Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Anschluss an die Sitzung des ABS vom 28. Mai 2018 hat die Verwaltung die erforderliche Vorbefassung weitergeführt. Nächster notwendiger Schritt ist die Suche nach einem oder mehreren Planungsbüros zur Erstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erstellung der Bebauungspläne. Die Hansestadt beabsichtigt 5 Planungsbüros aufzufordern, ein Angebot abzugeben. Da die Hansestadt und die Gemeinde Reppenstedt zeitgleich planen, bestehen zwei Varianten zum weiteren Vorgehen. 1. Variante Gemeinde Reppenstedt und Hansestadt Lüneburg vergeben die Planungsleistungen an jeweils denselben Planer als gemeinsamen Auftrag, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinde Reppenstedt die Änderung des Flächennutzungsplans bereits an ein Planungsbüro vergeben hat. 2. Variante Gemeinde Reppenstedt und Hansestadt vergeben die Planungsleistungen jeweils getrennt für ihre Gebiete und verpflichten die jeweiligen Planer in ihren Verträgen zur Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Planungsbüros des jeweils anderen. Diese Variante empfiehlt die Verwaltung weiter zu verfolgen. Zur Regelung der gemeinsamen Ziele und Inhalte der Pläne schließen die Gemeinde Reppenstedt und die Hansestadt eine Verwaltungsvereinbarung, die aus Sicht der Hansestadt mindestens zu folgenden Punkten eine Aussage treffen sollte.
Die Gemeinede Reppenstadt und die Hansestadt verständigen sich auf eine gemeinsame Entwicklung ihrer Gebiete und vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Erstellung der Planunterlagen.
Die Kosten der Änderung des Flächennutzungsplans und die Kosten des Bebauungsplanes trägt jede Kommune für sich.
Die Kommunen stimmen ihre Planungen aufeinander ab und verpflichten, für den Fall der getrennten Beauftragung, ihre Planer zur Zusammenarbeit mit den Planern der anderen Kommune.
Die Gemeinde Reppenstedt und die Hansestadt verständigen sich auf die Beauftragung gemeinsamer Fachplaner zu Verkehr,Umwelt und Klima und falls dies notwendig sein sollte auf weitere Fachplaner.
Die Hansestadt wird einen Anteil von 30 % Wohnraum im Mietpreissegment des geförderten Wohnungsbaus in ihrem Gebiet verankern. Es wäre erstrebenswert, wenn auch die Gemeinde Reppenstedt dies in ihrem Gebiet verwirklichen könnte.
Die Kommunen verständigen sich auf einen Abstand der Geltungsbereiche der B-Pläne von mindestens 200 m. An den Rändern sollten beide Kommunen in ihrer Planung die Flächen für Ausgleich- und Ersatz, Stellplatzanlagen und Spielplätze anordnen, um so eine Vergrößerung des baulichen Abstands zu erreichen.
Die Gemeinde Reppenstedt und die Hanestadt verständigen sich über die Anzahl der notwendigen KiTa und Schulplätze und treffen eine Absprache über die Schaffung der zusätzliche zu schaffenden Plätze.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: wird noch ermittelt c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: s.o. Ja – Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt:
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