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Auszug - Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2019    
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8284/19 Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Moßmann bittet um Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan. Dabei erläutert er, dass es sich bei der Sachstandsdarstellung lediglich um den gesetzlichen Mindeststandard handelt und die von der Hansestadt gewünschte volle Straßennetz-Kartierung durch das Land noch nicht vorliegt. Er bittet darum, heute die Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.

Herr Schulz trägt zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie vor. Demgemäß ist einrmaktionsplan zu erarbeiten.

Es liegen bislang nur Lärmkartierungen für Bundes- und Landesstraßen, mit einer Belastung mit mehr als 8.000 Fahrzeugen pro Tag, vor. Gemeindestraßen werden vom gesetzlichen Mindeststandard nicht erfasst. Die Hansestadt Lüneburg möchte aber mittelfristig einen ganzheitlichen Lärmaktionsplan entwickeln und wartet derzeit daher auf die Zulieferung der Lärmkartierungen für die Gemeindestraßen mit mehr als 8.000 Fahrzeugen pro Tag.

Gleichwohl ist es notwendig, aufgrund drängender Fristen, jetzt den Lärmaktionsplan nach den gesetzlichen Mindestanforderungen zu erstellen. Das setzt voraus, dass eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.

Herr Moßmann ergänzt, dass mit dem Lärmaktionsplan erst einmal die gesetzliche Pflicht erfüllt werden soll. Vorgesehen ist, dass er fortgeschrieben und evaluiert wird.

Es folgt eine Präsentation zum Lärmaktionsplan.

Frau Suhrke-Konrad erklärt, dass als Datengrundlage zur Erstellung der rmaktionspläne die rmkarten des Landes dienen. Diese sind auch über das Internet einsehbar, sie erklärt die Nutzung dieser interaktiven Karte.

Herr Schulz zeigt auf, dass für das Stadtgebiet Lüneburg aufgrund der derzeit erfassten Datenlage keine erhebliche Lärmbelastung der Bevölkerung i. S. d. EU-Umgebungslärmrichtlinie vorliegt. Der Sinn des Lärmaktionsplanes ist Transparenz und er dient als Maßnahmenplan zur Reduzierung von Lärmbelastungen. Beispielsweise nnte der Lärmaktionsplan in der Stadtplanung Berücksichtigung finden, indem bestimmte Straßen ins Auge gefasst werden und ruhige Gebiete festgelegt werden.

Ratsherr Gros fragt nach, wann die Öffentlichkeitsbeteiligung starten soll.

Herr Moßmannchte den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, daher soll die Öffentlichkeitsbeteiligung sofort starten. Ergänzende Kartierungen sollen eingearbeitet werden.

Ratsherr Gros erkundigt sich nach Fortschreibungszeiträumen und der geplanten Evaluation.

Herr Schulz erklärt, dass eine Überarbeitung der Lärmaktionspläne alle 5 Jahre erfolgen muss.

Ratsfrau Apking fragt nach, ob die erweitere Kartierung feststeht und ob es dazu eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird.

 

Herr Schulz antwortet, dass das der Bereich Umwelt in Kontakt mit dem Land Niedersachsen steht und dieses zugesagt hat weitere Daten zu liefern.

Frau Suhrke-Konrad ergänzt, dass man erst einmal die Planung für die vorliegende Kartierung liefern müsse. Die Lärmaktionsplanung wird wieder aufgenommen, wenn eine weitere detailliertere Kartierung vorliegt.

Die Ausschussvorsitzende Lotze regt an, erst einmal dem gesetzlichen Anspruch Genüge zu tun.

Ratsherr Soldan fragt, was von dem Maßnahmenpaket umgesetzt werden soll und wer im Einzelnen dafür zahlt. Darüber hinaus merkt er an, dass die Lärmquelle „Schienenverkehr“ außen vor gelassen wird, da es sich dabei um Bundesangelegenheiten handelt.

Herr Moßmann formuliert die Hoffnung, dass die aufgeführten Maßnahmen zur Lärmreduzierung beitragen. So ist ein Elektro-Bus beispielsweise leiser als ein Diesel-Bus. Auch der geplante Umbau der B4 zur A39 wird Lärmvorsorge bedeuten.

Ratsherr Soldan stellt fest, dass innerstädtische Maßnahmen, wie z.B. mehr Radabstellanlagen, aus dem städtischen Haushalt zu leisten wären.

Die Ausschussvorsitzende Lotzerde auch befürworten, dass die Maßnahmenvorschläge der Städte durch Bundes- oder Landesmittel finanziert rden. Dies ist jedoch nicht so. Aber nicht nur die Stadt sei in der Pflicht zu handeln. Auch der Bund unterläge Zwängen, es drohe ihm ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn er seinen Pflichten aus der EU-Umgebungsrichtlinie nicht nachkomme. Innerhalb dieses großen Kontextes auf eine Lärmminderung hinzuwirken, sei der städtische Lärmaktionsplan nur ein kleines Rädchen.

Ratsherr Löbchte wissen, wer die Verkehrszahlen erstellt hat.

Herr Schulz antwortet, dass die Zahlen von der Bundesanstalt für Straßenbau erhoben worden sind.

Ratsherr Gros gibt zu bedenken, dass es diverse Grenzwerte in unterschiedlichsten gesetzlichen Regelungen gibt. Fraglich ist, wie diese Werte zu den Werten in der Lärmaktionsplanung stehen. Er regt an, die in Deutschland geltenden Grenz- und Richtwerte für Lärm mit einzufügen.

Herr Schulz sagt zu, eine Übersicht über Immissions-, Grenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes in den LAP aufzunehmen.

Die Ausschussvorsitzende Lotze stellt fest, dass nationale Grenzwerte gelten und verbindlich sind. Sie fasst zusammen, dass als Auftakt zunächst der Startschuss für die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben werden soll und trägt den Beschlussvorschlag vor, der einstimmig angenommen wird.

 

 


Beschluss:

 

Der vorgelegte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Nach einer erweiterten Kartierung wird der Lärmaktionsplan überarbeitet.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplanung_2018-2019_3.Stufe für UA (2863 KB)