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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass sich einzig der Anteil des Betriebskostenzuschusses von 75.000 € auf 150.000 € erhöhe, da der Landkreis zur ursprünglich angedachten Konzeption zurückkehre (Nutzung für Schule und Sport statt vordergründig Eventhalle). Die damit verbundenen erhöhten Bodenkosten wolle die Hansestadt nicht den kleinen Vereinen aufdrücken, weshalb man das o.g. Angebot gemacht habe. Die Beendigung des Controllingvertrages liege in einer Umstrukturierung bei der LüWoBau begründet. Herr Müller-Rost leite neuerdings die technische Abteilung der LüWoBau und wird dort benötigt. 80 % der Leistungsverzeichnisse seien bereits erarbeitet, weshalb seine Arbeit auch größtenteils bereits erledigt sei.
Beigeordneter PAULY äußert sich positiv für die Halle mit dem vorliegenden Konzept. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei allerdings die Verdopplung des Betriebskostenzuschusses. Dies könne er nicht nachvollziehen. Er sehe keine Veranlassung, da der Landkreis neben deutlich mehr Überschüssen auch die Verantwortung für diese Halle übernommen habe und die Hansestadt als Mitglied des Landkreises bereits mehr als die Hälfte der Kreiseinnahmen finanziere. Er werde daher gegen die Anpassung der Finanzierungszusage stimmen und beantragt, über jeden Satz des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Beigeordneten John und der Ratsherren Dr. Buller und Gerlach sowie einer Enthaltung des Ratsherrn Goralczyk zugstimmt.
Ratsherr MEYN spricht sich für die Vorlage aus, da die Arena für ein sehr breites Publikum einen Mehrwert darstelle. Die Erhöhung der Betriebskosten sehe er als moderat, verhältnismäßig und auch gerechtfertigt an, da andernfalls anscheinend kein Betreiber gefunden hätte werden können.
Beigeordneter BLANCK stellt klar, dass ein Nein für die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung kein Nein zur Halle sei. Er kritisiert, dass laut Vorschlag der Verwaltung 150.000 € jährlich ohne eine ausreichende Finanzierungssicherung an Betriebskosten gezahlt werden sollen. Dies umfasse mehr als das Dreifache der jährlich vergebenen städtischen Kulturfördermittel. Der im Verwaltungsausschuss vorgetragene Finanzierungsvorschlag beziehe sich auf Einnahmen, die nicht gesichert und garantiert, sondern abhängig vom Geschäftsergebnis Dritter seien. Er fragt daher, was geschehe, wenn die erwartete Kalkulation nicht eintrete. Er halte das Angebot für nicht sinnvoll, weshalb er gegen die Nutzungsvereinbarung bzw. Finanzierung stimmen werde.
Oberbürgermeister MÄDGE erläutert noch einmal die Gründe für die Betriebskostenerhöhung und appelliert an den Rat, dem Vorschlag zuzustimmen. Ein Vergleich mit den städtischen Kulturfördermitteln sei unangebracht.
Am Ende beantragt er die Verlängerung der Sitzung um eine halbe Stunde gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung. Dem Antrag wird mehrheitlich bei einer Enthaltung des Beigeordneten Blanck zugestimmt.
Beigeordneter PROF. DR. RUNKEL ist ebenfalls nicht mit der Erhöhung der Betriebskosten einverstanden. Großprojekte werden häufig teurer, als es die Politik den Bürgern verspreche. Dies geschehe auch hier. Der Steuerzahler solle es richten und trägt das Risiko. Dies sei ein einseitiger Vertrag. Es fehle jeglicher Anreiz, mit Öl und Wasser sparsam umzugehen, da jegliche Kosten vom Steuerzahler übernommen werden würden. Lüneburg könne sich bei der aktuellen Haushaltslage keine höhere Dauersubvention leisten. Stattdessen benötige sie mehr Geld für Betreuung und Schulen. Er unterstützt daher den Antrag von Herrn Pauly auf getrennte Abstimmung der Sätze.
Ratsherr FAHRENWALDT sieht die Problematik nicht bei den gestiegenen Betriebskosten und die Entscheidung nicht bei der Hansestadt, sondern macht dies abhängig von den Baukosten und insbesondere von dem Vorsteuerabzug. Letzteres müsse der Erste Kreisrat Krumböhmer für den Landkreis beim Finanzamt beantragen. Von dieser Entscheidung könne das Votum für den Bau der Arena im Kreistag abhängen.
Ratsherr DR. BULLER ist der Meinung, dass man sich die einfache Frage stellen müsse, ob man die Halle wolle oder nicht. Man werde die Risiken nie zu 100 % kalkulieren können. Ohne Mehrkosten gehe es schlichtweg nicht. Entscheide man sich für die Halle, müsse man bereit sein, auch die Kosten zu tragen, um das Ziel zu erreichen. Dem stimmt auch Ratsherr MORGENSTERN zu. Man müsse sich fragen, was eine Gegenstimme hier für die Arena bedeute. Aus Kostengründen könne man den Prozess nicht mehr zurückdrehen, sondern müsse sich die Kosten realistisch anschauen und dann entscheiden, ob diese es wirklich wert seien, den Bau der Arena zu verhindern.
Ratsherr VON MANSBERG unterstützt die Vorlage. Bei realistischer Kostenbetrachtung sei eine solche Halle immer ein Zuschussbetrieb. Es reiche daher nicht nur ein Lippenbekenntnis abzugeben und danach aber Gründe zu suchen, weshalb man sie nicht bauen könne. 150.000 € an Betriebskosten seien hier moderat. Es gebe zudem keinen Automatismus, dass man sich auch an den Mehrkosten der Herstellung der Halle beteilige. Dies sei Aufgabe des Landkreises. Hinsichtlich der Größe der Halle sehe er eine gewisse Größe als Voraussetzung für das Erzielen der zur Kostendeckung benötigten Einnahmen. Abschließend äußert er sich positiv hinsichtlich des gefundenen Betreibers, der als Lüneburger ein sicheres Interesse daran habe, die Halle in Lüneburg erfolgreich zu führen. Allein deshalb sei das Geld gut angelegt.
Beigeordnete SCHELLMANN ist am Zweifeln, ob sie der Vorlage zustimmen soll. Man werde immer durch eine ggf. höhere Kreisumlage beteiligt sein. Auch beim ersten Modell seien die Kostenschätzungen sehr offen und das Konzept nicht überzeugend gewesen. Sie fühle sich hier an das Audimax erinnert und habe das Gefühl, man biege es immer so hin, wie es gerade gebraucht werde. So sehr man die Arena auch befürwortet habe, so lebe man wieder einmal bei den Kosten über seine Verhältnisse. Beschluss:
Es wird über jeden Satz des Beschlussvorschlages einzeln abgestimmt.
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die geänderte Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen und die erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung einzustellen.
Der Controllingvertrag mit der LüWoBau soll aufgelöst werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 17 Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 5 |
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