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Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Projektarbeitsgruppe Schlieffen-Park Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2003    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0830/03 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Dörbaum merkt an, dass er als Ortsvorsteher Ebensberg angeregt habe, den heute zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Änderungsbeschluss zu fassen, da immer wieder Eigentümer der teilweise bis zwischen 1.500  bzw. 2.000 m² großen Grundstücke an ihn herantreten, um nach Bebauungsmöglichkeiten zu fragen.

 

Fachbereichsleiter Eberhard zeigt den Änderungsbereich auf. Anhand der Sachdarstellung der Beschlussvorlage erläutert er die Gründe für die vorgesehene B-Plan-Änderung. Die bauliche Ausnutzbarkeit wird nicht verändert, d. h., dass auch zukünftig nur etwa 20 – 25 % der Fläche überbaubar sein werden. Bis auf Eckgrundstücke ist für die hinterliegenden zukünftigen Grundstücke eine öffentliche Erschließung nicht vorgesehen. Die Zuwegungen zu den einzelnen Gebäuden wird über mindestens 3 m breite Grundstücksstreifen von der öffentlichen Straße her sichergestellt.

 

Ratsherr Dörbaum ergänzt, das für 2/3 aller großen Grundstücke im OT Ebensberg eine entsprechende Regelung bereits besteht. Die Regelungen privaten Zuwegungen zur öffentlichen Straße hin haben bisher noch zu keinen nennenswerten Problemen geführt.

 

Wortmeldungen  liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.