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Auszug - Anfrage "Bezug von Sozialleistungen und Arbeitslosenquote verschiedener Bevölkerungsgruppen" (Anfrage der AfD-Fraktion vom 19.07.2017, eingegangen am 20.07.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.10.2017    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7347/17 Anfrage "Bezug von Sozialleistungen und Arbeitslosenquote verschiedener Bevölkerungsgruppen" (Anfrage der AfD-Fraktion vom 19.07.2017, eingegangen am 20.07.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadträtin STEINRÜCKE beantwortet die Fragen der Anfrage. Sie erläutert vorab, dass das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld Leistungen des Jobcenters und daher nicht Teil des Aufgabengebietes der städtischen Verwaltung seien. Zur Ermittlung der Zahlen seien die Sonderauswertungen „ Auswirkung der Migration auf den niedersächsischen Arbeitsmarkt“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, welche monatlich herausgegeben wird, und die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, herangezogen worden

 

Entsprechend der Anfragerden die Daten der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigen der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.

 

Zu Punkt 1 der Anfrage:

In der Bundesrepublik Deutschland liege der Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger bei 3,5 %. Der Anteil der Sozialgeld-Empfänger bei 1,4 %.

 

Zu Punkt 2 der Anfrage:

Insgesamt leben in Deutschland 8,7 Millionen Ausländer, davon würden 7,3 % Arbeitslosengeld II und 3,3 % Sozialgeld beziehen.

 

Zu Punkt 3 der Anfrage:

Der prozentuale Anteil an anerkannten Asylbewerbern, welche Arbeitslosengeld II erhalten liege bei 4,6 %. Der Anteil der Sozialgeldempfänger bei 1,2 %.

 

Zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Arbeitslosenquote sei nicht auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen herunter zu brechen. Die Arbeitslosenquote in Deutschland liege bei 5,5 %. In der Region Lüneburg liege die Arbeitslosenquote bei 5,3% und ist damit in den vergangenen Jahren außer 2014 kontinuierlich gesunken.

 

Frau Steinrücke merkt an, dass es fraglich sei, inwieweit diese angefragten Zahlen tatsächlich Aufschluss über eine bereits gelungene Integration geben können, da man das Thema differenzierter betrachten müsse. Ein wesentlicher Schritt der Integration sei zunächst der Schritt in das SGB II nach der Anerkennung, um dann vollumfänglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu können. An diesem Punkt sei man jetzt angekommen.

Das die Integration in Arbeit tatsächlich gelingen kann, bestätige eine Studie der Bertelsmann Stiftung zur Integration von Muslimen in Deutschland.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.