Bürgerinformationssystem

Auszug - Abfallbeseitigung Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2006  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.11.2003    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0783/03 Abfallbeseitigung
Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2006
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Srugis sieht in der Betriebsabrechnung eine erfreuliche Entwicklung und weist auf die Auflösung der Rücklage hin. Herr Stadtkämmerer Sauer erklärt, dass für die Deponie eine Rücklage in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebildet wurde, und zwar zur Absicherung für den Fall der Nachsorge. Auf Grund des neuen Gutachtens kann aus heutiger Sicht die Rückstellung aufgelöst werden und in die Gebührenbedarfsberechnung der kommenden 3 Jahre einbezogen werden. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, nimmt Stellung zur Rücklagenentnahme. Ratsherr Reinecke hinterfragt, warum diese nicht kurzfristiger vorgesehen wurde, um Ergebnisvorträge für die Zukunft gleichmäßiger zu gestalten. Herr Becker vom Bereich Kämmerei/Betriebswirtschaft erläutert die Gründe für die Kalkulation einer dreijährigen Gebühr. Herr Stadtkämmerer Sauer weist darauf hin, dass keine rechtliche Festschreibung vorhanden ist. Fachbereichsleiter für Finanzen, Herr Pieper, weist auf das Niedersächsische kommunale Abgabenrecht hin. Zur Gebührenkonstanz ist als Ausgleich die Nivellierung des jahresbezogenen Ergebnisses vorgenommen worden. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, bittet um Vorlage einer Vergleichsberechnung mit den zeitlich unterschiedlichen Abfolgen der Inanspruchnahme der Rücklage.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2006 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen Abfall­beseitigungsgebühren werden nicht geändert.“

 

(22, 31)