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Beratungsinhalt:
Ratsvorsitzender VON NORDHEIM erläutert, der Punkt befände sich erneut auf der Tagesordnung, da es in der letzten Sitzung zu einer Verfahrensproblematik gekommen sei. Hierzu verlese er kurz die Verlautbarung aus dem Oberlandesgericht, die er dazu eingeholt habe. Sie laute, dass die Befolgung des Beschlusses "Ende der Debatte", ohne dass diese Debatte zuvor ermöglicht worden sei, rechtswidrig sei. Dies gelte schon für den Beschluss selbst. Der Beschluss über einen Antrag, über den aufgrund rechtswidrigen Beschlusses über das "Ende der Debatte" nicht debattiert habe werden können, sei seinerseits rechtwidrig und daher unwirksam. Zu seiner Gültigkeit müsse der TOP mit Gewährleistung der Möglichkeit zur Debatte erneut auf die Tagesordnung des Rates genommen werden. Dies sei hiermit geschehen.
Oberbürgermeister MÄDGE korrigiert den Ratsvorsitzenden. Es müsse Oberverwaltungsgericht heißen. Er bittet um Herausgabe des Schreibens an die Verwaltung, um zu prüfen, wer dies geschrieben habe, da das Gericht eigentlich nur Entscheidungen treffe, keine Rechtsauskünfte gebe. Zudem verweist er auf die Aufgaben des Ratsvorsitzenden, der die Geschäftsordnung in der Sitzung auslege. In diesem Fall sei ein Fehler geschehen, den die Verwaltung ebenfalls sehe, weshalb die Vorlage ohne Diskussionen erneut auf die Tagesordnung genommen worden sei.
Beigeordneter LÖB nimmt Stellung zu seiner Leitung der Ratssitzung zum fraglichen Zeitpunkt. Als Interimsvorsitzender habe er sich auf die damalige Aussage des Oberbürgermeisters verlassen, der Ratsherrn Soldan den Hinweis gab, den fraglichen Antrag zu stellen.
Oberbürgermeister MÄDGE widerspricht Herrn Löb. Zudem habe er Ratsvorsitzenden von Nordheim geraten, den Beigeordneten Kolle als erfahrenen Ratsvorsitzenden zu seiner Vertretung zu bestellen. Dem sei nicht gefolgt worden. Es habe auch keiner aus dem Rat gegen das Verfahren protestiert.
Beigeordneter BLANCK sei gegen Legendenbildung. Es sei völlig anders gewesen. Oberbürgermeister Mädge habe Herrn Soldan eine falsche Rechtsauskunft gegeben. Dagegen habe er selbst auch widersprochen und Stadtrat Moßmann als Rechtsdezernenten um seine Meinung gebeten.
Stadtrat MOßMANN widerspricht Herrn Blanck. Der Hinweis von Herrn Mädge zu Beginn des TOP 22 an Herrn Soldan, er könne den Antrag auf Schluss der Debatte nun stellen, sei richtig gewesen. Was aus dem Antrag am Ende geworden sei, läge nicht mehr in der Verantwortung der Verwaltung.
Ratsherr MORGENSTERN bittet um Beratung des TOP, da die aktuelle Diskussion nicht zur Sache sei.
Ratsvorsitzender VON NORDHEIM verweist abschließend auf das Protokoll sowie das Tonband zur letzten Sitzung und leitet über zur Sachdiskussion über die Vorlage.
Ratsherrn GROS macht das in der Vorlage beschriebene "vereinfachte Verfahren" stutzig. Dieses sei so wie es dort stehe nicht zulässig, da die Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Auch die Vorschriften des § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes) sowie die im letzten Rat schon angesprochenen Mängel bleiben weiterhin bestehen. Auch zu beachten sei, dass mit Entfallen der Umweltprüfung und des dazugehörigen Berichtes die Prüfung der Umweltbelange in die Abwägung falle. Dies sei s.E. nur unzureichend erfolgt. Bei einem vereinfachten Verfahren entfalle zudem die Beteiligung der Öffentlichkeit. Wenn dem so sei, müsse man allerdings die Öffentlichkeit darüber sowie über das Entfallen der Umweltprüfung informieren. Dies sei s.E. jedoch nicht erfolgt. Am Ende lasse die Begründung ihn vermuten, dass Mängel der umweltfachlichen Unterlagen durch geringe und entfallende Anforderungen des vereinfachten Verfahrens durch die Verwaltung relativiert werden sollten. Bezüglich der Umdeutung des Bebauungsplanes verweist er auf ein Urteil des OVG Münster, wonach ein beschleunigtes Verfahren nur unter gewissen, hier nicht vorliegenden Umständen möglich sei.
Für die Verwaltung nimmt Herr NEUMANN, Bereich 61, Stellung. Er weist auf den Unterschied hin, dass es sich im vorliegenden Fall um ein vereinfachtes Verfahren handele und nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Dies sei auch in Form der Bekanntmachung dargelegt worden und eine frühzeitige Beteiligung sei ebenfalls erfolgt. Er erläutert zudem die Gründe, weshalb ein vereinfachtes Verfahren gewählt worden sowie ein Bebauungsplan notwendig sei.
