Bürgerinformationssystem

Auszug - Öffentliche Wasserversorgung: Vorsorgemaßnahmen im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.11.2018    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Wasserwerk Rote Bleiche
Ort: An der Roten Bleiche 8
VO/8125/18 Öffentliche Wasserversorgung: Vorsorgemaßnahmen im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Lüneburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Moßmann hrt aus, dass es in vergangenen Sitzungen den Wunsch gegeben habe, dieses Thema noch einmal aufzugreifen und dazu die Experten der Purena zu Wort kommen zu lassen.

 

Herr Meyer von der Purena trägt vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Bezogen auf den TOP 5 nimmt Herr Meyer zu dem Vorschlag, Arzneimittelrückstände und Mikroplastik aus dem Abwasser zu eliminieren, Stellung. Seiner Ansicht nachnne man das nicht am End of the Pipesen. Man müsse an der Quelle ansetzen. Seit vier Jahren läuft eine Pilotanlage für Metabolite. Wenn man Aktivkohlefilter einsetzt, produziert man in der Regel neue Parameter. Er sei überzeugt, dass es eine Technik am „End of the Pipe“ nicht geben werde.

 

r die Analyse von Spuren von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und deren Metabolite habe er lange gebraucht, um ein Labor zu finden.

 

Herr Meyer berichtet, dass er immer wieder erstaunt sei, wie die Gründerväter des Lüneburger Wasserwerks mit dem damaligen Wissensstand die optimalen geologischen Bedingungen für die Anlage der Trinkwasserbrunnen in Lüneburg aufgespürt haben. Eine dicke Deckschicht aus Ton sorgt für eine natürliche Filterung der Regenwassereinträge. Ein gigantischer natürlicher Filterkörper sei vorhanden. Er erklärt, dass ein Tropfen dadurch diagonal abfließt und 300 bis 400 Jahre benötigt, bis er im Grundwasser ankommt. Die Hydrogeologie betrachtet daher Zeiträume von 30 Jahren.

 

Die Purena überwacht einmal jährlich an so genannten Vorfeldmessstellen in Form einer chemisch-physikalischen Volluntersuchung. In 2019 sollen vier weitere Vorfeldmessstellen gesetzt werden. Im Januar 2019 werden Spurenstoffe in die Risikobetrachtung mit aufgenommen. Die Grundwassermesstellen sind als Mehrfachmessstellen in unterschiedlichen Tiefen angelegt.

 

Die allgemeinen Messdaten sind im Internet abrufbar. Netzinformationen gibt die Purena nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes weiter. Dann ist gewährleistet, dass die Purena Namen und Adresse des Interessenten hat.

 

r das neue Wasserschutzgebiet werden bis Ende 2020 alle Daten zusammengestellt. Herr Schulz ergänzt, dass das derzeitige Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1993 als Tropfenform dargestellt wird. Aufgrund der jetzigen hydrogeologischen Kenntnisse sieht das Gebiet heute aber anders aus: Es ähnelt der Form von Lungenflügeln. Bis 2020 muss geprüft werden, ob dies auch so zutrifft. Zusammen mit den Landesbehörden dem NLWKN und dem LBEG wird dann ein neues Wasserschutzgebiet festgesetzt.

 

Ratsfrau Apking fragt nach, ob es in Lüneburg still gelegte Brunnen gibt, die der Nachsorge unterliegen. Herr Meyer antwortet, dass es in Lüneburg einige still gelegte Brunnen gibt, die verplombt sind und in Abstimmung mit der Wasserbehörde als Notbrunnen fungieren. Sie möchte ferner wissen, wie Neuanschlüsse von Wohngebieten an das Netz angeschlossen werden. Herr Meyer erklärt, dass jedes Wohngrundstück an das Verteilernetz angeschlossen wird. Übergabepunkt ist der Wasserzähler. Hinter dem Wasserzähler beginnt die Verantwortung des Grundstückseigentümers. Ratsfrau Apking chte ferner wissen, wie die Purena zu den Brunnenbohrungen durch Coca-Cola steht. Herr Meyer erklärt, dass dies r die Purena nicht von Interesse sei, da diese Brunnen keinen Einfluss auf die Wasserentnahme durch die Purena haben.

 

Ratsherr Gros fragt, wie die Purena den Nassabbau der Sandwerke Häcklingen beurteilt. Herr Meyer erklärt, dass eine mächtige Deckschicht das Trinkwasser schützt und die Purena daher keine Bedenken im damaligen Genehmigungsverfahren der Sandwerke Häcklingen geäert habe.

 

Herr Mitschke chte wissen, ob sich Grenzwerte des Gesetzgebers geändert haben. Herr Meyerhrt aus, dass die Liste der Grenzwerte immer länger werde und immer mehr Spurenstoffe gemessen werden müssen. Z. B. könnten künftig die in den Fassadendämmungen enthaltenen Biozide Probleme bereiten. Wenn Grenzwerte erhöht werden, wird das aber auf anderen politischen Ebenen diskutiert.

 

Herr Wurm fragt, wie hoch der Grenzwert für Nitrat liegt. Herr Meyer gibt an, dass der Grenzwert für Nitrat 50 mg/l beträgt; im Wasserwerk von Lüneburg wurden 0,3 mg/l gemessen.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vortrag_Purena_Umweltausschuss28_11_2018 (5225 KB)