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Beratungsinhalt: Ratsherr
Dörbaum merkt an, dass er als Ortsvorsteher Ebensberg angeregt habe, den heute
zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Änderungsbeschluss zu fassen, da
immer wieder Eigentümer der teilweise bis zwischen 1.500 bzw. 2.000 m² großen Grundstücke an ihn
herantreten, um nach Bebauungsmöglichkeiten zu fragen. Fachbereichsleiter
Eberhard zeigt den Änderungsbereich auf. Anhand der Sachdarstellung der
Beschlussvorlage erläutert er die Gründe für die vorgesehene B-Plan-Änderung.
Die bauliche Ausnutzbarkeit wird nicht verändert, d. h., dass auch zukünftig
nur etwa 20 – 25 % der Fläche überbaubar sein werden. Bis auf Eckgrundstücke ist
für die hinterliegenden zukünftigen Grundstücke eine öffentliche Erschließung
nicht vorgesehen. Die Zuwegungen zu den einzelnen Gebäuden wird über mindestens
3 m breite Grundstücksstreifen von der öffentlichen Straße her sichergestellt. Ratsherr
Dörbaum ergänzt, das für 2/3 aller großen Grundstücke im OT Ebensberg eine
entsprechende Regelung bereits besteht. Die Regelungen privaten Zuwegungen zur
öffentlichen Straße hin haben bisher noch zu keinen nennenswerten Problemen
geführt. Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden
einstimmigen Beschluss. |
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