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Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY hält die Kurparksatzung für ganz und gar verzichtbar und ein Stück weit auch für juristisch fragwürdig. Regelungen wie diese stünden neben den bereits bestehenden Gesetzen, welche im Falle des Kurparkes bereits alles Nötige regeln würden. Alkoholexzesse und Müll seien beispielsweise sowieso verboten. Nur weil Menschen sich nicht an Gesetze halten würden, sei die Lösung, nicht mehr Regelungen zu schaffen. Vielmehr müsse man Akzeptanz für die bestehenden Gesetze bei den Bürgerinnen und Bürgern erreichen. Hinsichtlich der Themen Obdachlosigkeit und Alkoholkonsum ist er der Meinung, dass diese nicht privatisiert gehören würden. Durch das Verdrängen aus dem öffentlichen Sichtfeld verschiebe man das Problem nur und löse es nicht. Zudem verbiete die Kurparksatzung mit ihren Regelungen zum Teil die freie Meinungsäußerung. Der Kurpark sei ein Ort von Demokratie und allgemeinem Zusammenleben. Durch eine Abschaffung der Satzung werde dieser Charakter daher nicht geschwächt, sondern gestärkt.
Ratsherr DR. SCHARF betont die Bedeutung des Kurparks, welche durch die Stellungnahme der Verwaltung deutlich gemacht und durch die an den Eingängen des nördlichen Parkabschnittes aufgestellten Nutzungsordnungen unterstrichen werden würden. Die mit der Satzung geschaffene Zweiteilung des Parks sei keine Einschränkung, sondern ein Optimum an Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit. Da er bisher von Seiten der Bürgerinnen und Bürger keine Widersprüche oder Beschwerden hinsichtlich der Satzung gehört habe, sehe er keinen Grund diese aufzuheben. Bewährtes müsse nicht geändert werden. Er plädiere daher für eine Beibehaltung der Satzung.
Beigeordnete LOTZE betont, dass die Satzung damals nicht zur Beseitigung von Obdachlosigkeit und Alkoholismus vorgesehen gewesen sei. Vielmehr wurde sie beschlossen, um einen Ort der Gesundheit, Erholung und Ruhe zu schaffen. Die in der Satzung getroffenen Regelungen hinsichtlich des Verhinderns von Lärm, Zerstörung, alkoholisierten Menschen und rücksichtslosen Radfahrern seien für sie notwendig, um an der richtigen Stelle eingreifen zu können. Die SPD-Fraktion stimme daher gegen den Antrag.
Beigeordnete SCHELLMANN vergleicht die Situation des Kurparks mit anderen großen Parks in Deutschland. Ihrer Ansicht nach seien Regelungen nur entbehrlich, wenn ein gemeinsames Fundament vorhanden sei hinsichtlich dessen, was man dürfe und was nicht. Da es allerdings zu viele unterschiedliche Vorstellungen diesbezüglich gebe, könne man heutzutage nicht mehr davon ausgehen, dass ein solches Fundament bestehe. Der Kurpark sei ein ganz besonderer Bereich, weshalb die normalen gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichen würden, um im Zweifelsfall bestimmte Dinge zu unterbinden. Sie sei daher für die Beibehaltung der Satzung, da durch sie mehr Ruhe im Park eingetreten sei.
Beigeordneter BLANCK kritisiert, dass die Diskussion bereits damals lediglich die Zustände im Park kaschieren sollte. Formal sei zwar eine Handhabe geschaffen worden, allerdings fehle der konsequente Vollzug, sodass der Zweck der Satzung nicht mehr erfüllt werde. Daher unterstütze er den Antrag der DIE LINKE. Fraktion. Zudem existiere der problematische Personenkreis, wegen dem die Satzung einst erlassen worden sei, nicht mehr, sodass ein Fortführen der Satzung nicht nötig sei. Es bleibt lediglich das Gefühl, dass einem Rechte zum Schutz vor etwas weggenommen würden, das nicht mehr existiere.
Ratsherr NEUMANN ist der Meinung, dass die Satzung relativiert werden sollte, da sie nur in der nördlichen Hälfte des Parks gelte. Zudem enthalte die Satzung nur Ordnungswidrigkeiten, bei denen durch Ausübung von Ermessen Sanktionen verhängt werden könnten. In der Praxis werde dadurch allerdings vieles nicht geahndet, jedoch sehe er es als wichtig an, dass diese Möglichkeit weiter bestehe. Auch die Regelungen hinsichtlich von Alkoholkonsum und Plakatierungen sehe er als sinnvoll an, da diese neben den anderen in § 6 der Satzung genannten Verboten, anders als es Herr Pauly vertritt, nicht durch bestehende Gesetze aufgefangen werden würden.
Stadtrat MOßMANN erklärt, dass insbesondere durch § 2 der Kurparksatzung die Besonderheit des Kurparkes herausgestellt werde. Man dürfe ihn also nicht mit anderen Parks vergleichen. Ein regelmäßiger Vollzug finde laut Aussage der Polizei sowie der parallel beauftragten Sicherheitsfirma insbesondere in den Sommermonaten statt. Im Ergebnis seien die Regelungen der Satzung für den Vollzug notwendig. Dies bestätige sowohl die Polizei (für Strafverfahren) als auch die Hansestadt (für Ordnungswidrigkeitsverfahren).
Beigeordneter PAULY hält die Abstimmung am Ende für eine Abwägungsentscheidung. Seines Erachtens führe die Erstellung einer Extra-Regelung nicht zu mündigeren Bürgern, sondern eher zum Gegenteil. Statt neue Regelungen zu schaffen, sollte man die die man bereits habe lieber konsequent durchsetzen. Er sieht aktuell die Gefahr von Willkürentscheidungen sowie von einer Monopolstellung hinsichtlich des Alkoholvertriebs bei der Kurparkmuschel und appelliert daher für eine Aufhebung der Satzung.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen der DIE LINKE. Fraktion sowie 8 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung des Ratsherrn Gros folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 27 Enthaltungen: 1 |
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