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Vorlage - VO/0765/03  

 
 
Betreff: Umstrukturierungsmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.10.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die aufgrund der Beschlüsse aus dem Mai 2003 in Verwaltungsausschuss und Rat konzipierte Arbeitsgruppe "Kita-Standards-Teil A" hat in der Sitzung am 07.10.03 die Arbeit an kurzfristigen und strategischen Regelungen zur Haushaltsverbesserung in den städtischen Kindertagesstätten abgeschlossen Die Arbeitsgruppe selbst will sich im folgenden Teil B -wie beabsichtigt- sehr intensiv in der künftigen Arbeit mit längerfristigen und generellen Konzeptionsveränderungen und pädagogischen Qualitätsverbesserungen in den Kitas (auch unter Einbeziehung der Freien Kitas) unter wissenschaftlicher Begleitung befassen. Hingegen sollen Maßnahmen, die kurz- bzw. mittelfristig zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses im Haushalt der Stadt Lüneburg führen, direkt in den politischen Entscheidungsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt werden.

 

 

Von der Verwaltung wird daher das folgende Konzept zur mittelfristigen Ergebnisverbesserung durch organisatorische und strukturelle Maßnahmen vorgeschlagen:

 

1.       Einführung von zeitversetzten Betreuungsmodellen innerhalb einer Kita für Gruppen mit gleichem (oder ähnlichen) Betreuungsumfängen.

 

2.       Schwerpunktmäßige Konzentrierung von zeitmäßig gleichen (oder ähnlichen) Angeboten bei örtlich benachbarten Kitas.

 

3.       Zeitliche Reduzierung der Hortgruppenbetreuung infolge der flächendeckenden schulischen Versorgung durch Verlässliche Grundschulen bzw. Ganztagsschulen.

 

4.       Einführung von Arbeitszeitmodellen (Zeitkonten, Zeitkorridoren usw.) für MitarbeiterInnen in Kitas oder Gruppen mit im Verlauf des Jahres unterschiedlichem Betreuungsaufwand (z. B. Horten).

 

 

5.       Einrichtung einer Zentralen Platzvergabe-Stelle zur Entlastung des pädagogischen Personals von administrativen Arbeiten ab dem Kita-Jahr 2004. Dies dient auch zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Aufnahmeverfahrens.

 

 

 

Als Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen sind zu erwarten:

 

Zu 1)

Deutliche Reduzierung der höchst defizitären Randzeitenbetreuung in einem Umfang von bis zu 90 Wochenstunden bei vollständiger Umsetzung.

 

Zu 2

Synergieeffekte bei gemeinsamer Nutzung vorhandener Ressourcen, Wegfall separater/individueller Vertretungsregelungen bei kurzfristigen Ausfällen, Wegfall von Versorgungseinrichtungen bei Konzentration einer Einrichtung auf alleinige Halbtagsbetreuung (z. B. Mittagsverpflegung Marienplatz), Energiekosteneinsparung bei Wegfall der Nachmittagsnutzung.  Bei rückläufigen Kinderzahlen - voraussichtlich ab dem Kita-Jahr 2006/7 - und mit evtl. Ausnahmegenehmigung des Nds. Landesjugendamtes Einrichtung einer gemeinsamen Leitung für unmittelbar benachbarte Einrichtungen.

 

Zu 3)

Reduzierung der Betreuungszeiten durch Wegfall des Vormittagsdienstes infolge der VGS-Betreuung (Ganztagsbetreuung lediglich während der Schulferien notwendig);

Wegfall des Bedarfs für mindestens eine Hortgruppe in der Kita Kaltenmoor durch Umwandlung der Anne-Frank-Schule in eine Ganztagsschule.

 

Zu 4)

Flexibler und bedarfsbezogener Personaleinsatz bei Ausweitung der im kleinen Umfang bereits eingeführten Modelle (z. B. bei allen Hortkräften mit den saisonalen bedingten Bedarfsspitzen/ Einsatz von Dauervertretungskräften mit bedarfsbedingten flexiblen Arbeitszeiten/ Ausweitung des Einsatzes einrichtungsübergreifender Springerkräfte mit flexibler Arbeitszeit). Dadurch ergibt sich eine Reduzierung der Personalkosten gegenüber starren Arbeitszeiten mit evtl. Überstundenvergütungen oder individuellen Neueinstellungen bei plötzlich auftretenden Mehrbedarf.

 

Zu 5)

Mehrkosten von ca. 22.000 Euro.

