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Auszug - Antrag "Aufhebung Aufstellungsbeschluss B-Plan 151" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.02.2019, eingegangen am 11.02.2019)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.03.2019    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8247/19 Antrag "Aufhebung Aufstellungsbeschluss B-Plan 151" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.02.2019, eingegangen am 11.02.2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr GROS erläutert den Antrag seiner Fraktion wie folgt. Die weitere Bebauung des Grüngürtels West habe eine gesamtstädtische Bedeutung, weshalb er die Entscheidung darüber den Bürgern überlassen wolle. Dies würde nicht nur den Verdacht vermeiden, der Rat leiste Partikularinteressen den Vorrang, sondern auch der Stärkung der Demokratie und der Partizipation der Bürger dienen sowie bürgerschaftliches Engagement stärken.

Durch den Beschluss aus dem Dezember 2018 sei ein Bürgerentscheid rechtlich ausgeschlossen, weshalb er für eine Aufhebung des Beschlusses plädiere. Auch die Verwaltung halte diesen Weg für rechtlich möglich, auch wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens äere. Die Bürgerinitiative werde die Hinweise der Verwaltung bei der Formulierung des Antrages auf jeden Fall berücksichtigen. Er bittet daher, der Aufhebung des Beschlusses zuzustimmen und dadurch eine wirksame Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erklärt anhand der diesem TOP beigefügten Präsentation (s. Anlage) ergänzend zu der rechtlichen Stellungnahme der Verwaltung den aktuellen Bearbeitungsstand des Bebauungsplanverfahrens, damit dieser in die Entscheidungsfindung des Rates mit einbezogen werden könne.

 

Beigeordneter SALEWSKIlt am Beschluss aus dem Dezember 2018 fest. Die Thematik sei umfänglich im Rat und in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Er sehe daher keinen Grund, den Aufhebungsbeschluss zu fassen.

Man müsse schnell mit der praktischen Umsetzung des Beschlusses beginnen, da zusätzlicher Wohnraum dringend benötigt werde. Gleiches gelte für den Digital-Campus. In umliegenden Kommunen wie Hamburg würden derartige Vorhaben gemeinsam von vielen Parteien getragen. Er habe hier die Berchtung abgehängt zu werden.

 

Ratsherr E. MANZKE ist erstaunt über den Antrag. Es habe ein höchst demokratisches Verfahren gegeben, weshalb seine Fraktion kein Verständnis für eine Rückabwicklung habe und ihr daher auch nicht zustimmen könne.

Er ergänzt die Stellungnahme von Frau Gundermann um den Aspekt, dass es zu Beginn einen Entwurf der Verwaltung gegeben habe, in dem eine deutlich größere Bebauung vorgeschlagen worden sei. Durch Intervention vieler Seiten sei diese allerdings weitestgehend zurückgenommen worden. Die Bürgerinitiative habe die gravierenden Veränderungen allerdings nicht zur Kenntnis genommen. Das, was vom ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung übrig geblieben sei, bezeichne er als marginal. Er habe daher keine Bedenken gegen den bestehenden Beschluss.

 

Ratsherr PODSTAWA unterstützt den Antrag, da dieser gegen Tatsachenpolitik sei. Es gebe einen hohen Bedarf nach politischer Beteiligung in Lüneburg. Man sollte die Demokratie daher nicht auf das Wahlrecht reduzieren, sondern die Bürger mit ihrer Meinung ernst nehmen und mit einbeziehen. Die Bevölkerung habe bessere Ideen, als man glaube.

Die Argumentation der SPD-Fraktion, dass soziale Wohnungen fehlen würden und man deshalb das Verfahren vorantreiben müsse, sei für ihn unglaubwürdig. Um dies zu ändern, erwarte er zur nächsten Sitzung von der SPD-Fraktion einen Antrag auf Rückkauf des leerstehenden alten Kinderheimes und Schaffung von Sozialwohnungen in dem Gebäude.

 

Ratsherr MINKS kann die Forderung von Herrn Podstawa nicht ernst nehmen, da die Anzahl an Wohnungen, welche im Digital-Campus geschaffen werden könnten, nicht im Verhältnis zu den Räumlichkeiten des alten Kinderheimes stehe. Hier wünsche er sich von der Fraktion DIE LINKE. einen finanziellen Realisierungsplan, da das Heim zudem unter Denkmalschutz stehe.

Hinsichtlich des Verfahrens beginne der demokratische Prozess ab dem 15.04.2019 mit der Auslegung der Pläne für die Öffentlichkeit. In diesen fünf Wochen habe jeder Bürger/jede Bürgerin die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. 

 

Ratsherr SOLDAN sagt die Unterstützung des Antrages zu. Man sei immer gegen die Splittersiedlung bei Reppenstedt gewesen, sehe keine Notwendigkeit den Bebauungsplan Nr. 155 aufstellen zu lassen und fordere die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 182 I (Änderung s. Protokoll vom 09.05.2019).

Auch wenn im damaligen Ergebnisprotokoll kein genauer Abstand protokolliert worden sei, sei dies kein Argument für heute mehr. Es sei viel Zeit vergangen und die Situation müsse neu bewertet werden.

Im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 153 I sei man für den Digital-Campus, was das Horrorszenario der Firmenabwanderung verhindere. Nichtsdestotrotz setze man sich für den Erhalt des Grüngürtels West ein und stimme daher für den Antrag.

