Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erläutert kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gem. der aktuell gültigen Haushaltssatzung diejenigen Bereitstellungen zur Einzelbeschlussfassung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 25.000 € liegen.
Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber einmal jährlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet.
Im Rahmen der Vorstellung gestellte Fragen werden durch die Verwaltung beantwortet.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||