Beigeordnete SCHELLMANN unterstützt die Aussagen der Verwaltung. Man habe von Beginn an ein vereinfachtes Verfahren geplant, um den betroffenen Bereich zu schützen. Die Vorwürfe und Schlussfolgerungen von Herrn Gros halte sie für verdreht und könne ihnen nicht folgen.
Ratsherr MINKS stimmt den Aussagen von Frau Schellmann zu. Es gehe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht um Menschen, sondern lediglich darum, zu verhindern, zu blockieren und zu zerreden. Auch Beigeordneter SALEWSKI spricht sich für die Vorlage aus und vertraut der Einschätzung der Verwaltung.
Beigeordneter BLANCK fragt, ob die an der Bleckeder Landstraße befindlichen Kastanien trotz der geplanten Radwege erhalten bleiben würden. Stadtbaurätin GUNDERMANN erklärt, dass beides möglich sei. Letztlich entscheide über die Aufteilung der Straße der Rat.
Ratsvorsitzender VON NORDHEIM gibt die Sitzungsleitung an Beigeordnete John ab, da er selber zur Sache sprechen möchte.
Er lobt und unterstützt, dass es der Verwaltung und Politik gelungen sei, Bestand und Kulisse eines historischen Teils der Stadt zu erhalten. Gutes wolle von seiner Fraktion nicht verhindert, sondern verbessert werden. Er fasst daraufhin noch einmal die von ihm kritisierten Punkte der Vorlage zusammen:
Stadtbaurätin GUNDERMANN nimmt dazu Stellung. Ein zweigeschossiger Ausbau der Kasernengebäude sei erwähnt, als Ausnahme möglich und von der Verwaltung gewünscht. Die Abbruchkosten seien Gegenstand des städtebaulichen Vertrages und nicht regelbar im Bebauungsplan. Hinsichtlich der Tiefgaragen sei eine zweigeschossige Bauart nirgendwo ausgeschlossen. Das angesprochene Klimagutachten sei im ersten Entwurf dem Ausschuss vorgestellt worden. Ergänzungen oder Korrekturen inhaltlicher Art seien aktuell noch möglich und erbeten. Die Kita Hansekids sei tatsächlich aufgrund veralteter Daten bisher nicht eingetragen worden. Dieser redaktionelle Fehler werde allerdings nachgetragen und ändere nichts an der Bewertung.
Ratsherr MANZKE sei nicht von Anfang an dabei gewesen, könne es aber gut nachvollziehen. Ganz im Gegensatz zu den Unterstellungen von Herrn Gros. Er gehe davon aus, dass alles rechtlich geprüft und das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Die CDU-Fraktion spreche sich daher für die Vorlage aus. Er hätte sich gewünscht, dass Herr Gros zunächst mit der Verwaltung gesprochen hätte und nicht unbedingt den Rat damit belaste. Abschließend fragt er die Verwaltung, ob man mit dem Beschluss auf der sicheren Seite sei. Stabsstellenleiterin HOBRO antwortet hierauf, dass dem so sei.
Ratsherr DR. SCHARF kritisiert, dass man im Rat nicht Ausschussarbeit nachholen könne. Mögliche Verfahrensfehler, wie sie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermute, habe die Verwaltung mehrfach widerlegt. Er sei daher für einen klaren Beschluss. Auch Beigeordneter MENCKE appelliert an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Beschluss zu folgen und nicht in einem Dogma zu verharren und der Schaffung von Wohnraum im Wege zu stehen.
Beigeordneter PAULY teilt viele Dinge des Gesagten von Herrn von Nordheim. Es könnten jedoch nie alle Wünsche in einem Bebauungsplan berücksichtigt werden. Die wesentliche Zielrichtung sei allerdings die Richtige, weshalb er daran appelliere, nicht weiter mit formellen Gründen den Beschluss zu verzögern, sondern ihn zu unterstützen. Er werde der Vorlage daher zustimmen, obwohl er in vielen Punkten abweichende Vorstellungen habe.
Beigeordneter PROF. DR. RUNKEL ist gegen eine weitere Verzögerung. Die AfD-Fraktion werde daher für die Vorlage stimmen.
Beigeordneter LÖB nimmt seine Fraktionskollegen in Schutz und versucht zu erklären, dass man nicht die Natur über die Menschen stellen würde. Man dürfe sich jedoch nicht nur um die künftigen Einwohner des Gebietes kümmern, sondern müsse auch die bereits dort wohnende Bevölkerung im Blick behalten. Für diese solle eine Verschlechterung der Situation vermieden werden, weshalb man einen Kompromiss zwischen beidem finden müsse. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei neun Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 0
Ratsvorsitzender VON NORDHEIM übernimmt wieder die Sitzungsleitung. |
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