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Vorlage - VO/8126/18  

 
 
Betreff: Duales System Deutschland: Sammlung von Leichtverpackungen (LVP)
Sachdarstellung der GfA Lüneburg - gkAöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die flächendeckende Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen (Papier, Glas und Leichtverpackungen) wird bundesweit über sogenannte Duale Systembetreiber organisiert. Für jede Gebietskörperschaft haben sich die Dualen Systembetreiber mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung über das Erfassungssystem der Verkaufsverpackungen zu verständigen. Die heutige Systemausgestaltung in der Hansestadt Lüneburg umfasst die Erfassung von Papier (aus Verpackungen) über die blaue Tonne, Bündelsammlung oder Depotcontainer, Glas über Depotcontainer und Leichtverpackungen (LVP) über eine 14-tägige Abfuhr mittels gelber Säcke. An Großwohnanlagen stehen für die Erfassung der Leichtverpackungen zusätzlich 1,1 cbm Behälter. Die Vertragslaufzeit der LVP-Sammlung (gelbe Säcke) in der Hansestadt Lüneburg durch die Firma Damm (Buhck-Gruppe) läuft bis zum 31.12.2019. Im Frühjahr 2019 beginnt die Ausschreibung zur Neuvergabe der LVP-Sammlung für den Zeitraum ab 01.01.2020.

 

Mit Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts übernahm die GfA Lüneburg ab 2012 die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers von der Hansestadt Lüneburg, womit ihr auch die Zuständigkeit für die o. g. Abstimmungsvereinbarung übertragen wurde. Mit Ablösung der Verpackungsverordnung und Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ab 01.01.2019 ergeben sich neue Möglichkeiten für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Einfluss auf das eingeführte Erfassungssystem zu nehmen. Mittels Rahmenvorgaben kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Vorgabe zur Systemausgestaltung machen. Als Orientierung für eine Rahmenvorgabe für die zukünftige Erfassung von Leichtverpackungen gilt das heute implementierte Erfassungssystem für Hausmüll in der jeweiligen Gebietskörperschaft.

 

In der Hansestadt Lüneburg wird der Hausmüll in 14-tägiger Abfuhr mittels Tonnen abgefahren. Bei Mehrbedarf können auch Restabfallsäcke bereitgestellt werden. Hieraus bestünde in der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit, bei der Erfassung der Leichtverpackungen die Erfassungsform von gelben Säcken zukünftig auf gelbe Tonne umzustellen. Da in vielen Wohneinheiten, vor allem im Innenstadtbereich, aufgrund von Platzmangel keine zusätzlichen Mülltonnen gestellt werden können, empfiehlt die GfA allerdings die Beibehaltung des derzeitigen Erfassungssystems grundsätzlich mittels gelber Säcke und 1,1 cbm Behältern in den Großbauwohnanlagen.

Herr Schmitz, Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR, wird zu den Details mündlich vortragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

1. In der Hansestadt Lüneburg soll die Entsorgung von Leichtverpackungen auch künftig, also ab dem 01.01.2020, grundsätzlich mittels gelber Säcke erfolgen und nur in großen Wohnanlagen über 1.100 l-Behälter.

 

2. Der Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR wird beauftragt, die Verhandlungen zum Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit dem jeweiligen Systembetreiber des Dualen Systems mit diesem Ziel zu führen.