Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Koch
erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gruppenstärke in
städt. Kitas zur Beratung über konzeptionelle Fragen vom Überbürgermeister eine
Arbeitsgruppe “Kita-Standards” ins Leben gerufen wurde. Diese
Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der
Verwaltung wurden im Auftrage der AG die in der Vorlage näher dargestellten
Umstrukturierungsvorschläge für die städtischen Kitas entwickelt. Herr Kirch
führt ergänzend aus, dass die Arbeitsgruppe vor die Aufgabe gestellt wurde,
unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Standards in den städtischen
Kindertagesstätten Kosteneinsparungen zu erzielen. Seitens der Verwaltung
wurden 5 Maßnahmen erarbeitet, welche sich kurz- bzw. mittelfristig
realisieren lassen. §
Als Kernpunkt ist hierbei die Flexibilisierung der
Kinderbetreuung (Punkt 1) anzusehen. Momentan wird in allen Kindertagesstätten
die Kinderbetreuung zu festen Zeiten (einheitlicher Beginn und Beendigung der
Betreuung) mit der Möglichkeit, sog. Früh- und/oder Spätdienste in Anspruch zu
nehmen, durchgeführt. Das zeitversetzte Betreuungsmodell ermöglicht durch zeitversetzte Betreuungen der Kinder in den Gruppen einer Einrichtung eine bedarfsorientierte Dienstleistung für die Eltern. Zusätzlich
können hierdurch 2 Mitarbeiterstunden eingespart werden (Beispiel mit 3
Vormittagsgruppen einer Einrichtung siehe Anlage). Jenes Beispiel lässt sich
auch auf ¾- und Ganztagsgruppen anwenden. Das
Arbeitszeitmodell führt zu einer Personalkostenreduzierung, insbesondere im
Bereich der Früh- und Spätdienste. Um
ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen, wird eine Abfrage bei den Eltern
erfolgen, welche Art der Betreuung gewünscht wird. §
Eine schwerpunktmäßige Konzentrierung von Angeboten
zweier sich in unmittelbarer örtlicher Nähe befindlichen Einrichtungen setzt
Synergieeffekte frei. So wäre z.B. eine gemeinsame Küchennutzung denkbar. §
Die gegenwärtige Hortgruppenbetreuung ist in den
Vormittagsstunden infolge der bestehenden Ganztagsschulen bzw. verläßlichen
Grundschulen nicht mehr als erforderlich anzusehen (Ausnahme: Schulferien, hier
ist das Vorhalten einer ganztägigen Hortbetreuung weiterhin als erforderlich
anzusehen). §
Die Einführung von Arbeitszeitmodellen für das
Kindertagesstättenpersonal durch Arbeitszeitkonten, pp. ermöglicht einen
flexibleren Personaleinsatz bei Krankheits- und Urlaubsvertretung. §
Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für
Kita-Anmeldungen führt zu einer Arbeitserleichterung auf Seiten der Verwaltung
(Stichwort : “kurze Wege”). Für Eltern mit Kindern im Kita-Alter hätte dies den
Vorteil, bei einem Informationsbedarf nur eine Anlaufstelle zu haben. Für das
pädagogische Personal ergibt sich eine Entlastung von administrativen
Tätigkeiten. Frau Kunze
fragt an, warum die zu erwartenden Einsparungen in Höhe von 200.000,-- € nicht
für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze oder Verbesserungsmaßnahmen in den
Einrichtungen zweckgebunden verwandt werden. Herr Koch
erläutert hierzu, dass die Haushaltslage der Stadt Lüneburg dies nicht zulasse.
