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Auszug - 2. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Beseitigung von Abwasser in der Hansestadt Lüneburg (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 26.06.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2014  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 29.06.2018    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7834/18 2. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Beseitigung von Abwasser in der Hansestadt Lüneburg (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 26.06.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Westphal
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Westphal trägt zu den Hintergründen für die erforderliche Anpassung der Abwasserbeseitigungssatzung vor und erläutert die textliche Aufnahme der besonderen Einleitbedingungen in die Abwasserbeseitigungssatzung. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Moßmann ergänzt, dass die heutige Sitzung notwendig wurde, um die Anpassung der Satzung schnell in geltendes Recht umzusetzen, damit auch die angeschlossenen Samtgemeinden ihrerseits ihre Satzungen entsprechend anpassen und die notwendigen Schritte einleiten können. Er kündigt an, dass in der nächsten Woche ein Austausch mit allen Samtgemeinden stattfindet. Bezogen auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.2018, in der über das Thema bereits gesprochen wurde, erklärt er, dass er im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung noch ergänzen werde, wenn dies gewünscht werde.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Soldan, wie oft die Risikoanalyse durchgeführt wird, antwortet Herr Westphal, dass einmal eine Analyse durch einen sachverständigen Gutachter erfolgt. Die Landwirtschaftskammer führt ein Kataster über von Kartoffelkrebs betroffene Flächen. Diese Flächen werden mit einer Bannmeile von 300 m unter Quarantäne gestellt.

 

Beigeordnete Lotzechte wissen, wie lange eine Quarantäne dauern muss. Herr Westphal erklärt, dass die Kartoffelkrebssporen bis zu 40 Jahre im Boden überlebensfähig seien. Es käme aber immer auf den Einzelfall an. An Herrn Strehse gerichtet, fragt sie, ob denn auch eine Analyse im Abwasser auf der Kläranlage möglich sei. Dies wird verneint. Die Kläranlage sei End of the Pipe“. Selbst wenn man dort Sporen auffinden könnte, wüsste man noch nicht, woher diese Sporen kommen.

 

Herr Mitschke fragt, ob es auch Erkenntnisse zum Rübenwaschwasser gäbe. Herr Westphal verneint das und verweist auf die Zuständigkeiten des Bundesumweltministeriums, der Landwirtschaftskammer und des Pflanzenschutzamtes.

 


Beschluss:

Der Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend der als Anlage zur Vorlage beigefügten Änderungssatzung zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: -

  Enthaltungen: -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 08_Präsentation_Abwasserbeseitigungssatzung_20180629 (154 KB) PDF-Dokument (310 KB)