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Auszug - Umstrukturierungsmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.10.2003    
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0765/03 Umstrukturierungsmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gruppenstärke in städt. Kitas zur Beratung über konzeptionelle Fragen vom Überbürgermeister eine Arbeitsgruppe “Kita-Standards” ins Leben gerufen wurde.

Diese Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der Verwaltung wurden im Auftrage der AG die in der Vorlage näher dargestellten Umstrukturierungsvorschläge für die städtischen Kitas entwickelt.

 

Herr Kirch führt ergänzend aus, dass die Arbeitsgruppe vor die Aufgabe gestellt wurde, unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Standards in den städtischen Kindertagesstätten Kosteneinsparungen zu erzielen. Seitens der Verwaltung wurden 5 Maßnahmen erarbeitet, welche sich kurz- bzw. mittelfristig realisieren lassen.

§         Als Kernpunkt ist hierbei die Flexibilisierung der Kinderbetreuung (Punkt 1) anzusehen. Momentan wird in allen Kindertagesstätten die Kinderbetreuung zu festen Zeiten (einheitlicher Beginn und Beendigung der Betreuung) mit der Möglichkeit, sog. Früh- und/oder Spätdienste in Anspruch zu nehmen, durchgeführt.

Das zeitversetzte Betreuungsmodell ermöglicht durch zeitversetzte Betreuungen der Kinder in den Gruppen einer Einrichtung eine bedarfsorientierte Dienstleistung für die Eltern.

Zusätzlich können hierdurch 2 Mitarbeiterstunden eingespart werden (Beispiel mit 3 Vormittagsgruppen einer Einrichtung siehe Anlage). Jenes Beispiel lässt sich auch auf ¾- und Ganztagsgruppen anwenden.

Das Arbeitszeitmodell führt zu einer Personalkostenreduzierung, insbesondere im Bereich der Früh- und Spätdienste.

Um ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen, wird eine Abfrage bei den Eltern erfolgen, welche Art der Betreuung gewünscht wird.

§         Eine schwerpunktmäßige Konzentrierung von Angeboten zweier sich in unmittelbarer örtlicher Nähe befindlichen Einrichtungen setzt Synergieeffekte frei. So wäre z.B. eine gemeinsame Küchennutzung denkbar.

§         Die gegenwärtige Hortgruppenbetreuung ist in den Vormittagsstunden infolge der bestehenden Ganztagsschulen bzw. verläßlichen Grundschulen nicht mehr als erforderlich anzusehen (Ausnahme: Schulferien, hier ist das Vorhalten einer ganztägigen Hortbetreuung weiterhin als erforderlich anzusehen).

§         Die Einführung von Arbeitszeitmodellen für das Kindertagesstättenpersonal durch Arbeitszeitkonten, pp. ermöglicht einen flexibleren Personaleinsatz bei Krankheits- und Urlaubsvertretung.

§         Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kita-Anmeldungen führt zu einer Arbeitserleichterung auf Seiten der Verwaltung (Stichwort : “kurze Wege”). Für Eltern mit Kindern im Kita-Alter hätte dies den Vorteil, bei einem Informationsbedarf nur eine Anlaufstelle zu haben. Für das pädagogische Personal ergibt sich eine Entlastung von administrativen Tätigkeiten.

 

Frau Kunze fragt an, warum die zu erwartenden Einsparungen in Höhe von 200.000,-- € nicht für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze oder Verbesserungsmaßnahmen in den Einrichtungen zweckgebunden verwandt werden.

Herr Koch erläutert hierzu, dass die Haushaltslage der Stadt Lüneburg dies nicht zulasse. Man baue aber ohnehin das Angebot bedarfsgerecht aus, wie zuletzt für Häcklingen. Für 3 - 6jährige besteht hierzu auch eine gesetzliche Verpflichtung.

 

Frau Holste gibt zu bedenken, dass weiterhin eine Randzeitenbetreuung erforderlich sein wird, um auch zukünftig eine Halbtagsbeschäftigung von Müttern zu ermöglichen.

