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Auszug - Veränderungssperre 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 "Altenbrückerdamm/Lüner Damm" Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.06.2018    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7879/18 Veränderungssperre 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 "Altenbrückerdamm/Lüner Damm"
Beschluss über die Verlängerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Klang
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die bislang durchgeführten Verfahrensschritte. Sie weist darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert habe. Das Ergebnis läge seit Kurzem vor und müsste in die Planunterlagen eingearbeitet werden. Inzwischen hätte der Landkreis Lüneburg seine Anforderungen an das Gutachten noch einmal verändert. In einem Gespräch müsse geklärt werden, ob eine Nachbegutachtung erforderlich würde. Hierzu brauche die Verwaltung noch etwas Zeit. Da die Veränderungssperre für das Gebiet im Sommer auslaufen werde, bittet sie, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0