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Auszug - Anfrage "Mögliche Bebauung des 'Tiergartenkamp'" (Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.06.2017, eingegangen am 15.06.2017 um 10:50 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.08.2017    
Zeit: 17:06 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7291/17 Anfrage "Mögliche Bebauung des 'Tiergartenkamp'" (Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.06.2017, eingegangen am 15.06.2017 um 10:50 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Hinweis
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.06.2017 mithilfe der diesem TOP beigefügten Präsentation wie folgt.

 

1. Welchen Status hat aktuell die Fläche "Tiergartenkamp" (RROP, FNP, B-Plan usw.)?

Auf der Planungsebene des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) sei die Fläche des Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vollständig als "Vorranggebiet ruhige Erholung in Natur und Landschaft" dargestellt (gelbe Markierung).

Zusätzlich sei die Fläche weit überwiegend als "Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft" dargestellt (lindgrüne waagerechte Markierung).

Unmittelbar südlich angrenzend schließe ein "Vorranggebiet Natur und Landschaft" (grüne senkrechte Markierung) sowie ein Vorranggebiet Natura 2000 (orangene Umrandung) an.

Die für ein Vorranggebiet dargestellte Nutzung stelle ein raumordnerisches Ziel dar, das nur durch erneute Abwägung gegen andere Belange überwunden werden könne. Dabei genieße jedoch das dargestellte Ziel Vorrang vor allen weiteren Belangen.

 

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) des Landkreises Lüneburg sei am 23.05.2011 vom Kreistag beschlossen und am 09.08.2011 in Kraft gesetzt worden.

Der Entwurf des LSG, in dem der Bereich Lange Berge / Tiergartenkamp unter Landschaftsschutz gestellt werde, sei am 03.11.2010 dem Grünflächenausschuss der Hansestadt Lüneburg vorgestellt worden.

 

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Lüneburg befinde sich noch im Aufstellungsverfahren.

Im Entwurf des LRP seien über das LSG hinaus folgende Zielkonzepte für die heutigen Ackerflächen im Bereich Tiergartenkamp dargestellt:

-          Freihaltung von Landschaftsräumen / Ausschluss von Bebauung, keine Zerschneidung

-          Erhaltung von Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit

-          Erholungsräume mit regionaler Bedeutung

Zielkonzepte für die unmittelbar angrenzenden Forstflächen seien:

-          Wald und halboffene Landschaft

-          Entwicklungsflächen für Biotopverbundflächen, teilweise vorhandene Trittsteinbiotope

Die Ackerflächen seien als Kaltluftentstehungsgebiet dargestellt, die unmittelbar angrenzenden Forstflächen als Frischluftentstehungsgebiet sowie der angrenzende Friedhof als klimatisch / lufthygienisch günstiger Freiraum.
Der Landschaftsrahmenplan solle nach der Auswertung der Stellungnahmen seine endgültige Fassung erhalten und dann veröffentlicht werden.

 

Bezüglich des Flächennutzungsplanes seien die derzeitigen Ackerflächen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die südlich und östlich daran angrenzenden Forstflächen seien als Fläche für Wald, und die nördlich angrenzenden Flächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Friedhof" dargestellt.

 

2. Wie ist die aktuelle Beschlusslage des Rates zum "Tiergartenkamp"?

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Tiergartenkamp“ und die Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren seien durch den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 21.04.2008 und durch Verwaltungsausschuss am 22.04.2008 beschlossen worden.

Es habe kein weiteres Beteiligungsverfahren stattgefunden, da unmittelbar danach eine Bürgerinitiative für den Schutz und den Erhalt des Tiergartens aktiv geworden sei.

Der Grünflächenausschuss habe dann in seiner Sitzung am 05.11.2009 beschlossen, beim Landkreis zu beantragen, den Bereich Lange Berge / Tiergartenkamp unter Landschaftsschutz zu stellen. Das Ergebnis sei das am 09.08.2011 in Kraft getretene Landschaftsschutzgebiet.

 

3. Hat es aktuell Gespräche der Verwaltung mit den Eigentümern der Flächen und möglichen Investoren gegeben?

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN verneint diese Frage. Aktuell habe es keine Gespräche gegeben.

 

4. Ist der Verwaltung bekannt, über wieviel Fläche am "Tiergartenkamp" bzw. am Bilmer Berg nachgedacht wird?

 

Anhand einer Karte stellt Stadtbaurätin GUNDERMANN den räumlichen Zusammenhang beider Flächen dar.

