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Auszug - Duales System Deutschland: Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) Sachdarstellung der GfA Lüneburg - gkAöR  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.11.2018    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Wasserwerk Rote Bleiche
Ort: An der Roten Bleiche 8
VO/8126/18 Duales System Deutschland: Sammlung von Leichtverpackungen (LVP)
Sachdarstellung der GfA Lüneburg - gkAöR
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Schmitz, Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR, trägt zur künftigen Ausgestaltung der Abfuhr von Leichtverpackungen (LVP) vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Schmitzhrt aus, dass bei der LVP-Einsammlung in der Hansestadt etwa 40 % stoffgleiche Nichtverpackungen enthalten sind, die als Sortierreste ausgesondert werden müssen. Dieser hohe Anteil sei allerdings normal; in Großstädten betrage der Anteil an Sortierresten sogar zum Teil über 50 %. Für den Verbraucher sei es oft schwierig, pfandfreie PET-Flaschen von den PET-Flaschen mit Pfand zu unterscheiden, da das Material gleich ist. Die Verpackungsverordnung stammt aus den 1990er Jahren und zielte auf die Produktverantwortung der Hersteller ab. Es wurde das Duale System Deutschland gegründet, das sich als Monopol auf dem Entsorgungsmarkt etablierte. Heute gibt es insgesamt neun duale Systembetreiber. Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019, das die Verpackungsverordnung ablöst, wird eine zentrale Stelle unter dem Namen „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ gegründet, die einerseits die Hersteller und Inverkehrbringer und andererseits die dualen Systeme überwacht. Anhand der in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen wird geprüft, ob alle Verpackungen lizensiert wurden. Die zentrale Stelle prüft auch die Datenmeldungen der Dualen Systeme. Herr Schulz ergänzt, dass für die Kontrolle der Lüneburger Daten die Untere Abfallbehörde beim Bereich Umwelt zuständig sein wird.

 

Ferner schreibt die zentrale Stelle die gebietsweise Vergabe von Aufträgen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verkaufsverpackungen europaweit aus. Für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg hat bis zum 31.12.2019 die Firma Damm den Auftrag zur Sammlung von Leichtverpackungen. Für die Ausschreibung der Sammlung ab 01.01.2020 kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger r das Gebiet der Stadt Lüneburg ist das die GfA Lüneburg gkAöR noch Rahmenvorgaben machen. Diese Rahmenvorgaben werden in der ab 01.01.2020 geltenden Abstimmungsvereinbarung mit dem Dualen System aufgenommen und bei der Ausschreibung berücksichtigt. Eine mögliche Rahmenvorgabe wäre die Umstellung der Erfassungsform von gelben Säcken auf gelbe Tonnen.

 

Herr Schmitzhrt aus, dass sich das Erfassungssystem mittels gelber Säcke und gelber 1,1 m³ Container für Großwohnanlagen in Lüneburg bewährt habe. Er plädiert daher für die Beibehaltung dieses Erfassungssystems. Vor allem im Innenstadtbereich könnten aufgrund von Platzmangel keine zusätzlichen Tonnen aufgestellt werden. Da im März 2019 schon die Ausschreibungen beginnen, bliebe nicht viel Zeit für Verhandlungen.

 

Auf die Frage von Ratsherrn von Nordheim, ob für die Kontrolle durch die Untere Abfallbehörde Personalverstärkung notwendig wird, antwortet Herr Schulz, dass das zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden könne. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben das aber schon gegenüber dem Land angesprochen.

 

Ratsherr Gros schlägt vor, den Ausschuss zu informieren, wenn die Kontrollen durch die Untere Abfallbehörde erfolgen und deren Gegenfinanzierung geklärt ist. Ratsherr Gros kritisiert, dass die gelben Säcke sehr dünn sind und leicht reißen.

 

Herr Schmitz erklärt, dass er für den Landkreis Lüneburg schon dickere gelbe Säcke mit einer größeren Reißfestigkeit verhandelt habe. Er wolle versuchen, dies auch r die Stadt Lüneburg zu erreichen. Im Dezember 2018 werde im Landkreis zudem jeder Haushalt mit 2 Rollen gelber Säcke beliefert.

 

Herr Wurm spricht sich für gelbe Tonnen aus. Das Argument des Platzmangels könne er zwar nachvollziehen, aber er schlägt vor, grundsätzlich gelbe Tonnen und in Ausnahmefällen gelbe Säcke als Rahmenvorgabe zu beschließen. Die gelben Säcke würden zunehmend zweckentfremdet; das könne man überall beobachten.

 

Ratsherr Soldan chte wissen, welche Einsammlung einen größeren Aufwand erfordert. Herr Schmitz erklärt, dass es keine großen Unterschiede gebe.

 

Ratsherr Mincks sieht größere Schwierigkeiten bei der Abfuhr in einem gebündelten System aus Tonnen und gelben Säcken und versteht, dass der Platzmangel in der Innenstadt ein großes Problem darstellt.

 

Herr Wurm gibt zu bedenken, dass ein Müllwerker täglich viel Gewicht bewegen muss. Da seien Tonnen, die per Seitenlader automatisch geleert werden können, doch vorteilhafter.

 

Ratsherr Gros beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass nur noch gelbe Säcke mit einer Stärke von 20 µm in neburg eingesetzt werden.

 

Beigeordnete Lotze greift diesen Vorschlag auf. Sie gibt aber zu bedenken, dass keine feste Materialstärke der Säcke vorgegeben werden sollte und gibt den Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu Pkt. 1 zur Abstimmung:

 

Es soll verhandelt werden, dass reißfeste gelbe Säcke mit größerer Materialstärke als derzeit zur Verfügung gestellt werden.“

 

 


Beschluss:

1. In der Hansestadt Lüneburg soll die Entsorgung von Leichtverpackungen auch künftig, also ab dem 01.01.2020, grundsätzlich mittels gelber Säcke erfolgen und nur in großen Wohnanlagen über 1.100 l-Behälter. Es soll verhandelt werden, dass reißfeste gelbe Säcke mit größerer Materialstärke als derzeit zur Verfügung gestellt werden. 

 

2. Der Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR wird beauftragt, die Verhandlungen zum Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit dem jeweiligen Systembetreiber des Dualen Systems mit diesem Ziel zu führen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

  Enthaltungen: -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umweltausschuss November 2018 DSD (177 KB) PDF-Dokument (109 KB)