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Sachverhalt: Die aufgrund der Beschlüsse aus dem Mai 2003 in
Verwaltungsausschuss und Rat konzipierte Arbeitsgruppe "Kita-Standards-Teil
A" hat in der Sitzung am 07.10.03 die Arbeit an kurzfristigen und
strategischen Regelungen zur Haushaltsverbesserung in den städtischen
Kindertagesstätten abgeschlossen Die Arbeitsgruppe selbst will sich im
folgenden Teil B -wie beabsichtigt- sehr intensiv in der künftigen Arbeit mit
längerfristigen und generellen Konzeptionsveränderungen und pädagogischen
Qualitätsverbesserungen in den Kitas (auch unter Einbeziehung der Freien Kitas)
unter wissenschaftlicher Begleitung befassen. Hingegen sollen Maßnahmen, die
kurz- bzw. mittelfristig zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses im
Haushalt der Stadt Lüneburg führen, direkt in den politischen
Entscheidungsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt werden. Von der Verwaltung wird daher das folgende Konzept zur
mittelfristigen Ergebnisverbesserung durch organisatorische und strukturelle
Maßnahmen vorgeschlagen: 1.
Einführung
von zeitversetzten Betreuungsmodellen innerhalb einer Kita für Gruppen
mit gleichem (oder ähnlichen) Betreuungsumfängen. 2.
Schwerpunktmäßige
Konzentrierung von zeitmäßig gleichen (oder ähnlichen) Angeboten bei
örtlich benachbarten Kitas. 3.
Zeitliche
Reduzierung der Hortgruppenbetreuung infolge der flächendeckenden
schulischen Versorgung durch Verlässliche Grundschulen bzw. Ganztagsschulen. 4.
Einführung
von Arbeitszeitmodellen (Zeitkonten, Zeitkorridoren usw.) für
MitarbeiterInnen in Kitas oder Gruppen mit im Verlauf des Jahres
unterschiedlichem Betreuungsaufwand (z. B. Horten). 5.
Einrichtung
einer Zentralen Platzvergabe-Stelle zur Entlastung des pädagogischen
Personals von administrativen Arbeiten ab dem Kita-Jahr 2004. Dies dient auch
zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Aufnahmeverfahrens. Als Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen sind zu
erwarten: Zu 1) Deutliche Reduzierung der höchst defizitären
Randzeitenbetreuung in einem Umfang von bis zu 90 Wochenstunden bei
vollständiger Umsetzung. Zu 2 Synergieeffekte bei gemeinsamer Nutzung vorhandener
Ressourcen, Wegfall separater/individueller Vertretungsregelungen bei
kurzfristigen Ausfällen, Wegfall von Versorgungseinrichtungen bei Konzentration
einer Einrichtung auf alleinige Halbtagsbetreuung (z. B. Mittagsverpflegung
Marienplatz), Energiekosteneinsparung bei Wegfall der Nachmittagsnutzung. Bei rückläufigen Kinderzahlen -
voraussichtlich ab dem Kita-Jahr 2006/7 - und mit evtl. Ausnahmegenehmigung des
Nds. Landesjugendamtes Einrichtung einer gemeinsamen Leitung für unmittelbar
benachbarte Einrichtungen. Zu 3) Reduzierung der Betreuungszeiten durch Wegfall des
Vormittagsdienstes infolge der VGS-Betreuung (Ganztagsbetreuung lediglich
während der Schulferien notwendig); Wegfall des Bedarfs für mindestens eine Hortgruppe in der
Kita Kaltenmoor durch Umwandlung der Anne-Frank-Schule in eine Ganztagsschule. Zu 4) Flexibler und bedarfsbezogener Personaleinsatz bei
Ausweitung der im kleinen Umfang bereits eingeführten Modelle (z. B. bei allen
Hortkräften mit den saisonalen bedingten Bedarfsspitzen/ Einsatz von
Dauervertretungskräften mit bedarfsbedingten flexiblen Arbeitszeiten/
Ausweitung des Einsatzes einrichtungsübergreifender Springerkräfte mit
flexibler Arbeitszeit). Dadurch ergibt sich eine Reduzierung der Personalkosten
gegenüber starren Arbeitszeiten mit evtl. Überstundenvergütungen oder
individuellen Neueinstellungen bei plötzlich auftretenden Mehrbedarf. Zu 5) Mehrkosten von ca. 22.000 Euro. Umsetzung: Kernstück des Konzeptes ist die unter Nr. 1 genannte
zeitversetzte Veränderung der Betreuungszeit. Hier soll den Eltern Gelegenheit
gegeben werden, ihr Kind künftig über einen Regelbetreuungs-Zeitraum von 4,5
Stunden täglich (bisher 4,0 Stunden) im Rahmen der Halbtagsgruppen betreuen zu
lassen. Die Gruppen beginnen zeitversetzt; die Eltern können die für sie
passende Betreuungszeit unter den Angeboten für sich bedarfsgerecht wählen. Nur
in Ausnahmefällen kann dann noch eine zusätzliche Randzeitenbetreuung in
Anspruch genommen werden. Ansonsten müsste von der Möglichkeit einer sog.