 

Bezüglich des Bilmer Berg II gebe es lediglich einen städtebaulichen Vorentwurf, der einen Geltungsbereich von ca. 52 ha umfasse und ca. 44 ha Brutto-Gewerbefläche enthalte. Das Aufstellungsverfahren ruhe bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die A 39. Große Teile der geplanten Gewerbegebiete würden von Bauverbots- und Baubeschränkungszonen des Entwurfs der A 39 überdeckt.

Weitere Planungen im Umfeld seien Der Bebauungsplan "An den Sandbergen" mit dem ausdrücklichen Ziel der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften sowie das Gebiet Hagen-Haegfeld als im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2021 mittelfristig zu entwickelnde Fläche.

Einer Bebauung des "Tiergartenkamps" ständen zum einen die Darstellungen von RROP, LSG und Fchennutzungsplan entgegen und zum anderen werde der Landschaftsrahmenplan in absehbarer Zeit eine entgegenstehende Zielsetzung enthalten. Somit sei eine Bebauung unmöglich.

 

 

Nach Beendigung der Beantwortung durch Stadtbaurätin Gundermann beantragt Beigeordneter SALEWSKI eine Aussprache.

Darin bittet er um eine Sondersitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, in der zum einen über den Artikel aus der LZ vom 15.06.2017 gesprochen werden solle sowie über das Gerücht über die Existenz von Investoren, welche mit Herrn Lübbecke eine Bebauung der Fläche "Tiergartenkamp" planen sollen. Weiterhin soll darin geklärt werden, weshalb trotz Vorlage eines Beschlusses über die Bebauung des Tiergartenkamps Herr Webersinn als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung dies nicht bereits nach außen vertreten habe.

 

Ratsherr MENCKE betont, dass die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU gegen eine Bebauung des Tiergartenkamps sei, sich jedoch für ein Stadtentwicklungskonzept, bei dem eine Bürgerbeteiligung möglich sei, ausspreche. Zwar seien Inhalte und Kosten für ein solches Konzept noch nicht bekannt, jedoch müsse man nichtsdestotrotz über dessen Notwendigkeit sprechen, da die Korrektur von Fehlern, die durch ungeplante Stadtentwicklung entstünden, teurer seien als ein vorbeugendes Konzept zu erstellen.

 

Diese Aussage unterstützt Beigeordneter BLANCK und stellt an Stadtbaurätin Gundermann die Frage, ob in der aktuellen Situation ein Beschluss oder Ähnliches notwendig sei, um endgültig den Verfahrensstand bezüglich der Fläche Tiergartenkamp sicherzustellen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet daraufhin, dass durch den Beschluss im Grünflächenausschuss in 2010 eine Bebauung des Tiergartenkamps unmöglich geworden sei, da der Landschaftsschutz etwaige Bebauungspläne überlagere.

Zudem führt er aus, dass man den gefassten Aufstellungsbeschluss bezüglich der Fläche ändern könne, er dies aber nicht empfehle, da die vorbehaltene Nutzung für Flüchtlingsunterbringung damit nur auf eine andere städtische Fläche verschoben werde und die Notwendigkeit dieser Fläche in Zukunft eventuell wieder bestehen könne.

Er warne außerdem vor Koppelgeschäften, wie dem, welches Herr Lübbecke der Stadt anbietet. Stattdessen ergänzt er, dass die Hansestadt dem Anwalt von Herrn Lübbecke das Angebot gemacht habe,r 5,00 € je m²nf Hektar der Fläche am Bilmer Berg zu kaufen, um dort eine Sportanlage r den LSK zu bauen. Eine Antwort erwarte die Stadt bis Ende September.

 

Auf die Frage des Beigeordneten BLANCK, ob die Gefahr bestehe, dass der Käufer der Fläche "An den Sandbergen" in der Zukunft an die Stadt herantreten und aufgrund des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses eine weitere Planung von der Verwaltung fordern könne, verliest Oberbürgermeister MÄDGE einen Brief von Frau Gundermann aus dem Frühjahr 2017 an den Käufer der Fläche. Darin wird der Planungsstand der Verwaltung transparent dargestellt. Zudem könne ohne einen Satzungsbeschluss nicht gebaut werden.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

(01, III, VI)

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tiergartenkamp Präsentation (2900 KB)