Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In dem in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am
Ebensberg" ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die
städtebaulich grundsätzlich wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand
durch zusätzliche Einzelhäuser im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht
nach den Wünschen der Bauwilligen erfolgen konnte und somit unterblieb.
Wesentliches Ziel einer geplanten 12. Änderung dieses Bebauungsplanes ist daher
eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO)
vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter
Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen nicht
erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche Bodenversiegelung
zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden Eingriffe in Natur und
Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen
dieses Änderungsverfahrens nicht erforderlich, ebenso die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die zulässige Art der baulichen
Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) bleibt unverändert, so dass die im
Rahmen des 12. Änderungsverfahrens beabsichtigten Festsetzungen als aus dem
Flächennutzungsplan (Darstellung als WA) entwickelt gelten. Eine Änderung des
Flächennutzungsplanes ist somit entbehrlich. Im übrigen sollen auf den durch
Teilung neu entstehenden unbebauten Grundstücken sowie auf bereits bebauten
Grundstücken zusätzliche Wohngebäude nur als Einzelhaus mit maximal einer
Wohneinheit zugelassen werden. Diese Festsetzung ist erforderlich, um die
vorhandene Kanalisation nicht zu überlasten und um das zusätzliche
Verkehrsaufkommen auf ein Minimum zu begrenzen. Als erster Verfahrensschritt zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - 12. Änderung
ist zunächst der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 u. 4
Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 2 "Am
Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner
Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über
Gestaltung in einem 12. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere eine
Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter Beibehaltung der bisherigen
Grundflächenzahlen. Der Änderungsbereich ist in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Im Rahmen des Verfahrens zur 12.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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