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Beratungsinhalt:
Herr Oliver Schmitz, Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR (GfA), erläutert die vorgelegte Gebührenkalkulation. Die vorhandenen Kostensteigerungen konnten in der Vergangenheit durch die Gebühren ausgeglichen werden, so dass eine Gebührenerhöhung nicht notwendig war. In den Jahren 2012 und 2013 konnte sogar eine Senkung der Gebühren vorgenommen werden. Es ergibt sich für die Jahre 2014-2017 jedoch eine leichte Unterdeckung. Um die nun angestrebte Gebührenerhöhung in Höhe von 7,4% darzustellen, wird auf die Beispielrechnungen in der Anlage verwiesen. Dort ist am Beispiel eines 2-Personenhaushalts ohne Behälterservice erkennbar, dass die Gebührenerhöhung lediglich eine Steigerung von 4,90 €, sprich 2,45 € pro Person und Jahr bedeutet. Die Grundgebühr wurde um 0,10 € angepasst, da für die quartalsweise Abbuchung eine durch vier teilbare Summe entstehen muss. Zu dem in der Landeszeitung Lüneburg am 14.11.17 erschienenen Artikel gab es diverse Nachfragen, weil dort für einen 5-Personenhaushalt ein Volumen von 100 Litern Restmüll genannt ist. Eine 100-Liter-Tonne existiert zwar nicht, es gibt aber Haushalte, die eine 40-Liter-Tonne und eine 60-Liter-Tonne bestellen. Zudem wurde dies nicht auf Grundlage der vorhandenen Behälter, sondern anhand des durchschnittlich entstehenden Abfallvolumens pro Person berechnet.
Im Anschluss werden die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg bei einer Enthaltung des Ratsherrn Gaberle:
Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 07.11.2017 einstimmig gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2016 und der Gebührenbedarfsberechnung 2018 inklusive der Gebührenanpassung von rd. 7,4 % im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
Der im Anhang dargestellten Satzungsänderung zur 8. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.12.2012 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 1 |
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