Eine zentrale Platzvergabestelle wird von ihr ohne die Beteiligung der freien Träger, welche nahezu die Hälfte aller Kita-Plätze im Bereich der Stadt Lüneburg vorhalten, nicht als sinnvoll angesehen.

Herr Kirch führt an, dass es nach dem Betreuungsmodell auch weiterhin Randzeitenbetreuungen geben wird, allerdings in abgespeckter Form.

Die zentrale Anlaufstelle soll als erste Stelle für Eltern dienen, Informationen über die Kindertagesstätten zu erhalten. Eine Beratung in den Kitas selber, z. B über das jeweilige pädagogische Profil, wird daneben möglich bleiben. Denkbar wäre es, nach einer entsprechenden Anlaufphase die Kita-Plätze freier Träger miteinzubeziehen.

 

Laut Herrn Nowak wird die erhoffte Einsparung zu Lasten der Kinder gehen. In den nächsten Jahren wird sich die Geburtenrate erhöhen; hierauf müsse mit einem entsprechenden Angebot reagiert werden.

Herr Kirch führt an, dass bis zum Jahre 2005 die Kinderzahl ansteigt; ab 2006 ist ein rückläufiger Trend prognostiziert. Jene Schwankungen werden im Rahmen des Kindertagesstättenbedarfsplanes berücksichtigt.

 

Herr Soldan befürchtet, dass die zentrale Anlaufstelle nicht zu der erwarteten Entlastung in den Kitas führen wird; die Eltern werden auch zukünftig die ausgewählte Einrichtung besuchen.

 

Frau Siedenburg verspricht sich von den ersten 4 Punkten der Vorlage die aufgezeigten Ergebnisse; bezugnehmend zu der zentralen Anlaufstelle meint sie, dass die bestehende pädagogische Beratung weiterhin in den Kindertagesstätten verbleiben sollte, da nur in den Einrichtungen das hierfür erforderliche Wissen verfügbar ist.

 

Herr Brack bemerkt, dass der Elternrat gemeinsam mit den Eltern die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle noch besprechen müsste.

 

Frau Thielbörger spricht sich für eine Anlaufstelle aus, da eine zentrale Stelle eine möglichst wohnortnahe Kita-Anmeldung am ehesten steuern könnte.

Herr Kirch betont auf Nachfrage, dass es nicht Aufgabe einer zentralen Stelle sein wird, analog der bestehenden Schulgrenzen die Zuweisung eines Kita-Platzes vorzunehmen.

 

Frau Dr. Spallek schließt sich den Äußerungen der Vorredner an und betont, dass die Kita-Platzvergabe von einer pädagogischen Kraft ausgeführt werden sollte, so dass die Aufgabe in den Einrichtungen verbleiben sollte.

 

Herr Koch führt aus, dass eine zentrale Anlaufstelle eine bessere und frühere Übersicht über die Anmeldungen und damit den Bedarf an Kita-Plätzen bietet.

Der Wunsch nach einer derartigen Stelle sei von betroffenen Eltern an den Oberbürgermeister herangetragen worden.

 

Herr Brack widerspricht; jedenfalls sei dieser Wunsch nicht vom Stadtelternrat vorgebracht worden; ein vor kurzem erschienener Zeitungsartikel hierüber habe vielmehr zu erbosten Anrufen von Eltern beim Elternratsvorsitzenden geführt.

 

Nach einer lebhaften Diskussion beschließen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, Punkt 5 der Vorlage “zentrale Anlaufstelle” von einer Beschlussfassung auszunehmen, da die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle vom Ausschuss derzeit mehrheitlich nicht gesehen werde. Auf die Thematik soll nach internen Beratungen im Stadtelternrat bzw. den einzelnen Kitas wieder zurückgekommen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept, Punkt 1 bis 4, zu den organisatorischen und strukturellen Veränderungen in den städtischen Kitas zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Zu gegebener Zeit ist dem JHA über den Sachstand und die Auswirkungen zu berichten.

 

Eine Beschlussfassung über lfd. Ziffer 5 (zentrale Anlaufstelle) wird zurückgestellt.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP4 -Umstrukturierung Kitas (41 KB) PDF-Dokument (40 KB)