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Auszug - Anfrage "Sicherstellung des Grüngürtels-West als Landschaftsschutzgebiet" (Anfrage des Ratsherrn Ralf Gros vom 10.04.2018, eingegangen am 10.04.2018)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.05.2018    
Zeit: 17:03 - 20:36 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/7759/18 Anfrage "Sicherstellung des Grüngürtels-West als Landschaftsschutzgebiet" (Anfrage des Ratsherrn Ralf Gros vom 10.04.2018, eingegangen am 10.04.2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage des Ratsherrn Gros mithilfe der diesem TOP als Anlage beigefügten Präsentation.

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM beantragt Aussprache. Dieser wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Ratsherr GROS bedankt sich bei Frau Gundermann für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Er verstehe allerdings nicht, weshalb die seit 2016 zugesagte Voranbringung des Unterschutzstellens der Fläche beim Landkreis nicht erfolgt sei. Grundlagen dafür hätte es gegeben. Er fragt Frau Gundermann, welche neuen Erkenntnisse der aktuelle Landschaftsplan bringe, da es ihn verwundere, dass plötzlich Abstände von 200-300 Meter eingebracht würden, die nicht von den Beschlüssen aus 2014 und 2016 gedeckt seien.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erwidert, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises ein übergeordnetes Planungsinstrument darstelle, dem einige Informationen nicht zugrunde gelegen haben (u.a. städtische Biotoptypenkartierung, gesamtstädtisches Klimagutachten). Der städtische Landschaftsplan wiederum habe größere Detailschärfe und sei mehr grundstücksbezogen.

Sie wolle die Ergebnisse der Kartierung und des Klimagutachtens abwarten und dann eine Diskussion im Ausschuss führen, um festzustellen, ob eine Beantragung einer Prüfung, neue Flächen unter Schutz zu stellen, beim Landkreis erfolgen sollte.

Der von Herrn Gros genannte Abstand von 200 Metern sei in allen Planunterlagen eingezeichnet. In 2016 habe man sich im Rat darauf geeinigt, dass immer ein Abstand bestehen solle und die Stadt dahingehende Gespräche mit Reppenstedt führen solle. Das Ergebnis bestehe darin, dass Reppenstedt der Hansestadt 200 Meter ihres Gebiet freihalte, wenn sie dafür andere Entwicklungsmöglichkeiten erhalte. Durch diese Vereinbarung habe man eine Verbindung des Grünzuges wahren können. Die endgültige Flächenbilanz liege alles in allem bei Plus-Minus-Null, da andere Ausgleichsflächen gefunden worden seien.

 

Ratsherr AMRI warnt vor einer weiteren Einengung der Frischluftzufuhr für die Stadt.

Er fragt außerdem, ob eine Bebauung der Fläche nördlich des 3D-Campus ausgeschlossen werden könne, woraufhin Stadtbaurätin GUNDERMANN auf die Planungshoheit des Rates verweist. Die Verwaltung habe nicht die Absicht, einen Vorschlag in den Rat einzubringen.

 

Beigeordneter BLANCK ruft den gefassten Ratsbeschluss zum Grüngürtel West in Erinnerung und zitiert daraus die ersten beiden beschlossenen Sätze. Dies sei der Wille des Rates und sei, sofern nichts anderes beschlossen werde, von der Verwaltung umzusetzen.

 

Ratsherr MINKS erklärt, dass die SPD-Fraktion zu den Aussagen und Beschlüssen des Grüngürtels West stehe, die aktuellen Planungen allerdings als sehr wohl vereinbar mit dem Grüngürtel halte. In der Diskussion des Rates 2014 und 2016 sei es schwerpunktmäßig um die Durchgängigkeit des Grüngürtels gegangen. Dies könne nun durch die Vereinbarung mit Reppenstedt gesichert werden. Zudem sei ihm wichtig, dass der Grüngürtel nicht nur aus den gerade diskutierten 200 Metern bestehe, sondern eine sehr große Fläche enthalte, welche nicht nur durch Naturschutzgebiete o.ä., sondern auch durch Bebauungspläne und Verträge gesichert werden könne.

Er erinnert auch noch einmal daran, dass der Grüngürtel keine formelle Festlegung sei, sondern vielmehr ein informelles Instrument, das zeige, was zu schützen sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet zu bedenken, dass der Umgang mit den Nachbargemeinden ein Fingerspitzengefühl sowie Respekt und auch Zeit erfordere. Im vorliegenden Fall habe man es geschafft und die 200 Meter als Verhandlungsergebnis sichern können. Eventuell könne diese Fläche durch Ausgleichsflächen Reppenstedts noch vergrößert werden.

Er stehe zu den im Rat verabschiedeten Zielen, jedoch müsse man im Einzelfall schauen, mit welchen Planungsinstrumenten man diese erreicht. Insbesondere der Umgang mit anderen Kommunen, Eigenmern etc. sei maßgeblich für den Erfolg der Planung.

 

Beigeordnete SCHELLMANN stimmt Herrn Mädge zu, kritisiert jedoch das Vorgehen der Verwaltung. Durch den Artikel in der Landeszeitung Lüneburg sei es vielen Ratsmitgliedern so erschienen, dass die gemeinsam vereinbarten Ziele in den Hintergrund gerückt seien.

Sie lobt allerdings den vorsichtigen Umgang mit Reppenstedt. Eine Kooperation mit Nachbargemeinden sei unabdingbar, weshalb sie eine stärkere Einbindung dieser befürworte (s. Änderung gem. Protokoll der Ratssitzung vom 28.06.2018). 

 

Ratsherr MANZKE erklärt, dass die CDU-Fraktion die Pläne der Verwaltung unterstütze, sie jedoch in 2014 gegen den Beschluss gestimmt hätte. Dies sei nicht aus inhaltlichen Gründen geschehen, sondern da der Beschluss als zu populistisch und nicht präzise genug angesehen worden sei. Diese Meinung vertrete die Fraktion noch immer.

Zum Schluss bedankt er sich bei Frau Gundermann für die ausführliche Darstellung der Entwicklung seit 2015.

 


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Verwaltung (5433 KB)