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Auszug - Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018    
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/7459/17 Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Richter, Angelika   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung:

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Wege werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

Der Radweg am Lösegraben Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 89/2 tlw.

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußnger und Radfahrer sowie für den für die Gewässerunterhaltung notwendigen Verkehr beschränkt.

 

Der Verbindungsweg von der

Schnellenberger Allee bis William-Watt-StraßeGemarkung Lüneburg, Flur 8, Flurstücke 33/19, 33/20, 23/71, 9/186

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußnger und Radfahrer beschränkt.

 

Der Radweg durch den Clamartpark

Von der Haagestraße bis zur FriedensstraßeGemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstück 3/13 tlw.

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußnger und Radfahrer beschränkt.

 

Einziehung:

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen.  Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaige Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeumt wurden.

 

PirolwegGemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 3/10 tlw.

 

Am WerderGemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 237/27 tlw.

 

(06, FB 7)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:36

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0