Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert die bislang durchgeführten Verfahrensschritte. Sie weist darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert habe. Das Ergebnis läge seit Kurzem vor und müsste in die Planunterlagen eingearbeitet werden. Inzwischen hätte der Landkreis Lüneburg seine Anforderungen an das Gutachten noch einmal verändert. In einem Gespräch müsse geklärt werden, ob eine Nachbegutachtung erforderlich würde. Hierzu brauche die Verwaltung noch etwas Zeit. Da die Veränderungssperre für das Gebiet im Sommer auslaufen werde, bittet sie, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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