Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Cassens
stellt die Kurse des 2. Bildungsweges bei der VHS Lüneburg vor. Die
Entgeltentwicklung ist rückläufig, trotz steigender Kursteilnehmerzahl. Dies lässt
sich darauf zurückführen, dass Jugendliche kaum in der Lage sind, die
Kursgebühren aus eigenen Mitteln zu bestreiten und folglich einen Antrag auf
Herabsetzung der Kursgebühren stellen, sofern nicht sofern nicht der Sozial-
oder Jugendhilfeträger einspringt. Hierdurch entfallen erwartete Einnahmen. Die sinkenden
Einnahmen stellen ein zunehmendes Problem dar, da jene Einbußen im Gesamtbudget
der VHS aufzufangen sind. Weiterhin ist
eine erhöhte Abbrecherquote zu verzeichnen, welche ihren Ursprung an der zunehmenden
Anzahl von arbeitslosen Jugendlichen an den Kursen hat, welche Schwierigkeiten
haben, die Gesamtkosten eines Kurses zu tragen. Frau Leya, VHS
Lüneburg, führt hierzu ergänzend aus, dass viele dieser Jugendlichen parallel
einer Arbeitstätigkeit nachgehen, um die Gebühren aufbringen zu können. Diese
zusätzliche Belastung birgt ebenfalls ein Abbruchrisiko in sich. Herr Koch
bemerkt, dass die Kurse der städtischen VHS nicht nur von Bürgern aus dem
Stadtgebiet, sondern auch von Einwohnern aus dem sonstigen Gebiet des
Landkreises Lüneburg besucht werden. In dem einen oder anderen Fall wurde bei
der Stadt bzw. beim Landkreis Lüneburg ein Antrag auf Übernahme der
Kursgebühren gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Kostenübernahme möglich. Zwischen der Stadt und dem Landkreis befindet sich
derzeit ein Kriterienkatalog in Arbeit. Um einen Überblick über die abgelehnten
Anträge auf Übernahme der Kursgebühren zu erhalten, seien die (städtischen)
Fälle ab sofort ihm jeweils vorab vorzulegen. Beschluss: Die Mitglieder nehmen die Ausführungen
zur Kenntnis. |
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