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Auszug - Bebauungsplan Nr. 153 II "Hanseviertel-Ost/Gewerbe" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.08.2018    
Zeit: 17:05 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7697/18-2 Bebauungsplan Nr. 153 II "Hanseviertel-Ost/Gewerbe"

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr NeumannBezüglich:
VO/7697/18
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM trägt auch hier die von ihm gesehenen Defizite der Vorlage vor:

  • fehlende Prüfung zusätzlicher Wohnbebauung östl. angrenzend an das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.153 I,
  • Herausnahme des Baues einer Grundschule ohne Beteiligung der betroffenen Elternschaft
  • fehlende Anreize, Photovoltaikanlagen vorzuinstallieren
  • fehlende Sicherung der Vereinbarkeit von Gründächern mit aufgeständerten Photovoltaikelementen
  • fehlende Verlegung eines Leerrohrnetzes, um später ein Quartierstromnetz errichten zu können

Auch hier könne er aufgrund der Unkenntnis des städtebaulichen Vertrages der Vorlage nicht zustimmen.

 

Beigeordneter BLANCK stellt klar, dass seine Fraktion weder das Verfahren verzögern wolle noch gegen den Bau von neuen Sozialwohnungen sei.  Man wolle lediglich größtmögliche Transparenz haben. Vor einer Entscheidung des Bebauungsplanes wolle er die  Konsequenzen allumfassend absehen können. Dazu müsste ihm der städtebauliche Vertrag vorliegen, welcher erst am 10.09.2018 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden solle. Er verstehe daher nicht, weshalb man nicht in der nächsten Ratssitzung den Vertrag sowie die Bebauungspläne gemeinsam beschließen könne.

Ebenso verteidigt er die Stellung seines Heranziehungsantrages in TOP 20. Da der Oberbürgermeister erst in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vor zwei Tagen von der geplanten Vorstellung des städtebaulichen Vertrages am 10.09.2018 berichtet habe, sei ein fristgerechter Antrag nicht möglich gewesen.

Zuletzt erklärt er, dass, hätten die Unterlagen dem Rat von vornherein, wie von seiner Fraktion gefordert, vorgelegen, die jetzt tige Verzögerung nicht eingetreten wäre.

 

Oberbürgermeister MÄDGE empört sich über die Aussagen von Herrn Blanck. Seit Februar 2018 habe der Rat die Möglichkeit gehabt, sich die Gutachten bei der Verwaltung anzuschauen. Auch an die Gutachter, die im Ausschussr Bauen und Stadtentwicklung vertreten waren, sei keine Frage gestellt worden. Den Vorwurf der Verhinderung durch die Verwaltung weise er daher zurück.

Der Bebauungsplan sei die Grundlage, in der alles geregelt sei, was zum Bauen nötig sei. Städtebauliche Verträge seien nicht zwingend notwendig.

 

Ratsherr VON MANSBERG äert großen Respekt, auch bei solchen Entscheidungen unterschiedlicher Meinung zu sein. Er finde es allerdings eine Zumutung, dass mit allen möglichen Tricks versucht werde, Verzögerungen herbeizuführen. Irgendwann müsse man akzeptieren, dass entschieden werden müsse, da es um das aktuell wichtigste Thema gehe, das Deutschland umtreibe: die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes.

 

Ratsherr MANZKE bittet darum, den TOP nun zur Abstimmung zu bringen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und

      Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und

      Weise behandelt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost-Gewerbe“ wird gem. § 10 BauGB

           als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 4

  Enthaltungen: 3