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Auszug - Antrag "Anwendung des TVöD bei freien Trägern von KiTas und anderen Betreuungseinrichtungen vertraglich festschreiben" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.06.2017, eingegangen am 27.06.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2017    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7300/17 Antrag "Anwendung des TVöD bei freien Trägern von KiTas und anderen Betreuungseinrichtungen vertraglich festschreiben" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.06.2017, eingegangen am 27.06.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  Bereich 11 - Personalservice
   DEZERNAT V
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau NEUHAUS stellt den Antrag auf Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss. Dieser wird bei 21 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Ratsherr AMRI hebt das Grundanliegen des Antrages hervor, welches darin bestehe, Erzieherinnen und Erziehern sowie sonstige Beschäftige im sozialen Erziehungsdienst auf einer gemeinsamen Grundlage zu entlohnen. Dies sei aktuell nicht der Fall. Neben teils unterschiedlichen Arbeitswochenstunden seien auch die laut TVöD geregelten 30 Urlaubstage nicht überall sichergestellt. Die Linke fordere stattdessen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Eingeholte rechtliche Expertisen von Gewerkschaften bestätigen, dass die Vergabe sozialer Dienstleistungen allein Aufgabe der Kommune sei, weshalb es an der Hansestadt neburg sei zu entscheiden, ob die Vergabe an einen tariflichen Standard geknüpft werde (z.B. den TVöD). Dies sei kein Eingriff in die Tarifautonomie, da die Einrichtungen sich immer noch frei organisieren könnten, indem sie einen eigenen Tarifvertrag abschließen würden und dadurch von der Regelung nicht betroffenren. Es sei der Fraktion wichtig, dass die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern wertgeschätzt werde, egal ob diese bei einem kommunalen oder freien Träger angestellt seien.

 

Beigeordnete SCHELLMANN ist überzeugt, dass aufgrund des stetig anwachsenden Bedarfes an Erzieherinnen und Erziehern, eine erste finanzielle Annäherung bereits erfolgt sei und noch weiter folgen werde. Es sei jedoch Entscheidung der Einrichtungen, wie sie dies umsetzen. Die Fraktion Die Linke habe den Inhalt des Artikels 9 des Grundgesetzes nicht verstanden, welcher zusammen mit Artikel 5 des Grundgesetzes zu betrachten sei. Der Antrag der Fraktion Die Linke sei aufgrund der Regelungen des Artikels 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie, da der rechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit durch den Antrag stark eingeengt werde. Sowohl der Abschluss als auch der Inhalt des Vertrages unterliegen der freien Vertragsbestimmung. Die Verwaltung sei an einer Annährung interessiert, man dürfe jedoch nicht vergessen, dass es neben dem finanziellen Aspekt noch andere wertschätzende Angebote gäbe (s. Änderung gem. Protokoll vom 21.12.2017).

 

Ratsherr MORGENSTERNlt den Antrag für nicht realistisch. Er stimmt der Auffassung von Frau Schellmann zu, dass eine Gleichstellung nicht allein am Verdienst gemessen werden könne. Jede Einrichtung habe eigene Ziele und Kernwerte, welche auch eine Rolle spielen würden. Politisch eingreifen wolle die CDU-Fraktion daher nicht und werde den Antrag daher ablehnen.

 

Beigeordneter SALEWSKI teile die Einschätzung von Frau Schellmann. Der Antrag der Fraktion Die Linke sei nicht zu Ende gedacht worden. Er hinterfragt die tatsächliche Umsetzbarkeit der Forderung bei Weigerung der freien Träger sowie die Rolle der Beschäftigten und deren Interessenvertretern. Beide sehe er in der Pflicht, sich für ihre Forderungen selbst einzusetzen, was bereits im Rahmen von einzelnen Arbeitsverträgen geschehe. Aufgrund dessen werde die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen.

 

Ratsfrau NEUHAUS unterstützt zwar die Forderung des Antrages,nsche sich jedoch eine Änderung dahingehend, dass die Entgelte des TVöD den Mindestlohn bilden sollten. Trotz der Tarifautonomie, sei die Stadt moralisch verpflichtet auf eine angemessene Bezahlung hinzuwirken. So wünscht sie sich statt einer Vorgabe wenigstens eine Empfehlung an die freien Träger. Sie habe außerdem eine vorherige Diskussion im Jugendhilfeausschuss vermisst, in der man, wenn nicht über eine Vorgabe, so stattdessen über eine Empfehlung der Hansestadt an die freien Träger hätte sprechen können sowie über eine Befragung der freien Träger über den Umgang mit den Rahmenbedingungen und die aktuellen Gehälter. Sie schlage vor, dass die freien Träger auf jeden Fall noch einmal auf die Möglichkeit, nach TVÖD zahlen zu können und dies auch im Rahmen der Betriebskosten erstattet zu bekommen, hingewiesen werden sollten. 

 

Stadträtin STEINRÜCKE erklärt Frau Neuhaus, dass eine Abfrage der freien Träger von Seiten der Hansestadt bereits erfolgt sei. Das Ergebnis sei gewesen, dass die Mehrzahl der freien Träger bereits analog zum TVöD bezahlen rde. Auch bei den Urlaubstagen und Arbeitszeiten gäbe es bereits Annährungen zum TVöD. Die Ausnahmefälle, welche noch nicht nach TVöD zahlen,rden sich jedoch auch bereits immer mehr anhern.

Bezüglich der Sozialpädagogen und Sozialarbeiter verweist sie auf die Vorschriften des SGB VIII, wonach auch hier keine Möglichkeit der Vorgabe der Gehaltshöhe durch die Kommune gegeben sei.

r sie läge das eigentliche Problem vielmehr im Personalmangel und der Attraktivität der Berufe begründet. Hier werde bereits von Seiten der Hansestadt daran gearbeitet, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Qualitätsstandards zu erfüllen. All das trage häufig viel mehr zur Arbeitszufriedenheit bei, als die von der Fraktion Die Linke geforderten finanziellen Aspekte.

Sie empfehle daher, den Antrag abzulehnen, da die Trägervielfalt vor Ort und damit die Wahlmöglichkeit der Eltern gefährdet werden rde.

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.06.2017 mit neun Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und vier Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ab.

 

(01R, V)

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen:  27 

  Enthaltungen: 4