 

 

Umsetzung:

Kernstück des Konzeptes ist die unter Nr. 1 genannte zeitversetzte Veränderung der Betreuungszeit. Hier soll den Eltern Gelegenheit gegeben werden, ihr Kind künftig über einen Regelbetreuungs-Zeitraum von 4,5 Stunden täglich (bisher 4,0 Stunden) im Rahmen der Halbtagsgruppen betreuen zu lassen. Die Gruppen beginnen zeitversetzt; die Eltern können die für sie passende Betreuungszeit unter den Angeboten für sich bedarfsgerecht wählen. Nur in Ausnahmefällen kann dann noch eine zusätzliche Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen werden. Ansonsten müsste von der Möglichkeit einer sog. 2/3-Betreuung Gebrauch gemacht werden.

 

Die gleiche "zeitversetzte" Betreuungs-Regelung kann auch bei den sog. 2/3-Gruppen mit einem Betreuungsumfang von 6,0 Stunden (derzeit 5,5 Std.) und den Ganztagsgruppen mit einer Betreuung von  8,5 Stunden ( derzeit 8,0 Std.) umgesetzt werden.

 

Die Umwandlung läßt sich nicht sofort umsetzen. Es bedarf in jedem Fall einer Vorlaufzeit, in der eine exakte Bedarfsermittlung, möglichst durch Elternbefragung, durchgeführt werden muss. Erst aufgrund dieser Zahlen kann dann entschieden werden, in welchen Kitas welche Gruppen mit welchem Zeitversatz eingerichtet werden können. Da die bestehenden Verträge sich auf die jetzt gültige Betreuungsform beziehen, ist eine entsprechende Umstrukturierung erst zum Beginn des neuen Kita-Jahres (01.08.04) möglich.

 

Eine Umstrukturierung im vorgenannten Sinne wirkt sich bezogen auf die einzelne Kita nur in recht geringen Umfang aus und ist damit stellenplanmäßig nicht einrichtungsbezogen darstellbar. Vielmehr sind hiervon für die einzelne Kita immer nur Stundenkontingente (Bruchteile von Stellen) betroffen, die allerdings in ihrer Gesamtheit durchaus einen Umfang von mehr als 2 Volltagsstellen im Endstadium ausmachen können.

 

Um unter diesen Gesichtspunkten bereits jetzt eindeutige Vorgaben zu entwickeln und gleichzeitig einen Anreiz für die betroffenen Einrichtungen für ein neues Modell zu schaffen, ist zum Stellenplan 2004 vorgeschlagen worden, zwei halbe Stellen in Abgang zu bringen und zum Stellenplan 2005 zwei weitere halbe Stellen mit einem KW-Vermerk (31.07.05) zu versehen. Die Umsetzung soll stellenplan-technisch in den Kitas erfolgen, in denen ein "einrichtungsübergreifender Springer" installiert ist -Kaltenmoor (2), Schützenstraße (1), Heidkamp (1).

 

Die personalwirtschaftliche Umsetzung ist auf jeden Fall ohne betriebsbedingte Kündigungen beabsichtigt ebenfalls nur mit entsprechenden Vorlaufzeiten machbar, d. h. nur im Rahmen der normalen Personalfluktuation (so z. B. bei Wiederbesetzung von Stellen, Einsatz von Vertretungskräften usw.).

 

Um bereits im Laufe diesen Kita-Jahres die Voraussetzungen für einen entsprechend verringerter Personaleinsatz zu schaffen, sind bereits ab sofort im Rahmen eines noch festzulegenden Kontingents für die einzelne Einrichtung die Stundenreduzierungen bei gegebenen personellen Anlass umzusetzen. Um dabei den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards der "Arbeit am Kind" nicht zu unterschreiten, muss bei Festlegung des vorgenannten Reduzierungs-Kontingents als Hilfskriterium die Gesamtpersonalbedarfsberechnung für die jeweilige Kita hinzugezogen werden und die dort eingerechneten Ausfallzeiten, die sich nicht direkt auf die "Arbeit am Kind" beziehen, als Einsparvolumen festgelegt werden. Damit bliebe der Betreuungsstandard auch bei entsprechender personeller Reduzierung erhalten, obwohl noch nicht nach dem neuen System gearbeitet wird.

 

 

Aus den unter Ziffer 2 genannten Veränderungen (im wesentlichen auf die beiden Kitas Marienplatz und Stadtmitte bezogen) entstehen zur Zeit keine unmittelbaren stellenplanrelevanten Folgen. Das Einsparungspotential bezieht sich hier im wesentlichen auf den flexibleren und reduzierten personellen Vertretungsaufwand und auf eine Reduzierung von Sachkosten in einer geschätzten Größenordnung von ca. 12.000 €. Bei Wegfall der Mittagsversorgung in der Kita Marienplatz kann auch hier nach Umstrukturierung ein Stundenkontingent von 5 Wochenstunden im hauswirtschaftlichen Bereich eingespart werden. Eine vollständige Umsetzung ist allerdings frühestens mit Auslauf der bestehenden Nutzungsverträge möglich (2006). Bis dahin kann mit einer Übergangslösung (Kooperation mit der Kita Stadtmitte) gearbeitet werden.

