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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Widmung: Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Wege werden gem. § 6 NStrG gewidmet: Der Radweg am Lösegraben Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 89/2 tlw. Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sowie für den für die Gewässerunterhaltung notwendigen Verkehr beschränkt.
Der Verbindungsweg von der Schnellenberger Allee bis William-Watt-StraßeGemarkung Lüneburg, Flur 8, Flurstücke 33/19, 33/20, 23/71, 9/186 Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Der Radweg durch den Clamartpark Von der Haagestraße bis zur FriedensstraßeGemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstück 3/13 tlw. Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Einziehung: Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaige Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.
PirolwegGemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 3/10 tlw.
Am WerderGemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 237/27 tlw.
(06, FB 7) Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:36 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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