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Vorlage - VO/0830/03  

 
 
Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.12.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die städtebaulich grundsätzlich wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand durch zusätzliche Einzelhäuser im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht nach den Wünschen der Bauwilligen erfolgen konnte und somit unterblieb. Wesentliches Ziel einer geplanten 12. Änderung dieses Bebauungsplanes ist daher eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen nicht erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche Bodenversiegelung zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht erforderlich, ebenso die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Auch die zulässige Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) bleibt unverändert, so dass die im Rahmen des 12. Änderungsverfahrens beabsichtigten Festsetzungen als aus dem Flächennutzungsplan (Darstellung als WA) entwickelt gelten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit entbehrlich.

 

Im übrigen sollen auf den durch Teilung neu entstehenden unbebauten Grundstücken sowie auf bereits bebauten Grundstücken zusätzliche Wohngebäude nur als Einzelhaus mit maximal einer Wohneinheit zugelassen werden. Diese Festsetzung ist erforderlich, um die vorhandene Kanalisation nicht zu überlasten und um das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf ein Minimum zu begrenzen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - 12. Änderung ist zunächst der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0830-03 (37 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-0830-03 (9 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung in einem 12. Änderungsverfahren zu ändern.

Ziel der Planung ist insbesondere eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Der Änderungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.