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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Srugis sieht in der Betriebsabrechnung eine erfreuliche Entwicklung und weist
auf die Auflösung der Rücklage hin. Herr Stadtkämmerer Sauer erklärt, dass für
die Deponie eine Rücklage in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebildet wurde,
und zwar zur Absicherung für den Fall der Nachsorge. Auf Grund des neuen
Gutachtens kann aus heutiger Sicht die Rückstellung aufgelöst werden und in die
Gebührenbedarfsberechnung der kommenden 3 Jahre einbezogen werden. Der
Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, nimmt Stellung zur Rücklagenentnahme.
Ratsherr Reinecke hinterfragt, warum diese nicht kurzfristiger vorgesehen
wurde, um Ergebnisvorträge für die Zukunft gleichmäßiger zu gestalten. Herr
Becker vom Bereich Kämmerei/Betriebswirtschaft erläutert die Gründe für die Kalkulation
einer dreijährigen Gebühr. Herr Stadtkämmerer Sauer weist darauf hin, dass
keine rechtliche Festschreibung vorhanden ist. Fachbereichsleiter für Finanzen,
Herr Pieper, weist auf das Niedersächsische kommunale Abgabenrecht hin. Zur
Gebührenkonstanz ist als Ausgleich die Nivellierung des jahresbezogenen
Ergebnisses vorgenommen worden. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann,
bittet um Vorlage einer Vergleichsberechnung mit den zeitlich unterschiedlichen
Abfolgen der Inanspruchnahme der Rücklage. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die Betriebsabrechnung 2002 für die
Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für
2004 bis 2006 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen Abfallbeseitigungsgebühren
werden nicht geändert.“ (22, 31) |
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