 

Sofern sich der prognostizierte Rückgang der Kinderzahlen ab dem Kita-Jahr 2006/2007 auch in Lüneburg abzeichnet, kann vorgesehen werden die beiden unmittelbar benachbarten Kitas leitungsmäßig und organisatorisch zu einer Einheit zusammenzufassen. Nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage ist dies, insbes. wegen der derzeitigen Größe, noch nicht möglich. Bei rückläufigem Bedarfszahlen wird eine Umsetzung allerdings im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung durch das Nieders. Landesjugendamt wahrscheinlicher. Dies hätte die Einsparung einer Teilzeit-Leitungsstelle zur Folge.

 

 

Für die Reduzierungsmaßnahmen zu Ziffer 3, die zunächst überwiegend aus der Verringerung des Hortangebotes im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung der Verlässlichen Grundschule und zu einem späteren Zeitpunkt der Ganztagsschule resultieren, kann zum Stellenplan 2004 bereits mit einer Stellenreduzierung von jeweils 0,5 Planstellen pro betroffener Kita (Kaltenmoor und Stadtmitte) gerechnet werden. Für eine weitere halbe Stelle in der Kita Kaltenmoor kann ein KW-Vermerk zum 31.07.05 vorgesehen werden.

 

Im Zusammenhang mit der vollständigen Umwandlung der Anne-Frank-Schule in eine Ganztagsschule für alle Jahrgangsstufen (zum 01.08.2006) wird zu einem spürbaren Rückgang der Bedarfszahlen  im Hortbereich der Kita Kaltenmoor führen. Damit ist die Schließung einer der 3 Hortgruppen vorzusehen. Dies gilt um so mehr, als die Einrichtung von ihrer Größe her bereits die Regelgröße um 80 % überschreitet und das Nds. Landesjugendamt in der Vergangenheit wiederholt auf eine Verkleinerung der Einrichtung hingewirkt hat. Die Schließung der 3. Hortgruppe hat zum Kita-Jahr 2006/2007 die Einsparung von 2 Vollzeitstellen zur Folge.

 

 

Mit der unter Ziffer 4 genannten Einführung alternativer Arbeitszeitmodelle der MitarbeiterInnen soll in erster Linie ein flexibler und bedarfsgerechter Personaleinsatz erreicht werden. Ein Einspareffekt ergibt sich hier nicht in stellenplan-relevanter Hinsicht, sondern vielmehr aus der Begrenzung bzw. Reduzierung der Kosten für überplanmäßige oder Vertretungskräfte.

 

 

Die unter Ziffer 5 genannte Zentrale Platzvergabestelle ist zunächst auf die städtischen Kitas beschränkt. Es wird hierfür eine Halbtagskraft vorgesehen. Die in den Kitas ggf. frei werdenden (geringen) Kapazitäten können zugunsten der pädagogischen Arbeit genutzt werden.

 

Den Verhandlungen mit den Freien Kita-Trägern muss es überlassen bleiben, ob diese sich zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls einer Zentralen Platzvergabe anschließen wollen.

 

 

Zusammenfassung

Mit der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen könnten folgende finanzielle Auswirkung (jeweils auf ein volles Jahr bezogen) erzielt werden:

 

·         Einsparung von insgesamt 4 halben Planstellen zum

     Stellenplan 2004                        =                        78.000 €

 

·         Anbringung von KW-Vermerken bei 3 halben Planstellen

     zum Stellenplan 2005                        =                        58.500 €

 

·         Einsparung von personellen Vertretungskosten  =                    6.000 €

 

·         Einsparung von 2 Vollzeitstellen im Jahr 2006 =                  78.000 €

 

·         Einsparung von Sachkosten                  =                 12.000 €

 

insgesamt                        =                        232.000 €

 

 

-            Die Auswirkungen einer "Zentralen Platzvergabestelle" für Kita-Plätze sind hier nicht berücksichtigt und wären entsprechend gegenzurechnen (Kosten ca. 22.000 €).

 

-            Nicht berücksichtigt wurde ferner wegen der noch nicht endgültig feststehenden Entwicklung der Sach- und Rechtslage die vorgesehene organisatorische Zusammenlegung von Einrichtungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 120 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen: ca. 200 000 € jährlich

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept zu den organisatorischen und strukturellen Veränderungen in den städtischen Kitas zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Zu gegebener Zeit ist dem JHA über den Sachstand und die Auswirkungen zu berichten.