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Auszug - Digitalcampus - weiteres Vorgehen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplan und Zusammenarbeit Gemeinde Reppenstedt  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.06.2018    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7884/18 Digitalcampus - weiteres Vorgehen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplan und Zusammenarbeit Gemeinde Reppenstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hobro, Yvonne
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert anhand der beigefügten Präsentation neben der Bedeutung der digitalen Entwicklungen in Lüneburg auch die sich dadurch ergebende Wirkung auf andere Städte und die zeitliche Abfolge der bisherigen Gespräche. Er weist darauf hin, dass konkrete Zahlen bezüglich der Breite des Grüngürtels erstmalig durch Stadtbaurätin Gundermann 2016 vorgetragen und von der Politik gelobt worden seien. Nach der Kommunalwahl 2016 habe er Gespräche aufgenommen, um den Grünzug zu sichern. Reppenstedt habe sich inzwischen auch in einem politischen Beschluss dafür ausgesprochen, weitere Gespräche mit Lüneburg zu führen.

Hinsichtlich der bislang gezeigten Übersichten stellt Oberbürgermeister Mädge klar, dass es sich um Ideenskizzen handele. In der Verwaltung ren noch keine konkreten Meinungen festgeschrieben worden. Das gesamtstädtische Klimagutachten werde nach den Ferien vorgestellt. Die Erkenntnisse daraus werde man bei den weiteren Betrachtungen berücksichtigen. Im Übrigen wolle man die zeitliche Abfolge der Gebietsentwicklungen vertraglich regeln. Das Gebiet eigne sich für einen Digital-Campus im Grünen für junge Start-up-Unternehmen, d. h. für Arbeitsplätze der Zukunft. Er rechne mit wenig Binnen- und Lieferverkehren, so dass ein verkehrsarmes Gebiet entstehen könnte. Diese Diskussion werde auch in Reppenstedt geführt. Daher plane man, die für die bauliche Entwicklung notwendigen Gutachten gemeinsam zu beauftragen. Die Planverfahren würden entkoppelt, insbesondere damit für Lüneburg die Verfahren in Teilschritten entsprechend vertraglicher Regelungen und Bedürfnisse erfolgen könnten. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Gespräche mit Reppenstedt weitergeführt und Planungsbüros um Angebote gebeten werden. Die Angebote und erste Zielvorstellungen wolle er im September im Ausschuss vorstellen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt auf Wunsch von Ratsherrn Manzke, dass fünf Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Deren Planungsansätze wolle man aufbereiten und im Ausschuss vorstellen. Konkrete Angebote sollen erst danach eingeholt werden, um möglichst nach einem Aufstellungsbeschluss die Aufträge auslösen zu können.

Sie erläutert darüber hinaus, dass bei der Vorstellung des gesamtstädtischen Klimagutachtens die Ist-Zustände zu Tag- und Nachtzeiten dargestellt würden. Diese Betrachtung ginge auch über die Stadtgrenzen hinaus. Flächen würden mit Wertigkeiten in Bezug auf das Stadtgebiet versehen sein. Mit Reppenstedt habe man vorbesprochen, dass ein Detailgutachten zum Klima ebenso wie das Verkehrsgutachten und die Grundlagen zum Umweltbericht gemeinsam beauftragt werden sollen. So käme man zu einem Gesamtbild. Die Entkopplung der Bauleitplanverfahren ermögliche es der Stadt zu entscheiden, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt entwickelt werden könnten.

 

Beigeordneter Blanck stellt den in der Anlage beigefügten Änderungsantrag und trägt dazu vor. Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 I gelegenen Flächen könne man sich eine bauliche Entwicklung vorstellen, da die Beschlüsse zum Grüngürtel nicht tangiert würden. Außerhalb dieser Flächen seien keine konkreten Planungen gewünscht, die Flächen nnten aber hinsichtlich Klima, Verkehr und Umwelt begutachtet werden. Der Landschaftsraum zwischen Lüneburg und Reppenstedt müsse langfristig gesichert werden. Die Beschlüsse aus 2014 und 2016 sollten umgesetzt und der Raum von Bebauung freigehalten werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass erstmals 2016 Meterangaben zu den Korridoren des Grüngürtels genannt worden seien. Die 2014 erteilten globalen Aufträge befänden sich in der Umsetzung. Weder der Landschaftsplan sei schon fertig und beschlossen noch der Bebauungsplan zur Sicherung von Ausgleichsflächen. Die Erhaltung des Bestandes sei bisher über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt. Änderungen für die gültigen Beschlüsse wären nur durch abweichende Beschlüsse der Gremien möglich. Von den Planungsbüros sollen Vorschläge erarbeitet und vorbereitende Arbeiten und Untersuchungen durchgeführt werden. Nur so könnten die Beschlüsse überhaupt vorbereitet werden. Im September würden weitere Zwischenschritte vorgestellt. Die Entwicklung werde Zeit brauchen und solle konstruktiv begleitet werden.

 

Hinsichtlich des Stadtentwicklungskonzeptes verweist Oberbürgermeister Mädge darauf, dass er die Fraktionsvorsitzenden zu einem Termin eingeladen habe, weitergehende Informationen werden man etwa zwei bis drei Wochen vor dem Termin versenden. Er beabsichtige, das Konzept bis zum Ende der Wahlperiode abzuschließen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau John, was unter „Urbanem Wohnen“ zu verstehen sei, gibt Oberbürgermeister Mädge einen Auszug aus dem Hamburger Abendblatt zu Protokoll und sagt zu, dass in der nächsten Sitzung hierzu vorgetragen werden wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass es sich um ein neues Planungsinstrument handele. Man wolle die Vor- und Nachteile aufbereiten. Im Bauleitplanverfahren wäre über die bestmöglichen Festsetzungen zu entscheiden.

