Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben – Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS - wird beschlossen.
- Dies beinhaltet den Grundsatzbeschluss, dass dabei ein Anteil des öffentlichen Interesses der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 60 % berücksichtigt wird.