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Beratungsinhalt:
Seitens der Mitglieder des Kultur- und Partnerschaftsausschusses besteht Einigkeit darüber, dass die Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von 1.750 Euro zusätzlich zu den bereits in 2018 bewilligten Mittel in Höhe von 2.000 Euro an die Halle für Kunst zur Begleichung der Miete als Ausnahme gesehen wird. Der Zuschuss wird bewilligt um die finanzielle Notlage, in der sich die Halle für Kunst befindet, beseitigen zu können. Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, dem Antragsteller Halle für Kunst einen Zuschuss gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren, ggfs. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual vermindert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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