Man baue aber ohnehin das Angebot bedarfsgerecht aus, wie zuletzt für
Häcklingen. Für 3 - 6jährige besteht hierzu auch eine gesetzliche Verpflichtung. Frau Holste
gibt zu bedenken, dass weiterhin eine Randzeitenbetreuung erforderlich sein
wird, um auch zukünftig eine Halbtagsbeschäftigung von Müttern zu ermöglichen. Eine zentrale
Platzvergabestelle wird von ihr ohne die Beteiligung der freien Träger, welche
nahezu die Hälfte aller Kita-Plätze im Bereich der Stadt Lüneburg vorhalten,
nicht als sinnvoll angesehen. Herr Kirch führt
an, dass es nach dem Betreuungsmodell auch weiterhin Randzeitenbetreuungen
geben wird, allerdings in abgespeckter Form. Die zentrale
Anlaufstelle soll als erste Stelle für Eltern dienen, Informationen über die
Kindertagesstätten zu erhalten. Eine Beratung in den Kitas selber, z. B über
das jeweilige pädagogische Profil, wird daneben möglich bleiben. Denkbar wäre
es, nach einer entsprechenden Anlaufphase die Kita-Plätze freier Träger
miteinzubeziehen. Laut Herrn
Nowak wird die erhoffte Einsparung zu Lasten der Kinder gehen. In den nächsten
Jahren wird sich die Geburtenrate erhöhen; hierauf müsse mit einem
entsprechenden Angebot reagiert werden. Herr Kirch
führt an, dass bis zum Jahre 2005 die Kinderzahl ansteigt; ab 2006 ist ein
rückläufiger Trend prognostiziert. Jene Schwankungen werden im Rahmen des
Kindertagesstättenbedarfsplanes berücksichtigt. Herr Soldan
befürchtet, dass die zentrale Anlaufstelle nicht zu der erwarteten Entlastung
in den Kitas führen wird; die Eltern werden auch zukünftig die ausgewählte
Einrichtung besuchen. Frau
Siedenburg verspricht sich von den ersten 4 Punkten der Vorlage die
aufgezeigten Ergebnisse; bezugnehmend zu der zentralen Anlaufstelle meint sie,
dass die bestehende pädagogische Beratung weiterhin in den Kindertagesstätten
verbleiben sollte, da nur in den Einrichtungen das hierfür erforderliche Wissen
verfügbar ist. Herr Brack
bemerkt, dass der Elternrat gemeinsam mit den Eltern die Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle noch besprechen müsste. Frau
Thielbörger spricht sich für eine Anlaufstelle aus, da eine zentrale Stelle
eine möglichst wohnortnahe Kita-Anmeldung am ehesten steuern könnte. Herr Kirch
betont auf Nachfrage, dass es nicht Aufgabe einer zentralen Stelle sein wird,
analog der bestehenden Schulgrenzen die Zuweisung eines Kita-Platzes
vorzunehmen. Frau Dr.
Spallek schließt sich den Äußerungen der Vorredner an und betont, dass die
Kita-Platzvergabe von einer pädagogischen Kraft ausgeführt werden sollte, so
dass die Aufgabe in den Einrichtungen verbleiben sollte. Herr Koch
führt aus, dass eine zentrale Anlaufstelle eine bessere und frühere Übersicht
über die Anmeldungen und damit den Bedarf an Kita-Plätzen bietet. Der Wunsch
nach einer derartigen Stelle sei von betroffenen Eltern an den
Oberbürgermeister herangetragen worden. Herr Brack
widerspricht; jedenfalls sei dieser Wunsch nicht vom Stadtelternrat vorgebracht
worden; ein vor kurzem erschienener Zeitungsartikel hierüber habe vielmehr zu
erbosten Anrufen von Eltern beim Elternratsvorsitzenden geführt. Nach einer
lebhaften Diskussion beschließen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,
Punkt 5 der Vorlage “zentrale Anlaufstelle” von einer Beschlussfassung
auszunehmen, da die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle vom Ausschuss
derzeit mehrheitlich nicht gesehen werde. Auf die Thematik soll nach internen
Beratungen im Stadtelternrat bzw. den einzelnen Kitas wieder zurückgekommen
werden. Beschluss: Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung
vorgeschlagene Konzept, Punkt 1 bis 4, zu den organisatorischen und
strukturellen Veränderungen in den städtischen Kitas zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Zu gegebener
Zeit ist dem JHA über den Sachstand und die Auswirkungen zu berichten. Eine Beschlussfassung über lfd. Ziffer
5 (zentrale Anlaufstelle) wird zurückgestellt.
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