2/3-Betreuung Gebrauch gemacht werden. Die gleiche "zeitversetzte" Betreuungs-Regelung
kann auch bei den sog. 2/3-Gruppen mit einem Betreuungsumfang von 6,0 Stunden
(derzeit 5,5 Std.) und den Ganztagsgruppen mit einer Betreuung von 8,5 Stunden ( derzeit 8,0 Std.) umgesetzt
werden. Die Umwandlung läßt sich nicht sofort umsetzen. Es bedarf in
jedem Fall einer Vorlaufzeit, in der eine exakte Bedarfsermittlung, möglichst
durch Elternbefragung, durchgeführt werden muss. Erst aufgrund dieser Zahlen
kann dann entschieden werden, in welchen Kitas welche Gruppen mit welchem
Zeitversatz eingerichtet werden können. Da die bestehenden Verträge sich auf
die jetzt gültige Betreuungsform beziehen, ist eine entsprechende
Umstrukturierung erst zum Beginn des neuen Kita-Jahres (01.08.04) möglich. Eine Umstrukturierung im vorgenannten Sinne wirkt sich
bezogen auf die einzelne Kita nur in recht geringen Umfang aus und ist damit
stellenplanmäßig nicht einrichtungsbezogen darstellbar. Vielmehr sind hiervon
für die einzelne Kita immer nur Stundenkontingente (Bruchteile von Stellen)
betroffen, die allerdings in ihrer Gesamtheit durchaus einen Umfang von mehr
als 2 Volltagsstellen im Endstadium ausmachen können. Um unter diesen Gesichtspunkten bereits jetzt eindeutige
Vorgaben zu entwickeln und gleichzeitig einen Anreiz für die betroffenen
Einrichtungen für ein neues Modell zu schaffen, ist zum Stellenplan 2004
vorgeschlagen worden, zwei halbe Stellen in Abgang zu bringen und zum
Stellenplan 2005 zwei weitere halbe Stellen mit einem KW-Vermerk (31.07.05) zu
versehen. Die Umsetzung soll stellenplan-technisch in den Kitas erfolgen, in
denen ein "einrichtungsübergreifender Springer" installiert ist
-Kaltenmoor (2), Schützenstraße (1), Heidkamp (1). Die personalwirtschaftliche Umsetzung ist auf jeden Fall
ohne betriebsbedingte Kündigungen beabsichtigt ebenfalls nur mit entsprechenden
Vorlaufzeiten machbar, d. h. nur im Rahmen der normalen Personalfluktuation (so
z. B. bei Wiederbesetzung von Stellen, Einsatz von Vertretungskräften usw.). Um bereits im Laufe diesen Kita-Jahres die Voraussetzungen
für einen entsprechend verringerter Personaleinsatz zu schaffen, sind bereits
ab sofort im Rahmen eines noch festzulegenden Kontingents für die einzelne
Einrichtung die Stundenreduzierungen bei gegebenen personellen Anlass
umzusetzen. Um dabei den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards
der "Arbeit am Kind" nicht zu unterschreiten, muss bei Festlegung des
vorgenannten Reduzierungs-Kontingents als Hilfskriterium die
Gesamtpersonalbedarfsberechnung für die jeweilige Kita hinzugezogen werden und
die dort eingerechneten Ausfallzeiten, die sich nicht direkt auf die
"Arbeit am Kind" beziehen, als Einsparvolumen festgelegt werden.
