Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Das RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT (RPA) berichtet, dass die Prüfung zu keiner Beanstandung geführt habe.
Es werden keine Fragen gestellt oder Anmerkungen gemacht. Beschluss: Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.
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