Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Ratsvorsitzender von Nordheim belehrt Herrn Manzke gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Manzke ausgehändigt worden.
Ratsvorsitzender von Nordheim verpflichtet Herrn Manzke gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:12,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag:
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