Damit bliebe der Betreuungsstandard auch bei entsprechender personeller
Reduzierung erhalten, obwohl noch nicht nach dem neuen System gearbeitet wird. Aus den unter Ziffer 2 genannten Veränderungen (im
wesentlichen auf die beiden Kitas Marienplatz und Stadtmitte bezogen) entstehen
zur Zeit keine unmittelbaren stellenplanrelevanten Folgen. Das
Einsparungspotential bezieht sich hier im wesentlichen auf den flexibleren und
reduzierten personellen Vertretungsaufwand und auf eine Reduzierung von
Sachkosten in einer geschätzten Größenordnung von ca. 12.000 €. Bei Wegfall der
Mittagsversorgung in der Kita Marienplatz kann auch hier nach Umstrukturierung
ein Stundenkontingent von 5 Wochenstunden im hauswirtschaftlichen Bereich
eingespart werden. Eine vollständige Umsetzung ist allerdings frühestens mit
Auslauf der bestehenden Nutzungsverträge möglich (2006). Bis dahin kann mit
einer Übergangslösung (Kooperation mit der Kita Stadtmitte) gearbeitet werden. Sofern sich der prognostizierte Rückgang der Kinderzahlen ab
dem Kita-Jahr 2006/2007 auch in Lüneburg abzeichnet, kann vorgesehen werden die
beiden unmittelbar benachbarten Kitas leitungsmäßig und organisatorisch zu
einer Einheit zusammenzufassen. Nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage ist
dies, insbes. wegen der derzeitigen Größe, noch nicht möglich. Bei rückläufigem
Bedarfszahlen wird eine Umsetzung allerdings im Rahmen einer
Ausnahmegenehmigung durch das Nieders. Landesjugendamt wahrscheinlicher. Dies
hätte die Einsparung einer Teilzeit-Leitungsstelle zur Folge. Für die Reduzierungsmaßnahmen zu Ziffer 3, die
zunächst überwiegend aus der Verringerung des Hortangebotes im Zusammenhang mit
der flächendeckenden Einführung der Verlässlichen Grundschule und zu einem
späteren Zeitpunkt der Ganztagsschule resultieren, kann zum Stellenplan 2004
bereits mit einer Stellenreduzierung von jeweils 0,5 Planstellen pro
betroffener Kita (Kaltenmoor und Stadtmitte) gerechnet werden. Für eine weitere
halbe Stelle in der Kita Kaltenmoor kann ein KW-Vermerk zum 31.07.05 vorgesehen
werden. Im Zusammenhang mit der vollständigen Umwandlung der
Anne-Frank-Schule in eine Ganztagsschule für alle Jahrgangsstufen (zum
01.08.2006) wird zu einem spürbaren Rückgang der Bedarfszahlen im Hortbereich der Kita Kaltenmoor führen.
Damit ist die Schließung einer der 3 Hortgruppen vorzusehen. Dies gilt um so
mehr, als die Einrichtung von ihrer Größe her bereits die Regelgröße um 80 %
überschreitet und das Nds. Landesjugendamt in der Vergangenheit wiederholt auf
eine Verkleinerung der Einrichtung hingewirkt hat. Die Schließung der 3.
Hortgruppe hat zum Kita-Jahr 2006/2007 die Einsparung von 2 Vollzeitstellen zur
Folge. Mit der unter Ziffer 4 genannten Einführung
alternativer Arbeitszeitmodelle der MitarbeiterInnen soll in erster Linie ein
flexibler und bedarfsgerechter Personaleinsatz erreicht werden. Ein
Einspareffekt ergibt sich hier nicht in stellenplan-relevanter Hinsicht,
sondern vielmehr aus der Begrenzung bzw. Reduzierung der Kosten für
überplanmäßige oder Vertretungskräfte. Die unter Ziffer 5 genannte Zentrale
Platzvergabestelle ist zunächst auf die städtischen Kitas beschränkt. Es wird
hierfür eine Halbtagskraft vorgesehen. Die in den Kitas ggf. frei werdenden
(geringen) Kapazitäten können zugunsten der pädagogischen Arbeit genutzt
werden. Den Verhandlungen mit den Freien Kita-Trägern muss es
überlassen bleiben, ob diese sich zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls einer
Zentralen Platzvergabe anschließen wollen. Zusammenfassung Mit der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen könnten
folgende finanzielle Auswirkung (jeweils auf ein volles Jahr bezogen) erzielt
werden: ·
Einsparung
von insgesamt 4 halben Planstellen zum
Stellenplan 2004 = 78.000 € ·
Anbringung
von KW-Vermerken bei 3 halben Planstellen
zum Stellenplan 2005 = 58.500 € ·
Einsparung
von personellen Vertretungskosten
= 6.000 € ·
Einsparung
von 2 Vollzeitstellen im Jahr 2006 = 78.000
€ ·
Einsparung
von Sachkosten = 12.000 € insgesamt = 232.000 € -
Die
Auswirkungen einer "Zentralen Platzvergabestelle" für Kita-Plätze
sind hier nicht berücksichtigt und wären entsprechend gegenzurechnen (Kosten
ca. 22.000 €). -
Nicht
berücksichtigt wurde ferner wegen der noch nicht endgültig feststehenden
Entwicklung der Sach- und Rechtslage die vorgesehene organisatorische
Zusammenlegung von Einrichtungen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 120 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: ca. 200 000 € jährlich Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept zu den
organisatorischen und strukturellen Veränderungen in den städtischen Kitas
zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen
Maßnahmen umzusetzen. Zu gegebener Zeit ist dem JHA über den Sachstand und die
Auswirkungen zu berichten. |
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