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Beratungsinhalt:
Ratsherr MEYN nimmt Bezug auf die Haushaltsdebatte in der Sitzung des Rates am 21.12.2017, in der Herr Blanck den Verkauf städtischer Beteiligungen mit dem Ziel des Schuldenabbaus gefordert habe. Diese Forderung sei aus Sicht der SPD-Fraktion unsozial, ökonomisch unausgegoren und politisch nicht geboten. Am Beispiel der LüWoBau, welche kommunale Daseinsvorsorge betreibe, legt er die Nachteile einer Privatisierung dar. Die jährlichen Dividendenzahlungen an die neuen Gesellschafter würden nicht nur zu Lasten der Mieter sondern auch der Mitarbeiter gehen. Ein Verkauf von Anteilen schwäche das Eigenkapital und führe zu weniger Neubau im Segment des bezahlbaren Wohnraumes. Eine Entlastung des aktuell angespannten Wohnungsmarktes sei so nicht zu erwarten. Er befürwortet den Weg des Oberbürgermeisters, der sich in der Vergangenheit gegen eine Privatisierung von städtischen Beteiligungen ausgesprochen habe. Er zitiert hier einen Artikel aus Dresden, in dem ähnliches geschehen sei. Der Argumentation Herrn Blancks, der in seiner Haushaltsrede geraten habe, zu verkaufen, solange es noch Gewinn bringe, entgegnet er, dass laut Prognosen die Hansestadt keinesfalls verkaufen, sondern vielmehr hinzukaufen sollte, da die Wohnungspreise stiegen. Politisch müsse gemeinsam darauf hingewirkt werden, städtische Umlagen zu reduzieren, sowie den Bund und das Land stärker auf ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen hinzuweisen. Ziel müsse es sein, ohne Substanzverlust sukzessiv den Haushalt zu konsolidieren. Einige Beteiligungen trügen durch ihre Ausschüttung dazu bei. Erlöse aus Verkäufen stellen hingegen Einmaleffekte dar und seien nicht nachhaltig.
Beigeordneter BLANCK kritisiert, dass der Antrag viel Spielraum für die Fragen, für wen, wie und für wie lange das Verkaufsverbot gelten solle, lasse und sich eher nach einem Denkverbot anhöre. Er habe auch nie gefordert die PKL, das Krankenhaus o.ä. zu verkaufen. Dies wolle weder er noch seine Fraktion. Es müsse lediglich erlaubt sein darüber nachzudenken, sich von teilweise nicht zwingend benötigten Beteiligungen zu trennen. Als möglichen seriösen Käufer käme für ihn der Landkreis in Betracht, da dieser, im Gegensatz zur Hansestadt, durchaus Geld besäße, mit dem wiederum die städtischen Schulden und Kassenkredite getilgt und die Kassenkreditlinie abgesenkt werden könnten. Ein weiterer Grund, welcher für den Landkreis spräche, seien die Synergieeffekte, die aus einer Zusammenlegung der städtischen Wohnungsgesellschaft mit der kreisangehörigen Siedlungsgesellschaft, welche dieser gegründet habe, entstünden. Er bittet Stadtrat Moßmann zu prüfen, welche Bindung solch ein Antrag habe und welche Rechtsfolge daraus entstünde, sollte er wie beantragt beschlossen werden.
Beigeordnete SCHELLMANN widerspricht bezüglich der Sinnhaftigkeit des Antrages sowohl Herrn Blanck als auch dem Antragssteller, Herrn Salewski. Die Entschuldung der Stadt müsse durch konkrete Taten untermauert werden. Solche Überlegungen dürften auch vor dem Verkauf städtischer Beteiligungen nicht grundsätzlich Halt machen. Städtische Beteiligungen, die unmittelbar der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzurechnen seien, sollten zwar eher ausgeklammert werden, die Unterstellung jedoch, dass städtische Beteiligungen immer wichtige Bestandteile der Daseinsvorsorge seien und deshalb grundsätzlich nicht veräußert werden dürften, sei falsch. Sowohl Herrn Blancks Rechnung bezüglich der LüWoBau als auch Herrn Salewskis Aussage, dass Einmalerlöse keine längerfristigen Auswirkungen auf die Bilanz hätten, widerspricht sie. Die FDP-Fraktion sei daher gegen den Antrag.
Beigeordneter RUNKEL erklärt, dass er zwar ebenfalls nicht für eine vollkommende Privatisierung sei, der Antrag der SPD-Fraktion der AfD-Fraktion jedoch zu absolut sei, weshalb sie den Antrag ablehnen würde. Man wisse nicht, wie sich die Zukunft entwickle und sollte sich daher eine Flexibilität im Umgang mit städtischen Beteiligungen bewahren.
Ratsherr GROS widerspricht der Anschuldigung der SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei nicht an der Schaffung günstigen Wohnraumes interessiert. Eine Beteiligung des Landkreises an der LüWoBau habe nichts mit Privatisierung zu tun, sondern biete die Möglichkeit im Speckgürtel Lüneburgs neue Wohnungen zu schaffen. Dies wiederum führe zu einer Entlastung der bereits belasteten Gebiete Lüneburgs. Die Ausweisung neuer Baugebiete sei nicht die Lösung. Er bittet die SPD-Fraktion daher um Rücknahme ihres Antrages.
