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Auszug - Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2018    
Zeit: 17:08 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8050/18 Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN fragt in Hinblick auf die Mahnung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA), die Fristen einzuhalten, ob die Fristen nach § 129 NKomVG überhaupt einhaltbar seien und was die Verwaltung von dem Prüfhinweis halte, nur noch über den Gesamtabschluss abstimmen zu lassen und nicht mehr über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg bereits zu Beginn gesagt habe, dass die Fristen für einen Gesamtabschluss nicht einzuhalten seien. Dies sei trotz der anderen gemachten Vorschläge in Arbeitsgruppen u.ä. in das NKomVG eingeflossen. Sowohl das RPA als auch die Verwaltung halte die Fristen für unrealistisch, jedoch habe das RPA die Pflicht, aufgrund der gesetzlichen Lage auf die Einhaltung hinzuweisen.

Bezüglich der zweiten Frage berichtet sie, dass die Hansestadt in Arbeitsgruppen auf genau diese Änderung hingearbeitet habe. Da sich der konsolidierte Gesamtabschluss auf viele Einzelbeschlüsse beziehe, welche jeweils durch Aufsichtsräte und städtische Gremien gelaufen seien, mache die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten keinen Sinn. Die Verwaltung begrüßt daher den Prüfhinweis.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei zwei Enthaltungen der Beigeordneten Neumann und Dingeldey folgenden Beschluss:

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2