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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsabrechnung 2016 - Gebührenbedarfsberechnung 2018 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 24
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 13.12.2017    
Zeit: 16:04 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: e.novum
Ort: Munstermannskamp 1, 21335 Lüneburg
VO/7529/17 Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2016
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Schmidt fragt, ob Vergleichswerte zu den Friedhofsgebühren anderer Städte vorliegen. Weiterhin sagt sie, dass die Friedhofssatzung momentan überarbeitet wird und das Ergebnis eventuell Einfluss auf diese Entscheidung hat. Zudem sind Kosten für eine Erdbestattung schon jetzt sehr hoch.

 

Herr Sporleder sagt, dass sich ein Vergleich mit anderen Städten sehr schwierig gestaltet. Unabhängig von der Bestattungsart müssen die jeweiligen Kosten umgelegt werden. Ziel ist es, Kostendeckung zu erreichen. Eine geringere Anzahl an Bestattungen aufgrund der Gebühren konnte bisher nicht verzeichnet werden.

 

Ratsfrau Schmidt sagt, dass Friedfe als öffentliche Grünanlage gesehen werden sollten und fragt, ob zwangsläufig eine Kostendeckung erreicht werden muss.

 

Herr Rainer Müller, Fachbereichsleiter Finanzen, sagt, dass keine weiteren Einsparpotentiale vorhanden sind und ein angemessener öffentlicher Anteil an den Friedhofskosten berechnet wird.

 

Beigeordneter Pauly sagt, dass sich die Trauerkultur im Wandel befindet und die Gebührenerhöhung nicht nachvollziehbar ist, wenn immer weniger Bestattungen auf Friedhöfen stattfinden. Der Anteil der öffentlichen Flächen sollte erhöht werden. Die Haushaltslage ist gut und die Mittel sollten entsprechend zur Verfügung gestellt werden, anstatt die Gebühren zu erhöhen. 

 

Beigeordneter Salewski sagt, dass der öffentliche Anteil in den letzten Jahren bereits erhöht wurde und die hohen Kosten für eine Beisetzung maßgeblich durch weitere Positionen, wie beispielsweise den Grabstein, Blumenschmuck und das Bestattungsunternehmen zustande kommen.

 

Ratsfrau Dr. von Haaren regt an, dass die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe zur Friedhofssatzung abgewartet werden sollten, da die Auswirkungen noch nicht absehbar sind.

 

Herr Sporleder sagt, dass der öffentliche Anteil zum 01.01.2016 bereits von 20% auf 25% erhöht wurde.

 

Erste Stadträtin Lukoschek sagt, dass eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um 10% zwar hoch klingt, eine Erhöhung zum tatsächlichen Ausgleich der Kosten jedoch viel höher ausfallen würde.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg bei 6 Gegenstimmen und 3 Ja-Stimmen des Ratsherrn Neubert, des Beigeordneten Salewski und des Ratsherrn Meyer folgenden Beschluss abzulehnen:

 

Die Betriebsabrechnung 2016r die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 inklusive der Gebühren- und Entgeltanpassung um rd. +10,0 % wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 6 dargestellte Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zu gestimmt.

 

Der in der Anlage 7 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 wird zugestimmt

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen:6

  Enthaltungen: 0