Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Sporleder erklärt kurz die Rahmenbedingungen der Gebührenkalkulation. Das Volumen und die Reinigungsklassen sind gleichbleibend. Das Allgemeininteresse der Hansestadt Lüneburg an der Straßenreinigung wurde durch eine gesetzliche Änderung auf 25% festgelegt. Zuvor wurde dieses mit 22% berechnet. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:
Die Betriebsabrechung 2016 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 0 |
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