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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsabrechnung 2016 - Gebührenbedarfsberechnung 2018 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.12.2017    
Zeit: 17:05 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7529/17 Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2016
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Die bestehende Friedhofkultur sse unbedingt gehalten werden, koste jedoch auch Geld. Um das Defizit zu verringern, sei daher von Seiten der Hansestadt der Öffentlichkeitsanteil an Grünflächen in 2016 bereits auf 25 % erhöht worden. Ein weiterer Personalabbau bei der Friedhofsbewirtschaftung sei nicht möglich.

Wenn allerdings weiter eine Quersubventionierung erfolge und das Defizit von 1.000.000 € überschritten werde, würden in 2020 die Steuern erhöht werden müssen.

Er erinnert außerdem an den Beschluss aus dem August 2017, mit dem eine sozialhilferechtliche Bestattung von 3.000 € pro Begräbnis bewilligt worden sei. Die dafür veranschlagten 225.000 € seien im o.g. Defizit nicht enthalten und würden bereits quersubventioniert.

 

Ratsherr MENKE lehnt einen Vergleich, wie er in der Anlage zur Vorlage mit anderen Städten gezogen werde, ab. Vielmehr müsse ein Vergleich mit den Nachbargemeinden erfolgen. Am Beispiel Adendorf und Samtgemeinde Ilmenau stellt er dar, dass die Kosten in der Hansestadt Lüneburg doppelt so hoch seien wie in den umliegenden Gemeinden. Er schlage daher vor, sich dort via Amtshilfeersuchen über deren Bewirtschaftung der Friedhöfe zu erkundigen.

Der soziale Aspekt dürfe nicht aus dem Auge verloren werden. Gräber müssten für jedermann bezahlbar bleiben. Statt Gebührenerhöhung sollte man über Einsparungsmaßnahmen nachdenken. Sein Vorschlag sei die Abschaffung der gärtnerischen Vorarbeiten, da diese sowieso nur auf dem Waldfriedhof betrieben werde.

Zudem schlage er vor, zunächst die Wirkung der neuen Satzung auf das Kaufverhalten der Bürger abzuwarten, da durch das Angebot neuer Grabarten mehr Attraktivität geschaffen werden würde. Dadurchrden die Einnahmen steigen und eine Erhöhung der Gebühren nne vermieden werden. Auch ein aktives Friedhofsmarketing sei wichtig, da  auch das den Verkaufrdere.

Ein Zitat von Herrn Salewski aus der Zeitung aufgreifend merkt er außerdem an, dass die Friedhofsgebühren nicht von Bestattern und Steinmetzen ausgehen würden, da sie keine Friedhofsträger seien. Sie als Kostentreiber zu nennen sei daher nicht gerechtfertigt.

 

Beigeordnete SCHELLMANN fasst die Entwicklung des Defizites der letzten Jahre zusammen und gesteht ein, dass eine Gebührenanhebung erfolgen müsse. Sie sei jedoch für eine Erhöhung in kürzeren Intervallen und nicht in einem großen Schritt von 10 %. Eine Kostendeckung sei mit 10 % zwar gesichert, man müsse sich jedoch auch mit dem Abbau des Defizites beschäftigen. Eine Erhöhung sei daher kein gangbarer Weg. Vielmehr könne es nicht sein, dass das von der Stadt bereitgestellte Flächenangebot mittlerweile weit größer sei als es der aktuellen und langfristig zu erwartenden Nachfrage entspräche. Die Kosten dafür dürften nicht auf die verbleibende Nachfrage umgelegt werden (s. Änderungen aus dem Protokoll vom 01.02.2018).

Ihr gehe es vor allem um die Menschen, die sich aktuell gerade noch alleine eine klassische Bestattung leisten könnten und weder zu den betuchten noch zu den bedürftigen Menschen zählenrden. Diese breite Masse gelte es zu unterstützen. Sie schlage daher vor, das Flächenangebot an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und die dadurch freiwerdende Fläche und die damit verbundenen Kosten unter einem anderen Gesichtspunkt einzuordnen (z.B. Parkanlage, Biotopfläche o.ä.).

 

Beigeordneter KOLLE appelliert an die Fraktionen den Ist-Zustand nicht aus den Augen zu verlieren. Die Vorschläge fände er gut, sehe sie für die aktuelle Situation jedoch nicht als hilfreich an, da deren Wirkung erst viel später eintrete. Auch der Vergleich mit anderen Kommunen sei unpassend. Er könne die Argumentation daher nicht nachvollziehen und um eine Steuererhöhung zu verhindern, bitte er um Zustimmung des Beschlussvorschlages.

 

Ratsherr GROS schlage die Erstellung eines Konzeptesr die veränderten Bedürfnisse an die Begräbnisse vor. Auch er sei gegen eine Erhöhung der Gebühren und für Einsparungen. Den Vorschlägen der Fraktionen wolle er Zeit geben, um zu wirken. Er beantragt den Verweis in den Umwelt- und Grünflächenausschuss.

 

Beigeordneter PAULY betont, dass es für keinen Bürger eine soziale Frage sein darf, ob er sich ein Vollgrab leisten könne. Dies sei für viele Familien schon heute schwierig. Es sei daher höchst problematisch die Gebühren weiter zu erhöhen. Sein Vorschlag sei daher die, wie auch in anderen Städten bereits erfolgt, Erhöhung des Öffentlichkeitsanteils an Grünflächen.

 

Ratsherr MINKS erklärt, dass es auch um die Liquidität gehe. Durch die Erhöhung des Öffentlichkeitsanteils werde diese nicht verbessert, sondern lediglich das rechnerische Ergebnis verschönert. Mittelbar gefährde man dadurch zudem die Änderungsanträge zum Haushalt, da ohne Geld die Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Bezüglich des Vorschlags von Frau Schellmann sehe er die etappenweise Anhebung als nicht ausreichend.

 

Oberbürgermeister MÄDGE nimmt Stellung zu den Redebeiträgen der Fraktionen. Er habe kein Problem mit der Erhöhung des Öffentlichkeitsanteils an Grünflächen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese nicht gepflegt werden müssten, da ansonsten die dafür anfallenden Kosten zusätzlich anfallen rden.

Bezüglich des Antrages des Ratsherrn Gros schlägt er vor, die Gebühren bis zum 25.04.2018 unverändert zu lassen und bis dahin im Fachausschuss die angesprochenen Themen vorzuberaten. Die Betriebskostenabrechnung 2016 sollte trotzdem zur Kenntnis genommen werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung der Ratsfrau Amri-Henkel folgenden Beschluss:

 

  1. Der Beschluss über eine Gebührenerhöhung wird in die Ratssitzung im April 2018 vertagt.

 

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten wird beauftragt, sich bis Ende März 2018 mit den Standards/Strukturen der Friedhöfe zu befassen.

 

  1. Die Betriebsabrechnung 2016r die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Gebühren und die Entgelte für das Friedhofs- und Bestattungswesen bleiben unverändert.

 

(22, 74)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen: 1