Beigeordneter PAULY unterstützt den Antrag, finde diesen jedoch nicht dezidiert genug. Für ihn würden die Bereiche Energie, Wasser und Nahverkehr in öffentliche Hand gehören, da sie zur Daseinsvorsorge zählen würden. Die Verwaltung fasse in ihrer Stellungnahme jedoch auch andere Beteiligungen unter den Antrag. Diese müsse man nicht mehr zwangsweise halten (z.B. Marketing-Gesellschaft). Ein Verkauf sei hier sinnvoller. Den Entschuldungsfetischismus des Beigeordneten Blanck teile er nicht. Verschuldung sei, sofern ihr öffentliches Wohl oder andere Werte entgegenstehen, nichts Schlechtes. Es gehe vielmehr darum, kluge Investitionen zu tätigen, die sich langfristig volkswirtschaftlich rechnen würden.
Ratsfrau VON HAAREN unterstützt die Aussagen Herrn Blancks, insbesondere die Möglichkeiten, welche sich durch eine Beteiligung des Landkreises an der LüWoBau für die Stadt ergeben würden. Kassenkredite müssten gesenkt werden, da die Zinsen wieder steigen würden. (s. Änderungen gem. Protokoll vom 15.03.2018) Ideen der SPD-Fraktion zum Umgang damit würden ihr bisher fehlen, weshalb sie eine offene Diskussion ohne Tabus fordere, welche erst im Wirtschaftsausschuss und dann im Rat erfolgen solle.
Ratsherr MORGENSTERN sei gegen den Antrag, da es erlaubt sein müsse, zu denken. Er finde es jedoch auch schwierig, Liquiditätskredite mit Eigenkapital zu tilgen. Bezüglich der Beteiligung des Landkreises an der LüWoBau sei hier nur die Gründung einer neuen Wohnungsbaugesellschaft ein gangbarer Weg. Als viel wichtigeres Thema mit dem Kreis sehe er jedoch die Kreisumlage. Hier wünsche er sich einen Beschluss des Rates, diesbezüglich neue Gespräche zu führen.
Beigeordneter SALEWSKI bezieht sich auf die angesprochene Beteiligung des Landkreises an der LüWoBau und empfiehlt dem Rat, Gespräche mit den Kreisfraktionen diesbezüglich zu führen. Des Weiteren unterstütze er Herrn Paulys Ansatz, zu unterscheiden, welche Beteiligung städtisch bleiben sollte und welche nicht. Anhand von Beispielen aus der Vergangenheit erläutert er, dass das Thema Verkauf von städtischen Beteiligungen nicht neu sei und dass überwiegend die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier Initiator gewesen sei. Die SPD-Fraktion wolle kein Denkverbot aussprechen, sehe jedoch den Verkauf, wie auch schon in den vergangenen Diskussionen vom Rat deutlich geworden sei, nicht als den richtigen Weg. Als weitere Argumentation zieht er ein Zitat aus einer Positionierung des Deutschen Städtetages heran, wonach der Auffassung, den Finanzproblemen mit Verkäufen von Vermögen zu begegnen, entschieden entgegenzutreten sei. Er sehe aktuell keinen Grund für einen Verkauf und appelliert daher für den Antrag und für ein Halten dieser Grundsatzposition.
Oberbürgermeister MÄDGE nimmt Stellung zum Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Teil der LüWoBau an den Landkreis zu verkaufen und hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Idee. Dies sei eine Milchmädchenrechnung, da die Frage der Finanzierung des Kaufpreises über Kredite erfolgen würde und der Kapitaldienst von der Stadt, aufgrund der Kreisumlage, zu 50 % mitfinanziert werden müsste. Das Gleiche gelte für das erforderliche Fremdkapital für den Wohnungsbau. Zudem sei die LüWoBau am Rande ihrer Kapazitäten. Weshalb solle der Landkreis hier Anteile erwerben, wenn er Personal und Kapital investieren müsse wie bei einer Kreissiedlungsgesellschaft? Er kritisiert zudem, dass der Rat zum einen Schuldenabbau fordere, jedoch gleichzeitig konsumtive Ausgaben erhöhe und Investitionen bremse. Ein anteiliger Verkauf der LüWoBau würde eine Schwächung bedeuten. Die kommunale Daseinsvorsorge sei seit den 90er Jahren mit dem Rat gemeinsam aufgebaut worden. Er appelliert an den Rat davon nicht abzuweichen, da die Gesellschaft Verlässlichkeit benötige, um investieren zu können und keine Marktspekulationen über Verkäufe. Am Ende zahlen die Mieter die Zeche über Mieterhöhungen.
Ratsherr AMRI beantragt den Schluss der Debatte. Diesem wird mehrheitlich zugestimmt.
Ratsherr GORALZCYK beantragt den Verweis des Antrages in den Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform verwiesen.
(01R)
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