 

Beigeordnete Schellmann stellt heraus, dass die Ansiedlung eines 3 D-Campus unterstützt werde. Außerdem bittet sie festzuhalten, dass bis zum September keine Aufträge ausgelöst würden. Der Grüngürtel solle in einer größeren Breite als 200m erhalten bleiben. Die Untersuchungen zu Klima und Verkehr seien notwendig, um überhaupt entscheiden zu können, ob eine Bebauung an der Ortsgrenze möglich wäre. Für die Begutachtung ginge sie davon aus, dass Planungsalternativen betrachtet würden.

 

Beigeordneter Salewski spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus. Es bestehe Konsens, dass man sich einen mehr als 200m breiten Grüngürtel wünsche, dies sei an verschiedenen Stellen bereits gegeben. Bei den Verhandlungen mit Reppenstedt solle auch der Aspekt des sozialen Wohnraums angesprochen werden.

 

Ratsherr Meyer ergänzt, dass man mit dieser Entwicklung die Leuphana für die Zukunft stärken könne. Arbeitsplätze könnten geschaffen werden, Wohnen im verkehrsarmen Gebiet mit hoher Lebensqualität wäre denkbar. Er ruft dazu auf, mit den Parteikollegen in den Nachbargemeinden Gespräche aufzunehmen, damit Themen wie Verkehrsvermeidung und sozialer Wohnungsbau auch dort umgesetzt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Manzke, versucht einen Konsens zwischen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und dem Änderungsantrag herauszuarbeiten. Hinsichtlich des ersten Punktes im Änderungsantrag bestünde Einigkeit. Punkt drei gehe aus seiner Sicht über den Vorschlag der Verwaltung hinaus, indem bereits der Auftragsvergabe für Gutachten zugestimmt werde. Wichtiger sei es mit Reppenstedt zu reden, um eine gemeinsame Lösung zu erabeiten. Aufträge sollten erst nach einem Aufstellungsbeschluss ausgelöst werden. Bevor endgültige Beschlüsse gefasst würden, solle der Termin zum Stadtentwicklungskonzept abgewartet werden. Hierfür werde er sich als Ausschussvorsitzender persönlich einsetzen. Im Übrigen sei es ihm wichtig, dass der Abstand zwischen See und Bebauung erhalten bliebe, die Abgrenzung des Gebietes angepasst würde und man möglichst 300m Abstand als Grüngürtel erhalte. Jetzt sollten nur die vorbereitenden Maßnahmen beauftragt werden.

 

Beigeordneter Blanck erklärt, dass seine Fraktion zwar einer Planung auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 82 I zustimmen werde, eine darüber hinausgehende Bebauung würde die Fraktion aber ablehnen. Die Zustimmung zu Gutachten r Verkehr, Klima und Umwelt würden eher im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes gesehen.

 

Oberbürgermeister Mädge definiert für diese Diskussion den Begriff „Planung“ mit dem Fassen eines Aufstellungsbeschlusses. Um Gutachten beauftragen zu können, würde wenigstens ein „usleplan“ und damit Grundzüge einer möglichen Planung benötigt. Üblicherweise würden Gutachten erst nach dem Aufstellungsbeschluss ausgelöst werden. Er wolle prüfen lassen, wie es rechtlich möglich wäre, die Gutachten vorab auszulösen und dennoch im Verfahren berücksichtigen zu können. Die Grundlagenuntersuchung solle vor dem Aufstellungsbeschluss erfolgen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Manzke, schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Punkt 3 des Änderungsantrages ergänzt um das Wort „vorzuplanen“ hinter dem Wort „ermächtigt“ zu erweitern und stellt diesen Vorschlag als erweiterten Antrag alternativ zum Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mit sechs Ja-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und AfD folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Angebote von Planungsbüros für die 2. Variante zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Erstellung der Bebauungspläne einzuholen und das Ergebnis dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Verhandlungen mit der Gemeinde Reppenstedt und der Samtgemeinde Gellersen zur Abstimmung der Inhalte der Verwaltungsvereinbarung aufzunehmen und einen Vertrag auszuarbeiten.

 

  1. r Flächen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 82 I liegen und potenziell zur weiteren Entwicklung eines 3 D-Campus in Frage kommen, wird die Verwaltung auch im Hinblick auf das Stadtentwicklungskonzept und den westlichen Grüngürtel ermächtigt, vorzuplanen und Gutachten zu Klima, Verkehr und Umwelt zu beauftragen.

 

 

Vier Ja-Stimmen von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und DIE LINKE erhält der Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P.:

 

  1. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. begrüßen ausdrücklich die Entwicklung eines 3 D-Campus im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 82 I und erteilen der Verwaltung den Auftrag, in diesem Gebiet Planungen durchzuführen.

 

  1. In diesem Kontext wird der Verwaltung der Auftrag erteilt, das zu erstellende Stadtentwicklungskonzept mit einem Zeitplan zu hinterlegen.

 

  1. r Flächen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 82 I liegen und potenziell zur weiteren Entwicklung eines 3 D-Campus in Frage kommen, wird die Verwaltung auch im Hinblick auf das Stadtentwicklungskonzept und den westlichen Grüngürtel ermächtigt, Gutachten zu Klima, Verkehr und Umwelt zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:6 r den erweiterten Änderungsantrag

   Ja-Stimmen:4 für den Änderungsantrag

  Enthaltungen:0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_Digital-Campus 21.06.2018 (2365 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag TOP 5 (541 KB)      
Anlage 3 3 Anlage TOP 5 Urbanes Wohnen (1045 KB)