 

Oberbürgermeister MÄDGE kritisiert, dass immer, wenn die Verwaltung versuche, Wohnungsbau zu betreiben, die Befürworter des Wohnungsbauprogramms,  mit welchem man bereits zwei Jahre im Rückstand sei, dagegen seien.

Die Politik schreibe viele Ziele in ihr Parteiprogramm, doch sobald es an deren Umsetzung gehe, stelle sie sich dagegen. In Nachbargemeinden wie Reppenstedt sei dies anders. Dort würden einstimmige Ratsbeschlüsse zu Baugebieten gefasst werden. In neburg dagegen seien die gleichen Parteien vertreten und würden nein sagen.

Man habe bei der Änderung des NKomVG hinsichtlich der Bürgerbeteiligung diesen Bereich bewusst herausgelassen, da es keine vergleichbare qualitative Beteiligung wie im Baugesetzbuch gebe.  Dies sei das, was am meisten bringe.

Man sei immer stolz gewesen, bei den Bauplänen über die Bürgerbeteiligung Anregungen erhalten und diese bei der Planung berücksichtigt zu haben. Der Bürger/ Die Bürgerin habe Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Der Rat müsse die Anregung (dokumentiert) abwägen. So soll es aus Sicht der Verwaltung auch künftig gehandhabt werden.

 

r Ratsherrn FAHRENWALDT ist der Digital Campus eine Chimäre. Durch den Weggang der Universität von Volgershall sei es kein Campus mehr. Er fragt daher nach dem Nutzwert des Baugebietes. Diesen sehe er nur für gut situierte Bürger gegeben, da nur diese sich ein Grundstück in dem teuren Baugebiet leisten könnten.

Stattdessen hätte er sich den Umbau des Kinderheims für zusätzliche Wohnungen gewünscht oder aber die Planung eines Baugebietes an Plätzen, an denen der Platz dafür bestehe, z.B. am Flughafen. Dies sei s.E. viel zielführender.

 

Ratsherr VON MANSBERGnscht sich eine differenzierte Diskussion. Neben der Erklärung, weshalb der Digital Campus ein Campus sei, warnt er davor; alles in einen Topf zu werfen.

Man habe die gleichen Ziele. Zu diesen gehöre die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die erforderliche Größenordnung könne s.E. aber nicht in einem Kinderheim umgesetzt werden, sondern benötige freie Grundstücke. Man könne sich gerne über die Umsetzung streiten, aber die Ziele der SPD-Fraktion seien die gleichen wie die der anderen Fraktionen. 

 

Beigeordneter MENCKE kritisiert die Redebeiträge der Ratsherren Fahrenwaldt und Podstawa als populistisch. Das gehe überhaupt nicht. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums mithilfe des Kinderheims nicht realistisch und auch nicht zielführend.

 

Beigeordneter BLANCK kommt zum eigentlichen Antrag zurück. Man wolle nicht nur über Demokratie reden, sondern sie auch leben. Die Möglichkeit dazu sei jedoch durch einen Aufstellungsbeschluss konterkariert worden, der eine demokratische Entscheidung unmöglich gemacht habe. Man wolle mit dem Antrag lediglich auf den Ursprungszustand zurück. Er fordert eine klare Positionierung der Fraktionen für oder gegen den Antrag. Ablenkung sei hier keine Lösung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE kritisiert, dass Herr Blanck seine Worte verdrehen würde und verbittet sich die Behauptung, die Verwaltung hätte den Ratsbeschluss von damals nicht umgesetzt.  Vielmehr habe man bei der Formulierung des Ratsantrages in der Gruppensitzung Rot/Grün seinerzeit keine genaue Abstandszahl festgelegt. Es seien die Grenzen „Ortsrand von Reppenstedt“ sowie der „nigsweg“ (gem. Bebauungsplan der Hochschule) mündlich vereinbart worden.

Im Bauausschuss habe Frau Gundermann von den 225 Metern berichtet, die zwischen der Ortsgrenze und der geplanten Bebauung stünden. Herr Löb habe die Verwaltung gelobt. Die Politik habe mehrheitlich die 225 Meter beschlossen.

Die Verwaltung könne sicherstellen, dass der Grüngürtel vom Norden bis nach Oedeme verbunden sei. Damit sei der Auftrag an die Verwaltung umgesetzt. Er bittet darum, nicht immer der Verwaltung alles in die Schuhe zu schieben, nur weil man gewählt werden wolle.

Man müsse den Menschen eine Wohnqualität geben, in der sie auch wohnen wollen.

Der Flughafen sei daher kein geeigneter Ort für Wohnbebauung.

 

Ratsherr GROS ärgert sich darüber, dass Herr Mädge die geänderten Vorschriften des NKomVG als populistisch bezeichne. Dies sei eine arrogante Bevormundung von Bürgern, die sich eingebracht hätten. Die bestehenden kontroversen Auffassungen im Bebauungsplan abzuhandeln, finde er nicht ausreichend. Er verstehe die Angst des Oberbürgermeisters bzw. das Problem nicht. Mit einem Bürgerbegehren könne man Sicherheit für den Bau schaffen. Er findet es enttäuschend, dass da, wo der Bürger zu Wort kommen könne, dies direkt abgebügelt werde.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 26 Gegenstimmen der Fraktionen CDU, SPD und AfD sowie des Oberbürgermeisters folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktionndnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 26

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation der Verwaltung (2472 KB)