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Auszug - Vorstellung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.07.2017    
Zeit: 15:05 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7284/17 Vorstellung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT III
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Nach einer kurzen Einleitung stellt Herr Oberbürgermeister Mädge die geplanten Vorhaben des Bildungs- und Infrastrukturfonds II anhand der mit der Vorlage versandten Präsentation, welche im Ratsinformationssystem einzusehen ist, vor.

 

Fragen und Anmerkungen während der Präsentation werden insbesondere zu folgenden Bereichen gestellt:

-          Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt; in den Bildungs- und Infrastrukturfonds II wurden auch einzelne Maßnahmen im Ergebnishaushalt aufgenommen, um ein vollkommenes Bild der notwendigen Maßnahmen, z.B. auch in der Jugendarbeit oder in den Kitas, geben zu können

-          Feuerwehr Ost; in der Präsentation sind noch keine Beträge aufgeführt, die Frage nach einem Investitionsvolumen von 6 Mio. EUR und dem Standort werden mit dem Hinweis auf die gegenwärtig noch laufende Planung nicht beantwortet, da keine konkreten Informationen vorliegen.

-          Brücke Bleckeder Landstraße; die Sperrzeiten sollen so gering wie möglich gehalten werden, die Arbeiten können nur in Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen. Von den Arbeiten an der Bahnbrücke hängen ebenso der Zeitplan und die Umsetzungsplanung für die Straße und Rad- sowie Fußwege im weiteren Straßenverlauf ab. Die Brücke Richtung Innenstadt in der Bleckeder Landstraße und die Situation am Bahnhof West sind nicht Bestandteil der Planung, da auch von Seiten der Deutschen Bahn hier keine Planung vorliegt, die Planung und Umsetzung jedoch nicht allein durch die Hansestadt erfolgen kann.

-          segrabenwehr; die Maßnahme und ihre Notwendigkeit/Dringlichkeit wurde bereits im Umweltausschuss besprochen. Fördermittel von Bund oder Land können nicht in Anspruch genommen werden, allerdings ist eine Abstimmung mit dem Landkreis geplant, da das Wehr den Hochwasserschutz auch für im Flußverlauf liegende Gemeinde, wie z.B. Bardowick gewährleistet.

 

Im Anschluss stellt Frau Erste Stadträtin Lukoschek die finanzielle Umsetzung anhand der Folien 85ff in der als Anlage II beigefügten Präsentation vor und geht dabei ausdrücklich auf folgende Aspekte ein:

-          Zur Gegenfinanzierung des Schuldendienstes in Höhe von rund 2 Mio. EUR p.a. werden die Senkung der Kreisumlage um 1-2%-Punkte und der Erhalt weiterer Landeszuweisungen für besondere Bedarfe als Option genannt. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer wird nicht in Betracht gezogen.

-          In eine erste vorsichtige Prognose zu möglichen Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind insbesondere eine Steigerung der Erträge um 2 % p.a., der berechnete Schuldendienst aus dem Bildungs- und Infrastrukturfonds II, Aufwendungen für zwei zusätzliche Ingenieurstellen zur Abarbeitung des Bildungs- und Infrastrukturfonds II, die Steigerung des Personalaufwands um 2,5 % p.a. und des Bewirtschaftungsaufwandes aufgrund des Zuwachses von zu bewirtschaftenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie die Entlastung bei der Kreisumlage (zunächst einmal um 1 %-Punkt = ca. 900.000 €) eingeflossen. Noch nicht berücksichtigt sind Bedarfszuweisungen oder z.B. auch eine Senkung der Kreisumlage um 2 %-Punkte.

-          Die Umsetzung kann nur unter Einhaltung der Vorgaben des Entschuldungsvertrages, insbesondere Erreichen eines ausgeglichenen Jahresergebnisses im Ergebnishaushalt und Erwirtschaftung darüber hinausgehender Überschüsse zum Abbau von Altfehlbeträgen und Liquiditätskrediten.

