Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Herrn Manzke gemäß § 43 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.
Ratsherr MENCKE verliest die gemeinsam von der CDU-Fraktion verfasste Erklärung hinsichtlich des Ausscheidens von Niels Webersinn aus dem Rat. Beschluss:
Der Rat nimmt von der Pflichtenbelehrung des neuen Ratsherrn Eberhard Manzke durch Oberbürgermeister Mädge Kenntnis.
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