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Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN stellt die Vorlage vor und geht die Synopse Punkt für Punkt durch. Der Stadt-brandmeister, Herr DIESTERHÖFT, und Herr Bodendieck geben weitere Erläuterungen zu einzelnen Regelungen der Satzung.
Stadtrat MOßMANN weist noch auf redaktionelle Änderungen in der Satzung hin, die bis zum Verwal-tungsausschuss eingepflegt werden.
Vorsitzender GERLACH erfragt, ob es eine Häufung von Mitgliedschaften einzelner Kameraden in den verschiedenen Hilfsorganisationen gibt und ob hierzu eine Regelung vorhanden sei.
Stadtbrandmeister DIESTERHÖFT erläutert hierzu die derzeitige Situation und merkt an, dass es keine Regelung zu diesem Thema gibt. Die Ortsfeuerwehren entscheiden darüber in ihrem eigenen Ermessen, ob sie den/die jeweiligen Kameraden/in in die Feuerwehr aufnehmen, wenn Mehrfachmit-gliedschaften in unterschiedlichen Hilfsorganisationen bekannt sind oder werden.
Ratsherr AMRI erfragt, warum die Kinder- und Jugendfeuerwehr im Stadtkommando kein Stimmrecht hat. Dies sollte im Zuge der Partizipation bedacht werden. Hierzu wurde erläutert, dass das Stadt-kommando hauptsächlich über Einsatztaktiken und zukünftige Beschaffungen diskutiert und mitbe-stimmt.
Aufgrund der Diskussion im Ausschuss erfolgt folgender Antrag zu § 5 Abs. 9 Feuerwehrsatzung der Hansestadt Lüneburg von Ratsherrn AMRI:
„Bei Belangen, die den Bereich der Kinder- oder Jugendfeuerwehr betreffen, ist die Kinderfeuerwehr-wartin / der Kinderfeuerwehrwart oder die Jugendfeuerwehrwartin / der Jugendfeuerwehrwart als stimmberechtigtes Mitglied hinzuzuladen.“
Abstimmung zum Antrag: Ja - Stimmen: 2 (Herr D. Amri und Frau J. Grunau) Nein – Stimmen: 4 (Herr A. Neubert, Frau B. Schellmann, Frau C. John und Frau C. Bendorf) Enthaltung:2 (Herr R. Gaberle und Herr C. - T. Gerlach)
Der Antrag wird somit abgelehnt.
Im Übrigen erläutert Stadtrat MOßMANN den von der Verwaltung geänderten Beschlussvorschlag (siehe Anlage), der den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt und der sich aus dem jüngsten Austausch zwischen Stadtbrandmeister, Stadtkommando und Verwaltung ergeben hat.
Stadtrat MOßMANN erläutert die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung: Nach der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg ist für: das Amt der stellvertretenden Stadtbrandmeisterin/des stellvertretenden Stadtbrandmeisters eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 € vorgesehen, so dass durch die Einführung einer zweiten Stellvertretung ein jährlicher Mehraufwand von 2400,00 € entsteht. das Amt der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin/des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Lüneburg – Mitte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 110,00 € vorgesehen, so dass durch die Einfüh-rung einer zweiten Stellvertretung ein jährlicher Mehraufwand von 1320,00 € entsteht. Das Amt der übrigen stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister eine monatliche Auf-wandsentschädigung von 60,00 € vorgesehen, so dass durch die Einführung einer zweiten Stellvertre-tung in den übrigen Ortsfeuerwehren ein jährlicher Mehraufwand von 720,00 €, mithin ein jährlicher Mehraufwand von 2160,00 € entsteht. Dieser jährliche Gesamtaufwand von 5880,00 € ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berück-sichtigen und vorsorglich ab 2018 einzuplanen, auch wenn Positionen noch nicht besetzt wurden oder werden. Beschluss: Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg (Feuerwehrsatzung) wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eine Regelung in die Satzung aufgenommen wird, die ermöglicht, dass für die Funktionen Stadtbrandmeisterin/Stadtbrandmeister und Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeister jeweils zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter vorgesehen werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:1 (Herr D. Amri)
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