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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.428.464,06 EUR wird ein Betrag in Höhe von 476.154,69 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 941.842,94 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 10.466,43 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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