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Auszug - 1. Änderung der Richtlinien 51-04 der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 2. Änderung der Richtlinien 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 33
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.12.2017    
Zeit: 17:05 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7468/17 1. Änderung der Richtlinien 51-04 der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 2. Änderung der Richtlinien 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei vier Gegenstimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe (51-05) und die 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilhabe an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung (51-04) tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat, beauftragt der Jugendhilfeausschuss  die Verwaltung, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendring  zu schließen.

 

(52)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 4

  Enthaltungen: 0