-          Zielführende Mnahmen wie beispielsweise das Weiterführen der Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg zu heren Erstattungen bei Betriebskosten der Kindertagesstätten und der Beteiligung an den Integrationskosten, die Überprüfung der Zuschussvereinbarungen und Gewinnausschüttungen von städt. Gesellschaften, die Budgetierung, Haushaltsüberwachung, das Zins- und Schuldenmanagement, Liquiditätssteuerung und der Eintritt in Verhandlungen mit dem Landkreis zum Finanzvertrag zur neuen Vertragslaufzeit ab 01.01.2020 wurden und werden speziell zum Abbau von Altfehlbeträgen durch Minimierung von Aufwendungen und Erzielung zusätzlicher Erträge umgesetzt.

 

Zusätzlich wird auf Korrekturen im Zahlenmaterial hingewiesen, die sich kurz vor dem Ausschuss ergeben haben. Die korrekten Beträge sind in der Anlage II ersichtlich.

 

Gespräche mit dem Niedersächsischen Innenministerium werden in den nächsten Wochen stattfinden, wenn der Ausschuss einen entsprechenden Verhandlungsauftrag erteilt.

 

Im Nachgang zu den Ausführungen der Verwaltung werden insbesondere folgende Themen diskutiert:

-          Der Ortsrgermeister Ochtmissen, Herr Jens-Peter Schultz, bemängelt, dass in den Maßnahmenkatalog die GS Ochtmissen nicht aufgenommen wurde, da dort bereits über einen mehrjährigen Zeitraum ein Teil des Unterrichts in Containern stattfindet. Die Verwaltung stellt in Aussicht, analog der St. Ursula-Schule verfahren zu können, die im Maßnahmenkatalog mit einer Umsetzung ab 2022 aufgeführt ist.

-          Die Maßnahmen Kita Brandheider Weg und Kita Kreideberg im Ergebnishaushalt sind in den versendeten Unterlagen und den vorgetragenen Ausführungen mit unterschiedlichen Startterminen bzw. Ausführungstermine aufgehrt. Klarstellend ist festzuhalten, dass die Maßnahmen im laufenden Betrieb nicht in einem Jahr fertig gestellt werden, da ansonsten eine zeitweise Schließung notwendig ist. Der Beginn der Sanierung soll nach dem derzeitigen Stand in 2019, Fertigstellung in 2022, erfolgen. Die genaue Planung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2018.

-          Die Nachfrage nach dem Einklang der zusätzlichen Verschuldung in Höhe von ca. 49 Mio. EUR mit dem Entschuldungsvertrag ist noch in den kommenden Gesprächen mit den MI zu klären, wie auch bereits beim Bildungsfonds I. Grundsätzlich ist eine ausreichende Gegenfinanzierung für den Schuldendienst nach zu weisen. Herr Oberbürgermeister Mädge ist zuversichtlich, dass auch für das zweite Maßnahmenpaket eine Einigung mit dem MI erfolgen kann, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Hansestadt Lüneburg nach Salzgitter an zweiter Stelle der zu bewältigenden Flüchtlingszahlen in Niedersachsen steht.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform nimmt den folgenden Beschluss einstimmig an:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Nds. Innenministerium (MI) über das Maßnahmenpaket des Bildungs- und Infrastrukturfonds II mit einem Kreditbedarf von zurzeit rd. 50 Mio. € zu verhandeln.

 

Ziel der Verhandlungen ist es, wie beim Bildungsfonds I, einen mehrjährigen, flexiblen Kreditrahmen zugebilligt zu bekommen. Darüber hinaus sind mit dem MI die Möglichkeiten von Landeszuweisungen für die dargestellten besonderen Bedarfe zu erörtern. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind im Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform vorzustellen.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage II Bildungsfonds II Finanzen (94 KB)