sie die Bagatellfälle abfange, für Lüneburg in Frage käme.

 

Herr DR. MOORMANN antwortet, dass ein solches Prinzip durch die KV Notfallpraxis bereits bestünde. Die Politik könne festlegen, dass jeder Patient zunächst in die KV-Notfallpraxis gehen müsse, welche dann die Filterfunktion übernehmen könne. Das Problem sehe er in der ständigen personellen Besetzung. 

 

Ratsherr DR. BULLER sieht das Problem bei der unzureichenden infrastrukturellen Ausstattung der KV sowie in der Vorhaltung qualifizierten Personals. Er finde es wichtig, diese bundespolitischen Dinge zu thematisieren und nach außen zu tragen, da viele Entscheidungen ohne ein Wissen des Problems getroffen werden würden.

 

Herr DR. MOORMANN vertritt hier die Meinung, dass die Politik nicht in der Lage gewesen sei, das Problem zu lösen und dann die Verantwortung auf die Selbstverwaltung geschoben habe, um dieser jetzt vorzuwerfen, das Problem nicht gelöst zu haben. Man sei auch nur Teil des aufoktroyierten Systems.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Moormann zur Kenntnis.